Enquete-Kommission Berufliche Bildung

Schuli­sche Berufs­aus­bildung in So­zial- und Pflege­berufen er­örtert

In ihrer 23. Sitzung hat die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ in öffentlicher Anhörung – online – das Thema „Schulische Berufsausbildungen“ mit Blick auf die Sozial- und Pflegeberufe diskutiert. „Die schulische Ausbildung nimmt einen erheblichen Anteil in der beruflichen Ausbildung insgesamt ein und gewinnt an Bedeutung in Corona-Zeiten“, sagte der Vorsitzende Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) am Montag, 15. Juni 2020, einleitend.

„Ausbildung derzeit ohne Vergütung“

Klaus Lorenz, Leiter der Abteilung Berufliche Schulen, Jugend, Weiterbildung im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, berichtete von konkreten Handlungserfordernissen im Hinblick auf die Ausbildung der Erzieher. Neben dem drastischen Mangel an Fachkräften spiele auch eine Rolle, dass die Ausbildung derzeit ohne Vergütung stattfinde und dass es wachsende Integrationserfordernisse in den Kindertagesstätten gebe.

Lorenz berichtete, dass die vergütete praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) in Baden-Württemberg, die quasi-dual funktioniere, einen enormen Zuspruch erfahre: „Wir haben gesehen, dass wir dadurch andere Klientel von Auszubildenden in die Berufe bekommen, zum Beispiel, dass sich mehr Männer angesprochen fühlten“, sagte er.

Zentrale Säulen der Beruflichen Schule 4.0

Er hoffe, dass sich auch andere Bundesländer auf einen ähnlichen Pfad mit PiA begeben würden und berichtete weiter von einem Strategiepapier der Kultusministerkonferenz vom Dezember 2017 zur Beruflichen Schule 4.0. Die drei zentralen Säulen der Beruflichen Schule 4.0. seien, die Innovationskraft zu stärken, die Integrationsleistung der beruflichen Bildung zu erhöhen und die Qualität der beruflichen Schulen weiterzuentwickeln.

Dabei bestünden Qualifizierungs- und Integrationsaufgaben, etwa was das Thema Spracherwerb, aber auch die Ausbildungsvorbereitung und das Thema Inklusion betreffe. „Es gibt außerdem eine Art Ausfallbürgschaft, die darin besteht, verlässliche Angebote für jeden jungen Menschen zu schaffen und eine Pufferfunktion bei mangelndem quantitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage vorzuhalten“, erklärte Lorenz.

„Klare Geschlechterdimension bei Neuzugängen“

Dr. Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), verwies darauf, dass es eine klare Geschlechterdimension bei den Neuzugängen im Schulberufssystem gebe.

„Der Anteil von Frauen in den Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsfachberufen liegt bei 80 Prozent“, sagte er. Wrase berichtete den Kommissionsmitgliedern weiter, dass die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im Bereich der Erziehungs- und Sozialberufe bislang ungenutzt sei.

Unterschiede zwischen dualer und schulischer Berufsausbildung

Aus seiner Sicht gibt es drei strukturelle Unterschiede zwischen der dualen und der vollzeitschulischen Berufsausbildung: Dies seien der höhere Unterrichts- und auch Theorieanteil im Vergleich zum Praxisanteil, das Fehlen von Schutzelementen zugunsten der Auszubildenden und die Zunahme von privaten Schulträgern. „Zwischen den Bundesländern gibt es bei den privaten beruflichen Schulen teils große Unterschiede. Es wäre wichtig, diese Entwicklung genauer zu beobachten“, plädierte Wrase.

Weiter sprach er sich dafür aus, die Berufsausbildung in den Sozial-und Erziehungsberufen ähnlich wie bei der Pflegekraftausbildung aufzuwerten und eine Teilakademisierung zu erreichen. Geprüft werden könne auch die Regelungskompetenz des Bundes für ein Erzieher- beziehungsweise Sozialfachberufegesetz, sagte Wrase. (lbr/15.06.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Klaus Lorenz, Ministerialdirigent, Leiter der Abteilung Berufliche Schulen, Jugend, Weiterbildung im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart
  • Prof. Dr. Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

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