2. Untersuchungsausschuss

Zeugen: Verkehrs­mi­niste­rium hat nicht gegen Vergabe­recht verstoßen

Schild mit der Aufschrift Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Eine Zeugin und ein Zeuge aus dem Bundesverkehrsministerium wurden vom Untersuchungsausschuss vernommen. (picture alliance/Horst Galuschka/dpa/Horst Galuschka dpa)

Eine Vertreterin des Bundesverkehrsministeriums hat Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Pkw-Maut seien vergaberechtliche Fehler gemacht worden. „Ich bin der Meinung, dass nicht gegen Vergaberecht verstoßen wurde“, sagte die Zeugin Claudia Hieckmann am Donnerstag, 18. Juni 2020, vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Sie war von Februar 2017 bis Anfang Dezember 2018 als Vergabesachbearbeiterin in der Servicestelle Vergabe des Bundesverkehrsministeriums mit der Pkw-Maut befasst.

„Angebot eine Milliarde über dem Haushaltsrahmen“

Im Mittelpunkt der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung standen die Abläufe während der Vergabeverfahren für die Bereiche Kontrolle und Erhebung der Pkw-Maut. Am 9. Juni 2017 wurden die beiden Vergabeverfahren gestartet mit der Maßgabe, vier Bieter (Erhebung) beziehungsweise drei Bieter (Automatische Kontrolle) zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Politisch umstritten ist das Verfahren Erhebung, für das am 30. Dezember 2018 der Vertrag mit dem Bieterkonsortium TrafficCom/CTS Eventim abgeschlossen wurde.

Am 17. Oktober 2018 sei klar gewesen, dass nur ein einziger der vier Bieter ein finales Angebot abgegeben habe, erklärte die Zeugin. Dieses lag um rund eine Milliarde Euro über dem haushaltsrechtlichen Rahmen. Aus diesem Grund, berichtete die Zeugin, sei man im Ministerium zum Schluss gekommen, das Angebot sei in dieser Form nicht annehmbar. Dies habe jedoch nicht zwingend bedeutet, das Verfahren abzubrechen. „Es ist nicht unüblich, dass bei einem Vergabeverfahren nur ein Angebot eingeht“, sagte die Zeugin.

„Schwierige Gespräche mit dem Konsortium“

Zulässig war es nach Ansicht der Zeugin auch, nach Abgabe des finalen Angebots weiter mit dem im Rennen verbliebenen Bieterkonsortium zu verhandeln. Dazu habe es einen Vermerk der Rechtsberater gegeben. Der Bundesrechnungshof hatte hingegen in einem Bericht moniert, solche Verhandlungen nach Abgabe des finalen Angebots widersprächen dem Vergaberecht.

Die Gespräche mit dem Konsortium hätten sich „sehr schwierig“ gestaltet, berichtete die Zeugin weiter. Dennoch sei es gelungen, die vom Konsortium geforderte Summe zu senken. Dass die anderen ursprünglichen Interessenten nicht über die dabei vorgenommenen Änderungen informiert wurden, habe daran gelegen, dass „sie keinen Bieterstatus mehr hatten“.

„Externe Unterstützung war unumgänglich“

Erst am 19. November 2018 habe sie erfahren, dass parallel dazu mit der bundeseigenen Gesellschaft Toll Collect gesprochen wurde, sagte Hieckmann. An diesem Tag nahm die Zeugin an einem weiteren Gespräch über eine mögliche Komplettübernahme des Maut-Projekts durch Toll Collect statt. Ob es rechtlich korrekt gewesen sei, Toll Collect die vollständigen Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen, könne sie nicht beurteilen. Es sei aber deutlich geworden, dass Toll Collect gar nicht in der Lage gewesen sei, die Aufgabe fristgerecht zu übernehmen.

Auch zum Verhältnis zwischen Ministerium und externen Beratern wurde die Vergabeexpertin befragt. „Aufgrund der Komplexität und der Dimension“ des Vorhabens sei es unumgänglich gewesen, externe Unterstützung beizuziehen, erklärte die Zeugin. Sie selbst habe mit etwa 20 Beratern zusammengearbeitet. Mit ihnen habe es eine wöchentliche Telefonkonferenz gegeben, in der Arbeitsaufträge erteilt worden seien. Die Verhandlungsgespräche mit den Bietern seien von den Beratern geleitet worden, während sie selbst an einigen dieser Gespräche „als stiller Beobachter“ teilgenommen habe.

Weitere Fragen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Bietern tangieren, wollte die Zeugin nur in nichtöffentlicher Sitzung beantworten.

Ausnahme von der Regel

Nach Ansicht eines leitenden Beamten des Bundesverkehrsministeriums war es rechtlich zulässig, nach Abgabe des finalen Angebots für die Erhebung der Pkw-Maut weiter mit dem Bieterkonsortium zu verhandeln. Damit widersprach Arnd Mayer, Leiter des Vergabestelle des Ministeriums, in seiner Befragung der Einschätzung des Bundesrechnungshofs, wonach diese Verhandlungen gegen das Vergaberecht verstoßen hätten.

Grundsätzlich sei es zwar richtig, dass nach Paragraf 17 der Vergabeverordnung bei Verhandlungsverfahren Verhandlungen mit Bietern nach Abgabe des endgültigen Angebots nicht zulässig seien. Ausnahmsweise könne man aber von dieser Regel abweichen. Denn die Aufhebung eines Verfahrens sei die „Ultima Ratio“, weshalb man immer prüfen müsse, ob es nicht „mildere Mittel“ gebe. Dabei bezog sich der Zeuge auf Paragraf 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge „die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt“ werden müssen.

Bund als Eigentümer von Toll Collect

Kein rechtliches Problem sah der Referatsleiter auch darin, dass die Toll Collect GmbH zu einem späteren Zeitpunkt in die Erhebung der Pkw-Maut eingebunden wurde. Es sei allen Interessenten bekannt gewesen, dass Unterauftragnehmer hätten beschäftigt werden dürfen, argumentierte Mayer.

Allerdings hatte das Ministerium während des Vergabeverfahrens auf die Frage eines Bieters andere Informationen erteilt: In dem allen Bietern zugänglichen Frage-Antwort-Katalog stand, dass das Zahlstellennetz ausschließlich für die Infrastrukturabgabe (also die Pkw-Maut) genutzt werden dürfe. Dies bedeutete implizit, dass die Terminals von Toll Collect nicht zur Verfügung standen, da diese der Erhebung der Lkw-Maut dienen. Den Widerspruch erklärte der Zeuge mit der Vermutung, dass diese Frage möglicherweise anders beurteilt worden sei, nachdem der Bund Eigentümer der zuvor privaten Toll Collect GmbH geworden sei.

Nur ein Angebot eingegangen

Gefragt wurde der Zeuge auch, warum man nicht die ausgeschiedenen Bieter wieder in das Verfahren einbezog, nachdem sich am 17. Oktober 2018 gezeigt hatte, dass im Vergabeverfahren „Erhebung“ nur ein einziges Angebot eingegangen war. Die ursprünglichen Interessenten hätten ihren Bieterstatus verloren, weil sie kein Angebot abgegeben hätten, antwortete Mayer.

Auf die Nachfrage, ob es nicht doch eine Option gewesen wäre, das Verfahren zurückzusetzen und die anderen Interessenten wieder einzubeziehen, bekräftigte er: „Das Interesse, sich weiter am Verfahren zu beteiligen, war nach meiner Einschätzung nicht mehr gegeben.“ Allerdings erklärte 2019 der zuvor ausgeschiedene Bieter T-Systems laut einem im Ausschuss verlesenen Brief, er hätte mit aller Wahrscheinlichkeit ein Angebot abgegeben, wenn auch ihm die Möglichkeit eingeräumt worden wäre, die Terminals von Toll Collect zu nutzen.

Keine Kenntnis hatte der Zeuge nach eigenen Angaben von den Gesprächen, die Verkehrsminister Andreas Scheuer und Staatssekretär Gerhard Schulz im Herbst 2018 mit den Verantwortlichen des letzten verbliebenen Bieterkonsortiums führten. Weil er nicht daran teilgenommen habe, könne er auch keine Einschätzung dazu abgeben, sagte der Zeuge.

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Der Bundestag hatte am 28. November 2019 mit den Stimmen der AfD, der FDP,  der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den 2. Untersuchungsausschuss der aktuellen 19. Wahlperiode, bestehend aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern, eingesetzt. Der Ausschuss soll das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesverkehrsministeriums und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die vorangegangene Wahlperiode von 2013 bis 2017 im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären.

Dabei sind das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen einschließlich der Prozesse zur Abwicklung des Projekts ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen. Der Ausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (chb/19.06.2020)

Liste der geladenen Zeugen

  • Claudia Hieckmann, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Arnd Mayer, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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