Parlament

Angelika Bar­be nicht ins Ku­ra­to­rium des Men­schen­rechte-Insti­tuts ge­wählt

Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juli 2020, ohne Aussprache einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion für ein vom Bundestag zu benennendes Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin abgelehnt (19/19906). Vorgeschlagen war die ehemalige Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe, die dem Parlament von 1990 bis 1994 angehörte. Nur die AfD stimmte für ihren Wahlvorschlag, die Kandidatin ist somit nichts ins Kuratorium gewählt. Zuletzt hatte die AfD als Kuratoriumsmitglied die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld vorgeschlagen (19/17117 neu). Der Bundestag lehnte den Vorschlag am 7. Mai 2020 ab. Vera Lengsfeld gehörte dem Bundestag von 1990 bis 2005 an, bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, danach als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion.

Das Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das sich aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammensetzt. Das Institut wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages (14/4801) als Verein gegründet. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und hat dafür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. (vom/03.07.2020)

Marginalspalte