Abgesetzt: Linke will Steuerprüfung bei hohen Einkünften intensivieren
Der Bundestag hat die einstündige erste Lesung eines Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung der Abgabenordnung (19/10751) am Freitag, 11. September 2020, von der Tagesordnung abgesetzt.
Mindestintervall für Steuerprüfungen
Die Fraktion Die Linke will in der Abgabenordnung ein Mindestprüfungsintervall für Steuerpflichtige mit Einkünften über 500.000 Euro im Jahr festschreiben. In dem entsprechenden Gesetzentwurf begründet die Fraktion ihren Vorstoß mit der sinkenden Prüfquote, obwohl die Außenprüfungen in dieser Einkommensgruppe überdurchschnittlich erfolgreich seien und zu deutlich höheren Steuer- und Zinseinnahmen führten.
Konkret will die Linksfraktion in einem neuen Paragrafen 194a ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall von einer Außenprüfung im Zeitraum von drei Kalenderjahren für Steuerpflichtige nach Paragraf 193 der Abgabenordnung festlegen. (scr/sas/09.09.2020)