Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, über folgende Vorlagen abgestimmt:

Abgesetzt: Ehrenkreuz der Bundeswehr: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einer ehemaligen Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung das Ehrenkreuz der Bundeswehr entziehen“ (19/17125. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vor (19/17881). Gemeint ist Dr. Katrin Suder, Staatssekretärin im Verteidigungsministerium von August 2014 bis April 2018. Laut AfD spielt sie eine zentrale Rolle in der sogenannten „Berateraffäre“ im Verteidigungsministerium, die Gegenstand der Aufklärung im 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses in der laufenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages sei. Unter ihrer Verantwortung sei es nachweislich zu massiven Verstößen gegen das Vergaberecht gekommen, schreibt die AfD. In der Gesamtbewertung habe sie ein „unwürdiges Verhalten“ gezeigt, das die rechtlich mögliche Aberkennung des Ehrenkreuzes erforderlich mache.

Internationaler Jugendaustausch: Der Bundestag hat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Grenzenloser Zusammenhalt – Internationalen Jugendaustausch krisenfest aufstellen“ (19/20164) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der Fraktion Die Linke und Grünen bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Für gemeinnützige Austauschorganisationen soll, so die Forderung der Grünen, ein Rettungsschirm über 25 Millionen Euro bereitgestellt werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (19/20164) des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugrunde.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/22210) zu Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1651 / 15 und 2 BvR 2006 / 15) angenommen. Dabei geht es um die Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Staatsanleihekaufprogramm Public Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB), in denen die Beschwerdeführer Anträge auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung nach Paragraf 35 des Bundesverfassungsgerichts gestellt haben. Sie führen aus, dass die Bundesregierung und der Bundestag in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 verpflichtet seien, die Behebung der durch das Urteil festgestellten Verletzung ihrer Rechte darzulegen und ihnen dazu auch Einsicht in die von der EZB übermittelten nicht öffentlichen Dokumente zu ermöglichen. Nach Einschätzung von Bundestag und Bundesregierung würden diese Dokumente unter anderem belegen, dass die EZB hinreichend nachvollziehbar eine den Anforderungen des Urteils genügende Verhältnismäßigkeitsprüfung des PSPP nachgewiesen habe. Der Bundestag soll aufgefordert werden, in den Streitverfahren eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Endlagerung hochradioaktiver Abfälle: Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP gegen das Votum von AfD bei Enthaltung der Linksfraktion von der Bundesregierung vorgelegte Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (19/19291, 19/19655 Nr. 2.1) zugestimmt. Die Verordnungen konkretisieren sicherheitstechnische Anforderungen an ein Endlager, das durch den Bund einzurichten ist, und umfassen die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlgesetz (StandAG). Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das StandAG geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager infrage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind laut Regierung vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde. Diese Sicherheitsuntersuchungen fänden im Anschluss an den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) statt, der für das dritte Quartal 2020 angekündigt sei, schreibt die Bundesregierung weiter. Haushaltsausgaben seien durch die Verordnung für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (19/22239) des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugrunde.

Country-by-Country-Reporting: Direkt von den Abgeordneten des Bundestages abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bei Unterstützung durch die Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen mit dem Titel „Öffentliches Country-by-Country-Reporting zur Abstimmung bringen – EU-Ratspräsidentschaft als Chance nutzen“ (19/22206). Gefordert wird, die geplante Änderung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (öffentliches Country-by-Country-Reporting) auf die Agenda des Sitzung Rates der EU für Wettbewerbsfähigkeit am 18. September 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.  

(vom/eis/10.09.2020)

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