AfD fordert einen „Aktionsplan gegen linksextremistische Gewalt“
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, über zwei Anträge der AfD-Fraktion zum Thema Linksextremismus debattiert. In dem ersten Antrag fordert die Fraktion einen „Bundeseinheitlichen Aktionsplan 2020 gegen linksextremistische Gewalt und Terror – Null Toleranz statt Eskalation“ (19/22189). Mit der zweiten Vorlage macht sie sich für die „Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“ (19/22203) stark. Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD hält die linksextremistische Gewalt, insbesondere jene, die sich gegen Polizisten wende, für zu unbeleuchtet in der politischen Debatte. Das geht aus dem Antrag der Fraktion hervor (19/22189), der eine entsprechende Null-Toleranz-Politik des Staates gegenüber jener Gewaltanwendung fordert. Die Ständige Konferenz der Innenminister, so steht es in der Vorlage, solle sich zu einer zeitnahen Sondersitzung zusammenfinden, „um ein dauerhaftes, konsequentes und vor allem bundeseinheitliches Vorgehen gegen die gewaltbereite linksextremistische Szene zu koordinieren“.
Darüber hinaus wünscht sich die Fraktion dauerhaft verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunktorten, bessere Ausrüstung für Sicherheitsbeamte sowie eine „bundesweite Werbekampagnen mit Bezuschussungen aus Haushaltsmitteln des Bundes zur Warnung der Öffentlichkeit über die subtile Unterwanderung gesellschaftlicher Strömungen durch Linksextremisten und damit einhergehende Radikalisierungen, die in Gewalt enden“.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (19/22203) fordert die Fraktion, schnellstmöglich die für Beschaffung und den Einsatz erforderlichen Rahmenbedingungen für die Bundespolizei zu schaffen. Die von der Bundespolizei benötigten Distanz-Elektroimpulsgeräte sollten schnellstmöglich beschafft werden.
Ferner will die Fraktion mit intensiven Schulungsmaßnahmen einen sachgerechten und rechtskonformen Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten sicherstellen.(sas/ste/vom/10.09.2020)