3. Untersuchungsausschuss

Drei Fraktionen fordern Wirecard-Untersuchungs­ausschuss

Die Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt (19/22240), zum Fall des insolventen Finanzdienstleisters Wirecard einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Bundestag hat den Antrag am Freitag, 11. September 2020, erstmals halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. 

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Das 18-köpfige Gremium soll nach dem Willen der drei Fraktionen das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den Wirecard-Konzern untersuchen. Dabei solle nicht nur aufgeklärt werden, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über die Vorkommnisse informiert waren und inwiefern sie ihren finanzaufsichtlichen, geldwäscheaufsichtlichen sowie steuerrechtlichen Pflichten im Hinblick auf den Wirecard-Konzern nachgekommen sind. Vielmehr solle ebenso Untersuchungsgegenstand sein, ob undwie sich die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden für die Belange des Wirecard-Konzerns im In- wie im Ausland eingesetzt haben und welche Kommunikationsflüsse hierzu gegebenenfalls bestanden.

Des Weiteren solle untersucht werden, ob und wenn ja, inwieweit Verbindungen zwischen dem Wirecard-Konzern und inländischen sowie ausländischen staatlichen Stellen bestanden. Aufgearbeitet werden solle, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt hat oder früher hätte erkennen können und zu welchem Zeitpunkt sie welche Maßnahmen ergriffen hat oder hätte ergreifen können, die das Ausmaß des finanziellen Schadens für Anlegerinnen und Anleger voraussichtlich hätte verringern können.

„Hinweise auf Bilanzfälschung und Geldwäsche aufklären“

Aufgeklärt werden müsse auch, ob und seit wann Hinweise auf mögliche Bilanzfälschung, Geldwäsche oder andere rechtswidrige Aktivitäten gegen den Wirecard-Konzern und dessen Geschäftspartner vorgelegen haben und von der Bundesregierung und ihren Geschäftsbereichsbehörden ordnungsgemäß bewertet und überprüft wurden. Es solle ferner untersucht werden, ob und inwiefern die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden eine ordnungsgemäße Prüfung der Tätigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die Angemessenheit ihrer Prüfungen und Testierungen sämtlicher Prüfberichte des Wirecard-Konzerns nach geltendem Recht vorgenommen haben.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten herausfinden, ob die Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die Prüfungen und Testierungen möglicherweise geltendes Recht verletzt haben oder von Rechnungslegungs- oder Prüfstandards abgewichen sind und inwiefern mögliche Interessenkonflikte eine Rolle spielten. Der Untersuchungsausschuss solle überdies Erkenntnisse darüber erbringen, ob und inwiefern geltendes Recht, bestehende Organisationsstrukturen, Versäumnisse der Bundesregierung und/oder ihrer Geschäftsbereichsbehörden und von diesen beauftragten Stellen sowie weitere in die Sache involvierte Behörden mögliche Straftaten/Ordnungswidrigkeiten handelnder Personen des Wirecard-Konzerns sowie mögliche Verletzungen von Rechnungslegungs- und Prüfstandards durch den Wirecard-Konzern und dessen Geschäftspartnern begünstigt haben oder begünstigt haben könnten. Der Ausschuss soll auch Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung von Kontrollstrukturen und mögliche gesetzgeberische Erfordernisse erarbeiten. Die Untersuchung soll sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken.(vom/11.09.2020)

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