Regierung will Missbrauch von Steuerabkommen verhindern
Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem „Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung“ (19/20979) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Steuerabkommen sollen geändert werden
Derzeitige Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen seien vor allem von multinationalen Konzerne zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt worden, schreibt die Bundesregierung. Daher sollen die in Doppelbesteuerungsabkommen geregelten Möglichkeiten einer „Nichtbesteuerung durch Umsetzung der steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS)“ beseitigt werden, die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind. Hierzu gehört vor allem die Umsetzung eines Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch entsprechend Aktionspunkt 6 des BEPS-Aktionsplans.
Mit dem Vertragsgesetz soll das von Deutschland am 7. Juni 2017 unterzeichnete „Mehrseitige Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ ratifiziert und mit den steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans umgesetzt werden. Je nach Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragsstaat sollen die unter das Übereinkommen fallenden deutschen Steuerabkommen entsprechend den Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans geändert werden. (sas/09.09.2020)