Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Oktober 2020, über folgende Vorlagen entschieden:

Bundesfinanzministerium für das Haushaltsjahr 2018 entlastet: Die Abgeordneten stimmten mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2018 (19/11040) zu. Die AfD, die Linksfraktion und die Grünen stimmten gegen die Entlastung, die auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes umfasst, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Einstimmig forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018) (19/15700, 19/16194 Nr. 1) und zum Ergänzungsband dieser Bemerkungen (19/18300, 19/18779 Nr. 1.11) zu befolgen. Auch soll die Bundesregierung Maßnahmen einleiten oder fortsetzen, um die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Haushaltsausschusses zu steigern. Schließlich soll die Regierung die Berichtspflichten fristgerecht erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist. Diesem Beschluss lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/20804) zugrunde.

Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2019 entlastet: Einstimmig angenommen wurde darüber hinaus eine weitere Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/20805). Darin wird festgestellt, dass der Bundesrechnungshof mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2019 (19/19847) zum Einzelplan 20 des Bundeshaushalts (Bundesrechnungshof) seiner Verpflichtung nachgekommen ist und dass ihm für die Rechnung Entlastung erteilt wird. Die Ausgaben des Rechnungshofs lagen mit 157,779 Millionen Euro um 4,27 Millionen Euro unter dem Soll-Wert von 162,04 Millionen Euro. Die Einnahmen fielen mit 4,53 Millionen Euro um 662.000 Euro höher aus als der Soll-Wert von 3,87 Millionen Euro. 

Genozid in Ruanda: Der Bundestag lehnte Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „25. Jahrestag des Genozids in Ruanda – Krisenprävention stärken“ (19/8958) und von Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit der Linksfraktion mit dem Titel „25 Jahre Völkermord in Ruanda – Unabhängige historische Aufarbeitung in Deutschland“ (19/8978) ab. Den FDP-Antrag lehnten CDU/CSU, SPD und Linksfraktion ab, während die AfD und die Grünen sich enthielten. Dem gemeinsamen Antrag der Grünen und Linken stimmten nur die Antragsteller zu, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn bei Enthaltung der FDP ablehnten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zugrunde (19/13173).

Au-pair-Programme: Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Au-pair-Programme stärken – Einreisen ermöglichen, Familien entlasten“ (19/22115), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/22654). Die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag ab, die FDP, die Linksfraktion und die Grünen stimmten ihm zu, die AfD enthielt sich.

Wirecard-Untersuchungsausschuss eingesetzt: Der Bundestag nahm zudem den gemeinsamen Antrag von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode (Wirecard) (19/22240) in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (19/22996) an. Die Oppositionsfraktionen stimmten für den Antrag in der Ausschussfassung, CDU/CSU und SPD enthielten sich. Der Untersuchungsausschuss wird nicht 18, sondern nur neun Mitglieder haben. Zudem wurde in Teilen der Untersuchungsauftrag präzisiert. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen des Bundestages aufklären, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über die Vorkommnisse beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard informiert gewesen sind und inwiefern sie ihren Pflichten zur Finanz-, Geldwäsche und Steueraufsicht im Hinblick auf den Konzern nachkamen. Untersucht werden soll auch, ob und wie sich die Bundesregierung für Belange des Wirecard-Konzerns im In- und Ausland eingesetzt hat. Aufgearbeitet werden soll darüber hinaus, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt hat oder früher hätte erkennen müssen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag nahm 16 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen an, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 617 bis 632 (19/22617, 19/22618, 19/22619, 19/22620, 19/22621, 19/22622, 19/22623, 19/22624, 19/22625, 19/22626, 19/22627, 19/22628, 19/22629, 19/22630, 19/22631, 19/22632).

Maßnahmen gegen unerlaubte Werbeanrufe

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, Telekommunikationsanbieter zu verpflichten, „unerlaubte Werbeanrufe aufgrund technischer Statistiken zu ermitteln und daraus Maßnahmen zur Unterbindung einzuleiten“. Paragraf 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enthalte bereits eine Verpflichtung zur Erfassung von Verkehrsdaten, heißt es in der Petition. Aus diesen erfassten Verkehrsdaten sollten nach den Vorstellungen der Petenten auch Merkmale und Muster von Telefonverbindungen verwertet werden, die auf illegale Aktivitäten hindeuteten.

Zwar regelten Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Paragraf 102 Absatz 2 des TKG entsprechende Aktivitäten, aber in der Praxis seien Beschwerden und Verfahren zur Bekämpfung unerlaubter Anrufe durch die Bundesnetzagentur „nicht ausreichend nachhaltig und effizient, um solche illegalen Tätigkeiten zu verhindern“, heißt es in der Eingabe.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 16. September 2020 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

Verarbeitung der Verkehrsdaten „grundsätzlich zulässig“

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung begrüßt der Ausschuss das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Engagement im Hinblick auf die Bekämpfung des Missbrauchs von Telekommunikationsdiensten. Sowohl nach europäischem Recht (Richtlinie 2002/58/EG) als auch unter dem Fernmeldegeheimnis gemäß Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) sei eine Regelung, die es Dienstanbietern erlaubt, Verkehrsdaten im Sinne der Petition zu verarbeiten, „grundsätzlich zulässig“, befinden die Abgeordneten. 

Derzeit dürften Verkehrsdaten, die im Zusammenhang mit der Übermittlung von Informationen beim Telekommunikationsdienst notwendigerweise anfallen, aber nur zum Zweck der Gebührenabrechnung und mit Einwilligung nur zum Zweck der Vermarktung elektronischer Kommunikationsdienste oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch weitergehende Regelungen treffen, unter anderem zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen. 

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass Paragraf 100 Absatz 3 des TKG unter bestimmten Voraussetzungen die Verarbeitung von Verkehrsdaten erlaubt, um gegen die missbräuchliche Verwendung von Telekommunikationsdiensten vorzugehen. Diese Befugnis sei jedoch nach derzeitiger Rechtslage auf den Zweck beschränkt, den Entgeltanspruch des Dienstanbieters zu sichern.

Ministerium hält Forderung der Petition für umsetzbar

Wie der Petitionsausschuss weiter schreibt, hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es im Zuge der laufenden Arbeiten zu Gesetzesänderungen im Bereich des TKG prüfen werde, ob die Befugnis zur Verarbeitung von Verkehrsdaten zur Bekämpfung des Missbrauchs von Telekommunikationsdiensten entsprechend dem Anliegen des Petenten zu ergänzen ist.

Dies beträfe zum einen eine große TKG-Novelle zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018 / 1972 (Kodex für elektronische Kommunikation). Zum anderen sollen im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens die Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes und des TKG angepasst werden. „Nach Einschätzung des Ministeriums spricht nichts dagegen, die Regelung des Paragrafen 100 Absatz 3 des TKG im Sinne der Forderung der Petition auch auf den Zweck der Bekämpfung unerwünschter Kommunikation auszuweiten“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (eis/hau/01.10.2020)

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