2. Untersuchungsausschuss

Scheuer wider­spricht Dar­stellung der Zeu­gen des Maut-Bieter­kon­sortiums

Ein Mann mittleren Alters mit Brille steht im Anhörungssaal und wartet auf die Befragung

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vor Beginn seiner Zeugenvernehmung kurz vor Mitternacht am 1. Oktober. (© DBT/Simone M. Neumann)

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein früherer Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz haben in zentralen Punkten der Darstellung des Bieterkonsortiums für die Pkw-Maut widersprochen. „Meiner Erinnerung nach gab es kein Angebot, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten“, sagte Scheuer in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Auch Schulz erklärte in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung, er könne sich an ein solches Angebot nicht erinnern.

Minister: Keine Erinnerung an Gespräch über optionale Leistungen

Zuvor hatten Klaus-Peter Schulenberg und Georg Kapsch vom Bieterkonsortium CTS Eventim/Kapsch TrafficCom berichtet, diesen Vorschlag in einem Spitzentreffen am 29. November 2018 unterbreitet zu haben. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass bei diesem Treffen über optionale Leistungen gesprochen worden sei, sagte der Minister weiter.

Kapsch hatte im Ausschuss zu Protokoll gegeben, dass ihm Scheuer und Schulz in Aussicht gestellt hätten, in Zukunft möglicherweise zusätzlich die Maut für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse betreiben zu können. Auf diesen Vorschlag sei er jedoch nicht eingegangen, da er mit einem ähnlichen Angebot in einem anderen Land schlechte Erfahrungen gemacht habe.

„Weder Geheimgespräche noch Geheimtreffen“

Die Spitzengespräche zwischen Bieterkonsortium und Ministerium vom 3. Oktober und 29. November 2018 seien „nach unserer Einschätzung vergaberechtlich unproblematisch“ gewesen, sagte Scheuer weiter. Es seien „weder Geheimgespräche noch Geheimtreffen“ gewesen, sondern „Kennenlerngespräche“. Es sei ihm vor allem darum gegangen, sich einen persönlichen Eindruck von den Spitzenkräften der beiden Unternehmen zu verschaffen.

Aus seiner Sicht hat beim Treffen am 3. Oktober auch nicht festgestanden, dass es nur ein einziges finales Angebot für das Verfahren Erhebung geben werde, erklärte Scheuer weiter. Zum einen habe er die vergaberechtlichen Details der Arbeitsebene des Ministeriums überlassen. Zum anderen sei die Abgabefrist erst am 17. Oktober ausgelaufen, sodass man gar nicht habe wissen können, wie viele Angebote eingehen würden.

„Nicht zufrieden mit dem Stand der Umsetzung“

Zur Kündigung des Vertrags am 18. Juni 2019 erklärte Scheuer, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) habe keinen Spielraum gelassen, das Projekt Pkw-Maut in veränderter Form weiterzuführen. Zudem habe es seitens der potenziellen Betreiber Probleme bei der Umsetzung der Maut gegeben.

„Wir konnten nicht zufrieden sein mit dem Stand der Umsetzung“, erklärte der Minister. Deshalb sei neben ordnungspolitischen Gründen (also dem EuGH-Urteil) auch die Schlechtleistung des Bieterkonsortiums als Kündigungsgrund genannt worden.

„Kein konkretes Angebot, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten“

Vor Scheuer hatte der Ausschuss Dr. Gerhard Schulz vernommen, der bis Anfang 2019 als beamteter Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium für Mautfragen zuständig war und jetzt Vorsitzender der Geschäftsführung der Toll Collect GmbH ist. Schulz war erst einen Tag vor der Sitzung als Zeuge geladen worden.

Am 22. November 2018 habe er dem Konsortium CTS Eventim/Kapsch TrafficCom vermittelt, dass dessen finales Angebot nicht wirtschaftlich sei, berichtete Schulz. Er habe deshalb Aufklärungsgespräche angeregt mit dem Ziel, durch Änderungen am Vertragsgegenstand Einsparungen zu erzielen. „Meiner Erinnerung nach gab es kein konkretes Angebot, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten“, sagte er. „Wir brauchten nicht mehr Zeit. Wir brauchten ein Angebot, das zuschlagsfähig war.“ An mehrere andere Themen der Gespräche, welche die Vertreter des Konsortiums genannt hatten, konnte sich Schulz nicht erinnern.

„Widersprüche in den Aussagen aufklären“

Schulz und Scheuer sollen im weiteren Verlauf der Ausschussarbeit ein weiteres Mal in den Zeugenstand treten. Zudem kündigten die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an, eine Gegenüberstellung der Konsortiumsvertreter sowie von Schulz und gegebenenfalls von Scheuer zu beantragen, um die Widersprüche in deren Aussagen aufzuklären.

Ein führender Vertreter der Bietergemeinschaft für die Erhebung der Pkw-Maut hatte zu Beginn der Sitzung  bestätigt, dass das Konsortium Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angeboten hatte, mit der Vertragsunterzeichnung bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Bei einem Spitzentreffen habe Minister Scheuer dieses Angebot jedoch abgelehnt, sagte Volker Schneble, Geschäftsführer der Autoticket GmbH.

Treffen am 29. November 2018

In der Sitzung berichtete Schneble von diesem Treffen am 29. November 2018. Daran nahmen Bundesminister Andreas Scheuer und Staatssekretär Gerhard Schulz sowie die Chefs der beiden an der Autoticket GmbH beteiligten Unternehmen, Klaus-Peter Schulenberg (CTS Eventim) und Georg Kapsch (Kapsch TrafficCom), teil, nicht aber der operativ verantwortliche Autoticket-Geschäftsführer Schneble.

Zu diesem Zeitpunkt hatten CTS Eventim/Kapsch TrafficCom als einziger Bieter ein Angebot für die Erhebung der Pkw-Maut abgegeben.

Drei Stichworte zum Gesprächsergebnis

Unmittelbar nach dem Treffen – „noch auf dem Parkplatz des Bundesverkehrsministeriums“ – habe Schulenberg ihm von seinem Angebot erzählt, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem EuGH-Urteil zuzuwarten, sagte Schneble im Ausschuss. Minister Scheuer habe laut Schulenberg entgegnet, der Vertrag müsse noch 2018 abgeschlossen werden, da die Verpflichtungsermächtigung des Bundestages nur bis Ende des Jahres gelte.

Einen Versuch, eine neue Verpflichtungsermächtigung zu erwirken, habe der Minister laut Schulenberg abgelehnt. Noch am selben Tag notierte Schneble in seinem Notizbuch drei Stichworte zum Gesprächsergebnis. Auf deren Basis verfasste er dann am 19. September 2020 ein Gedächtnisprotokoll, das dem Untersuchungsausschuss vorliegt.

Treffen am 3. Oktober 2018

Beleuchtet wurden in der Sitzung noch zwei andere wichtige Treffen. Am 3. Oktober 2018 sprachen Minister Scheuer und Staatssekretär Schulz im Flughafen Tegel mit führenden Vertretern der Bietergemeinschaft. Diesen Termin habe er selbst angeregt, berichtete Schneble. Es sei darum gegangen, Sicherheit über den weiteren Zeitplan zu erhalten. Denn für Autoticket sei es ein Problem gewesen, dass der Termin für die Abgabe des finalen Angebotes mehrfach verschoben worden sei. Ob es bei diesem Gespräch um vergaberechtlich relevante Themen gegangen sei, könne er nicht beurteilen.

Am 18. Juni 2019, direkt nach dem negativen EuGH-Urteil, sprach dann das Bundesverkehrsministerium die Kündigung des am 30. Dezember 2018 geschlossenen Vertrags für die Erhebung der Pkw-Maut aus. Diese Kündigung sei „überraschend und unbegründet“ gewesen, sagte Schneble. Das Bundesverkehrsministerium begründete die Kündigung nicht nur mit dem EuGH-Urteil, sondern auch mit einer Schlechtleistung bei der sogenannten Feinplanungsdokumentation. Diese Begründung empfand das Konsortium laut Schneble als „klares Foulspiel“. Denn bis zu diesem Zeitpunkt sei die Zusammenarbeit mit Verkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt sehr gut gewesen.

„Scheuer wollte seine Darstellung unterstützt haben“

Wie der Zeuge weiter ausführte, forderte der Minister am 19. Juni 2019, unmittelbar nach der Kündigung, die Konsortiumsspitze auf, seine Darstellung zu unterstützen, wonach der Vertrag noch 2018 abgeschlossen werden musste.

Die Darstellung der Kündigungsgründe im Verkehrsausschuss könne dann „so oder so“ ausfallen, habe der Minister gesagt. Wie diese Aussage zu verstehen sei, habe er nicht zu interpretieren, erklärte der Zeuge.

Mautbetreiber bekräftigen Kritik an Minister Scheuer

Im weiteren Verlauf der Sitzung erhoben die Chefs des Bieterkonsortiums Vorwürfe gegen das Bundesverkehrsministerium. „Von einem fairen Umgang unter Geschäftspartnern war das Vorgehen weit entfernt“, sagte Klaus-Peter Schulenberg, Vorstandsvorsitzender der CTS Eventim.

Schulenberg bestätigte die zuvor von Volker Schneble gegebene Darstellung: Am 29. November 2018 habe er Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgeschlagen, mit dem Vertragsabschluss für die Erhebung der Pkw-Maut bis zum Urteil des EuGH zu warten. Dies habe Scheuer abgelehnt und dabei auf mehrere Rechtsgutachten verwiesen, wonach die Pkw-Maut eindeutig europarechtskonform sei. Außerdem komme ein Start der Maut im Wahljahr 2021 nicht in Frage.

Bietergemeinschaft war von Kündigung „überrascht“

„Überrascht“ sei die Bietergemeinschaft von der Kündigung des Vertrags am 18. Juni 2019 gewesen, sagte Schulenberg weiter. Man sei bis zu diesem Zeitpunkt im Plan gewesen. Das zeige auch der Umstand, dass noch am 23. Mai 2019 im Kanzleramt ein Termin mit Scheuer und Kanzleramtsminister Helge Braun stattgefunden habe zur Frage, ob ein Teil des Unternehmens Autoticket in der Lausitz angesiedelt werden könne.

Auch nach dem EuGH-Urteil „hätten wir zusammen mit dem Bundesverkehrsministerium eine Lösung finden können“, sagte Schulenberg weiter. Stattdessen habe das Ministerium den „vorgeschobenen Grund der Schlechtleistung“ angeführt. Er, Schulenberg, habe bei einem Treffen im Büro von Minister Scheuer am Mittag des 19. Juni 2019 deutlich gemacht, „dass ein Kündigungsgrund Feinplanungsdokumentation inakzeptabel ist“.

Atmosphäre „aufgeladen und angespannt“

Die Atmosphäre bei diesem Gespräch sei „aufgeladen und angespannt“ gewesen, berichtete der CTS-Eventim-Chef weiter. Der Minister sei sehr nervös gewesen. Gegen Ende des Gesprächs habe er oder Schneble den Minister gefragt, was die Bietergemeinschaft jetzt noch tun könne.

Darauf habe Scheuer vorgeschlagen, das Konsortium könnte doch öffentlich darlegen, dass ein Vertragsabschluss noch im Jahr 2018 in seinem Interesse gelegen habe. Je nachdem könnten Scheuers Ausführungen über die Kündigungsgründe im Verkehrsausschuss dann „so oder so“ ausfallen. „Ich habe das als ausgesprochen unfreundlichen Akt gewertet“, sagte Schulenberg. „Es war eine Drohung.“ Auf den Vorschlag Scheuers sei er nicht eingegangen.

Kapsch: Es wurde nie fundamentale Kritik geäußert

Die Kündigung des Vertrags am 18. Juni 2019 sei ein „Schock“ gewesen, sagte auch Georg Kapsch, Vorstandsvorsitzender von Schulenbergs Konsortialpartner Kapsch TrafficCom. Zuvor habe der Auftraggeber „nie fundamentale Kritik“ geäußert, und es sei „alles reibungslos“ gelaufen. Besonders ärgerlich gewesen sei, dass sich das Konsortium öffentlich nicht über die Kündigungsgründe habe äußern dürfen. „Wir hätten uns gewünscht“, sagte Kapsch, „dass unser Vertragspartner ebenso vertragstreu gewesen wäre wie wir.“

Kapsch berichtete auch über das Treffen vom 3. Oktober 2018 in einem Besprechungsraum des Berliner Flughafens Tegel. Daran beteiligt waren Minister Scheuer, Staatsekretär Schulz, Kapsch und Autoticket-Geschäftsführer Schneble. Letztere hätten dem Minister veranschaulicht, „welche Konsequenzen die ständigen Fristverschiebungen für uns hatten“, sagte Kapsch. Über verfahrensspezifische Themen sei hingegen nicht gesprochen worden.

Telefonat mit Sebastian Kurz

Scheuer habe ihn auch gebeten, mit dem österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz über das Verfahren vor dem EuGH zu sprechen, berichtete der Zeuge weiter. Dies habe er getan und angeregt, dass Kurz mit Scheuer deshalb telefonieren solle. „Ich gehe davon aus, dass dieses Telefonat stattgefunden hat.“

Der Vorschlag Schulenbergs am 29. November 2018, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten, sei ernst gemeint gewesen, betonte Kapsch. Auf die Frage, ob der Vorschlag möglicherweise beiläufig geäußert worden sei, sodass ihn Minister Scheuer vergessen haben könnte, antwortete der Zeuge: „Ich hätte ihn nicht vergessen.“

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Der Bundestag hatte am 28. November 2019 mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP,  Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den 2. Untersuchungsausschuss der aktuellen 19. Wahlperiode eingesetzt. Das neunköpfige Gremium soll das Verhalten der Bundesregierung, vor allem des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die vorangegangene Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) aufklären.

Dabei sind das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen inklusive der Prozesse zur Abwicklung des Projekts ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen. Der Ausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (chb/02.10.2020)

Liste der geladenen Zeugen

  • Volker Schneble, Geschäftsführer autoTicket GmbH
  • Klaus-Peter Schulenberg, Vorstandsvorsitzender CTS Eventim AG & Co. KGaA
  • Georg Kapsch, Vorstandsvorsitzender Kapsch TrafficCom AG
  • Dr. Gerhard Schulz, Vorsitzender der Geschäftsführung, Toll Collect GmbH
  • Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur


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