Länder sollen Gebühren für atomrechtliche Genehmigungen erheben können
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (19/22779) beraten. Der Entwurf wurde anschließend an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Hintergrund ist, dass die derzeitigen Regelungen in Bezug auf die Kostenbescheide nach dem Standortauswahlgesetz und der Endlagervorausleistungsverordnung historisch begründete Unterschiede aufweisen. Diese führen nach Angaben der Bundesregierung sowohl für die Behörden als auch für die Empfänger der Kostenbescheide zu unnötigem Mehraufwand.
Konkret soll in den Kostenregelungen des Atomgesetzes die Möglichkeit ergänzt werden, landesrechtliche Gebührentatbestände für atomrechtliche Genehmigungen zu schaffen. Dies zielt insbesondere auf die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in Niedersachsen ab. Grundsätzlich strebt die Bundesregierung an, die Vorschriften des Standortauswahlgesetzes und der Endlagervorausleistungsverordnung einander anzugleichen und damit die Kostenerhebungsverfahren zu vereinfachen. (eis/08.10.2020)