Anträge von FDP und Grünen zur Menschenrechtslage im Iran beraten
Bündnis 90/Die Grünen fordern von der Bundesregierung mehr Konsequenz gegenüber dem Iran. Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals eine halbe Stunde lang über Anträge der Grünen mit dem Titel „Iran – Menschenrechtsverletzungen verurteilen und völkerrechtliche Verpflichtungen konsequent einfordern“ (19/22561) und der FDP-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Einsatz für Menschenrechte im Iran erhöhen – Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime entschieden verurteilen und ahnden“ (19/23117) debattiert. Beide Anträge wurden zur federführenden Beratung an den Menschenrechtsausschuss überwiesen.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Deutsche Iranpolitik neu ausrichten – Menschenrechtslage für das iranische Volk verbessern, Chance auf Frieden in der Region erhöhen“.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich gegen die „Repression der Menschen- und Bürgerrechte im Iran“ und fordert die Bundesregierung auf, gegenüber der Regierung in Teheran auf Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu dringen. In ihrem Antrag (19/22561) verweisen die Abgeordneten unter anderem auf die Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf die Diskriminierung ethnischer und religiöser Minderheiten sowie auf Folter und Misshandlungen politischer Gefangener im Iran. Sie betonen außerdem, dass die iranische Bevölkerung unter der sogenannten „maximum pressure“-Kampagne der Trump-Administration seit dem einseitigen Ausstieg der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung und der Intensivierung des US-amerikanischen Sanktionsregimes leide. „Neben Korruption und Missmanagement verschärft es die wirtschaftliche Lage der Iranerinnen und Iraner dramatisch.“
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich gegenüber der iranischen Regierung für die Einhaltung ihrer internationalen völkerrechtlichen Verpflichtungen einzusetzen und etwa alle politischen Gefangenen aus der Haft zu entlassen. Im Rahmen der EU sollten gezielte individuelle Visa- und Vermögenssperren gegen führende iranische Regierungsvertreter und Einzelpersonen ausgeweitet werden, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen seien. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Zusammenarbeit des Iran mit dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte und auf die deutsche Botschaft in Teheran, die aus Sicht der Abgeordneten bei der Verhängung der Todesstrafe grundsätzlich protestieren und die Betroffenen in den Gefängnissen besuchen sollte, um ihre Fälle öffentlich zu machen und zu dokumentieren. Insbesondere solle sich die Bundesregierung für ein sofortiges Verbot der Todesstrafe an Minderjährigen einsetzen und darauf hinweisen, „dass diese Praxis gegen die seitens des Iran ratifizierte VN-Kinderrechtskonvention verstößt“.
Antrag der FDP
Auch die FDP fordert von der Bundesregierung mehr Engagement, gegenüber dem Iran auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Dabei hebt sie insbesondere die Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Religions- und Glaubensfreiheit hervor. Zugleich gelte es, das Folterverbot sowie das Diskriminierungsverbot zu achten, politische Gefangene freizulassen und die Todesstrafe abzuschaffen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/23117).
Wirtschaftliche Kooperationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran, so die FDP, seien an die Einhaltung und Achtung der Menschenrechte zu knüpfen. Gleichwohl müsse aber dafür gesorgt werden, dass etwaige Sanktionen, nur das iranische Regime, nicht aber die Zivilbevölkerung treffen. (ahe/sas/ste/08.10.2020)