Rechtsanwalt Jerzy Montag zum Ermittlungsbeauftragten bestellt
Der Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses („Pkw-Maut“) Udo Schiefner (SPD) hat am Dienstag, 13. Oktober 2020, im Einvernehmen mit der stellvertretenden Vorsitzenden Nina Warken (CDU/CSU) und im Benehmen mit den Obleuten aller Fraktionen im Ausschuss den Münchener Rechtsanwalt Jerzy Montag zum Ermittlungsbeauftragten bestellt.
„Dienstliche E-Mails des Ministers sichten“
Der Ermittlungsbeauftragte soll die dienstlichen E-Mails von Herrn Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) sichten, die über seine E-Mail-Postfächer als Abgeordneter des Deutschen Bundestages abgewickelt wurden und in denen sich möglicherweise Informationen zur Vorbereitung und Einführung der Pkw-Maut in Deutschland einschließlich der Auftragsvergabe sowie der Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle finden. Der Ermittlungsbeauftragte soll spätestens nach sechs Wochen dem Ausschuss berichten.
Rechtsanwalt Jerzy Montag war von 2002 bis 2013 Mitglied des Bundestages. Er war in der 15. Wahlperiode (2002 bis 2005) zweimal Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Untersuchungsausschüssen. In den Jahren 2014 und 2015 untersuchte er als Sachverständiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages die Vorgänge im Zusammenhang mit dem tot aufgefundenen V-Mann Corelli des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Zuletzt hat er im Auftrag des Landtages von Sachsen-Anhalt die Ermittlungen zu dem Tod von Oury Jallah im polizeilichen Gewahrsam untersucht.
„Postfach-Durchsuchung nur mit Zustimmung des Abgeordneten“
Wie der Ausschuss mitteilt, ging der Einsetzung des Ermittlungsbeauftragten eine sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Untersuchung voraus. Zu prüfen war, ob ein Untersuchungsausschuss angesichts der Besonderheiten des freien Mandats das Recht hat, auch solche E-Mail-Postfächer zu durchsuchen, die einem Bundesminister in seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter zur Verfügung stehen.
Ein im August 2020 vorgelegtes Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechte zum Schutz der Abgeordnetenkommunikation und der Abgeordnetenimmunität durch die Untersuchung nicht beeinträchtigt werden können, da der Ermittlungsbeauftragte nur mit Zustimmung des Abgeordneten dessen Postfächer durchsuchen kann. (vom/14.10.2020)