Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Oktober 2020, über folgende Vorlagen abgestimmt: 

Ordnungsruf an AfD-Abgeordneten Brandner: Eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/23756) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 6 / 20 wurde bei Enthaltung der AfD mit den übrigen Stimmen des Hauses angenommen. In dem Organstreitverfahren beantragte der Abgeordnete Stephan Brandner (AfD) festzustellen, dass der Deutsche Bundestag gegen Paragraf 38 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verstoßen habe, indem er dem Antragsteller in der 150. Sitzung des Bundestages am 6. März 2020 drei Ordnungsrufe erteilt habe. Der Rechtsausschuss empfahl, in dem Streitverfahren eine Stellungnahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, eine/n Prozessbevollmächtigte/n zu bestellen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat acht Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 648 bis 656 (19/23188, 19/23189, 19/23191, 19/23192, 19/23193, 19/23194, 19/23195, 19/23196).

Verbot des Lobbyismus gefordert

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem gesetzlichen Verbot für „jegliche Arten und Varianten des Lobbyismus in allen hierfür in Frage kommenden Bereichen, Branchen und dergleichen durch Angestellte oder sonstige Beschäftigte von Konzernen, Unternehmenszusammenschlüssen und Sub-Unternehmens-Konstruktionen“.

Zur Begründung seines Anliegens schrieb der Petent, seiner Auffassung nach werde die Politik in Deutschland immer wieder von den Interessen der Wirtschaft „und vor allen Dingen von deren Lobbyistinnen und Lobbyisten dominiert und geprägt“. Hierdurch käme es zwangsläufig zu einem massiven Konflikt zwischen eben diesen Interessen der Wirtschaft und den Interessen des Souveräns. 

Abschluss des Petitionsverfahrens empfohlen

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 7. Oktober 2020 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, das Petitionsverfahren abzuschließen „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Der Bundestag, so heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, habe in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Lobbyarbeit ergriffen.

So etwa die geschaffene Pflicht der Abgeordneten zur Anzeige von Nebentätigkeiten und -einkünften, die auf mandatsrelevante Interessenverknüpfungen hinweisen. „Die anzeigepflichtigen Tätigkeiten werden schließlich auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, schreiben die Abgeordneten. 

Registrierung in Lobbyliste freiwillig

Außerdem führe der Bundestagspräsident gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages eine öffentliche Liste, in der alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden. Mit Stand vom 28. Februar 2020 seien in dieser Liste 2.316 Verbänden registriert gewesen.

Diese Liste, so heißt es weiter, werde seit dem Jahr 1972 jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ihr aktueller Stand sei zudem auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. In die Liste aufgenommen, würden nur diejenigen Verbände, „die eine Registrierung von sich aus beantragen“. 

Verfassungsrechtliche Bedenken

Ein generelles Verbot des Lobbyismus oder gar ein Verbot des Lobbyismus nur für Wirtschaftsvertreter dürfte „verfassungsrechtlich problematisch sein“, so die Sicht des Ausschusses. Abgeordnete hätten ein freies Mandat inne und übten dieses weisungsfrei aus. „Sie entscheiden selbstständig, mit wem sie sich zu welchen Themen, wann und wo austauschen“, heißt es in der Vorlage.

Entsprechend erkenne auch das Bundesverfassungsgericht an, dass Gruppen, Verbände und gesellschaftliche Gebilde verschiedener Art versuchen, auf die Maßnahmen der Regierungen und die Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften „im Interesse ihrer Mitglieder einzuwirken“. Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht stellen, schreiben die Abgeordneten in der Beschlussempfehlung. (eis/hau/ste/29.10.2020)

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