Regierung will Gesundheitsversorgung und Pflege verbessern
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, 19/23483) erörtert und nach halbstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.
Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden Anträge der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlagen der AfD wollen die „elektronische Dokumentationspflicht nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme aussetzen“ (19/23715) sowie „Testzentren und Kostenübernahme des Bundes bei Corona-Testungen von Reiserückkehrern“ (19/23712). Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen“ (19/23699). Die beiden Anträge Grünen sind mit „Für einen Kulturwandel in der Geburtshilfe – Frauen und Kinder in den Mittelpunkt“ (19/19165) und „Gesundheitsregionen – Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in unserer Gesundheitsversorgung“ (19/21881) überschrieben.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehr Personal in der Altenpflege, eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr und mehr Stellen in der Geburtshilfe sind laut Bundesregierung die Ziele des Gesetzentwurfs (19/23483). In der vollstationären Altenpflege sollen den Angaben zufolge 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, weil die Stellen vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert werden sollen.
Um nach der von der Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, soll die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, teilt die Regierung mit. Außerdem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten.
Anträge AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/23715) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die elektronische Dokumentationspflicht nach der G-BA-Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) ausgesetzt wird, bis die technischen Voraussetzungen dafür sicher gegeben sind.
Im zweiten AfD-Antrag (19/23712) verlangt die Fraktion unter anderem, die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend anzupassen, dass der Bund die Kosten der Corona-Testungen von Reiserückkehrern im vollen Umfang trägt und sie nicht aus den Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung bestritten werden. Zudem sollten Testungen auf Corona auch zukünftig ausschließlich in den dafür vorgesehenen Testzentren stattfinden.
Antrag der Linken
Die Finanzprognose der Gesetzlichen Krankenversicherung für 2021 seien schlecht, schreibt die Linksfraktion ihrem Antrag (19/23699). Zwar habe der Bund eine Finanzspritze von fünf Milliarden Euro zugesichert, dem Gesundheitsfonds fehlten aber 16,6 Milliarden Euro. Da der Bund zu mehr Geld nicht bereit sei, müssten nun andere Finanzierungswege gefunden werden, fordern die Abgeordneten.
So solle neben Arbeitseinkommen und Renten künftig die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Das schließe vor allem Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung ein, heißt es in dem Antrag.
Erster Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion plädiert für einen Kulturwandel in der Geburtshilfe. Die Unterstützung von Schwangeren, Gebärenden, Kindern und Eltern in dieser Lebensphase sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, heißt es in dem Antrag (19/19165). Die Abgeordneten fordern unter anderem, ein Personalbemessungsinstrument für die Hebammenversorgung in Kreißsälen einzuführen, das von einer Eins-zu-eins-Betreuung der Schwangeren durch eine Hebamme in wesentlichen Phasen der Geburt ausgeht.
Zudem müsse eine sektorübergreifende Qualitätssicherung in der Geburtshilfe gewährleistet sein, einschließlich der einheitlichen Dokumentation klinischer und außerklinischer Geburten und Geburtsverläufe. In unterversorgten Regionen sollte den Hebammen ein Sicherstellungszuschlag gezahlt werden.
Zweiter Antrag der Grünen
Des Weiteren verlangen die Grünen eine auf Gesundheitsregionen ausgerichtete Reform. Die Corona-Pandemie zeige, welch große Bedeutung ein handlungsfähiger öffentlicher Gesundheitsdienst, verlässliche Versorgungsangebote und eine gute Koordination und Integration der Gesundheitsversorgung insbesondere auf der regionalen Ebene hätten, heißt es in ihrem zweiten zu beratenden Antrag (19/21881).
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass bis 2025 zehn Prozent der Bevölkerung in „Gesundheitsregionen“ versorgt werden. Eine gesetzliche Regelung für Gesundheitsregionen sollte eine integrierte Versorgung mit regionalen Ärztenetzen oder anderen regionalen Akteuren ermöglichen. Regionale Akteure müssten zusammen mit den Ländern beim Aufbau von Gesundheitsregionen unterstützt werden. Kurzfristig sollte die Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen mit einem Masterabschluss in Community Health Nursing nach internationalem Vorbild umgesetzt werden. Zur Weiterentwicklung der Berufe und Berufsbilder im Gesundheitswesen sollte ein Gesundheitsberufe-Rat eingerichtet werden. (pk/hau/ste/vom/29.10.2020)