Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet (19/16335) wird federführend im Verkehrsausschuss beraten. Mit dem Gesetz soll die seit mehr als 65 Jahren geltende Vereinbarung zur sogenannten Frankenversorgung von pensionierten Bahnbeamten festgeschrieben werden. Mit dem Gesetz sollen die Anspruchsvoraussetzungen von Artikel 9 des Abkommens konkretisiert werden. Es soll klargestellt werden, dass die in der Schweiz eingesetzten Beamtinnen und Beamten ihren Dienst bis zur Pensionierung dauerhaft in der Schweiz ausgeübt haben müssen, vor Eintritt in den Ruhestand in der Schweiz einen Wohnsitz begründet haben und diesen auch nach dem Eintritt in den Ruhestand behalten müssen, schreibt die Regierung. Ein dauerhafter Einsatz in der Schweiz liege vor, wenn die Beamtin oder der Beamte eine schriftliche Arbeitsplatzübertragung mit dienstlichem Wohnsitz in der Schweiz durch die Deutsche Bahn AG erhalten hat und die Wohnsitznahme in der Schweiz oder der Gemeinde Büsingen am Hochrhein genehmigt wurde.
Saubere Luft: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Die Vorlage mit dem Titel „Strategie für saubere und gesunde Luft jetzt umsetzen“ (19/8985) fordert schärfere Grenzwerte und ambitioniertere Minderungsziele für Luftschadstoffe. Konkret schlagen die Grünen vor, den Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO eins zu eins zu folgen und die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu ändern. Demnach sollen unter anderem die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) und der Tagesgrenzwert für Schwefeldioxid deutlich verschärft werden. Für Schwefeldioxid soll beispielsweise ein Tagesgrenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter statt aktuell 125 Mikrogramm pro Kubikmeter gelten. Weiterhin soll etwa die bisher 18 Mal im Jahr zulässige Überschreitung des Stundenwertes für Stickstoffdioxid von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter künftig unzulässig sein.
Hormonstörende Chemikalien: Ebenso im Umweltausschuss federführend beraten wird ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Belastung durch hormonstörende Chemikalien beenden“ (19/14831). Ein nationaler Aktionsplan zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor hormonstörenden Chemikalien solle die Belastung der Bevölkerung mit hormonstörenden Stoffen beenden. Auch solle der Aktionsplan Aufklärungskampagnen in mehreren Sprachen umfassen. Um Bürger besser zu schützen, solle eine Liste von hormonstörenden Chemikalien verfügbar gemacht werden.
Extremismus in der Bundeswehr: Ein Antrag der AfD-Fraktion (19/16490), der die Vorlage eines jährlichen Berichts über Extremismus und organisierte Kriminalität in der Bundeswehr vorsieht, wird im federführenden Verteidigungsausschuss weiterberaten. Zur Begründung schreibt die AfD, um die Demokratie wirksam schützen zu können und um zu verhindern, dass der Ruf der Bundeswehr durch Einzelne Schaden nimmt, müssten die Abgeordneten des Bundestages und hier vor allem die Mitglieder des Verteidigungsausschusses regelmäßig umfassend darüber informiert werden, welche Formen von Extremismus in welchem Ausmaß in der Bundeswehr vorkommen, um schnell die nötigen Entscheidungen treffen zu können.
Schutz vor Mobbing: Ein Antrag der Linken (19/16480) zielt darauf ab, Betroffene besser vor Mobbing im Arbeitsleben zu schützen. Federführend wird die Vorlage im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Arbeitsschutzgesetz im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing zu ergänzen. Dabei solle der Begriff der Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation WHO ausdrücklich übernommen werde, wonach Gesundheit ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen, und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen ist. Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber müssten sich auf alle Aspekte beziehen, die die Arbeit betreffen, insbesondere den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Aufgenommen werden solle auch, dass die Arbeit an den individuellen Menschen angepasst werden muss und dass psychosozialer Stress zu verringern und zu vermeiden ist. Aufgehoben werden müsse die Privilegierung von Arbeitgebern im Hinblick auf die Begrenzung des Bußgeldrahmens. Mobbing müsse als Rechtsbegriff definiert werden. Betroffenen müssten einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten.
Entwicklung und Klimaschutz: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz“ (19/16425) wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, im Waldportfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Umsetzung der Grüne-Wand-Initiative der Afrikanischen Union hohes Gewicht beizumessen und die Initiative als etablierte Plattform für eine schnelle und effiziente Wiederherstellung intakter lebenswerter Landschaften im Sahel und darüber hinaus zu nutzen. Auch solle die Grüne-Wand-Initiative der Afrikanischen Union ab sofort – zusätzlich zu den bisherigen, indirekten Beiträgen – jährlich direkt mit 50 Millionen Euro unterstützt werden. Die 2005 von der Afrikanischen Union beschlossene „Great Green Wall of the Sahara and the Sahel Initiative“ (GGWSSI) habe sich zum Ziel gesetzt, auf einer Länge von 8.000 Kilometern von Dakar bis nach Dschibuti durch Schaffung eines Bands aus produktiven Landschaften der Wüstenbildung Einhalt zu gebieten und Millionen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Der Schlüssel zum Erfolg sei dabei eine offene Plattform, auf der die Ressourcen bereitgestellt und die Maßnahmen innerhalb bestehender Strukturen umgesetzt werden können. Heute reiche die Initiative, die bisher rund vier Milliarden US-Dollar mobilisiert habe, weit über den Sahel hinaus und umfasse 21 afrikanische Länder.
Einfachere Signatur für Meldescheine: „Signatur von Meldescheinen vereinfachen – Bürokratie abbauen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16426), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Die Bundesregierung solle das Bundesmeldegesetz in Bezug auf Meldescheine für Beherbergungsstätten dahingehend reformieren, dass die Pflicht zur Ausfüllung von Meldescheinen, unabhängig davon, ob dies analog oder digital geschieht, für deutsche Staatsbürger abgeschafft wird. Die Aufbewahrungsdauer für Meldescheine solle von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.
FDP fordert Waldbonus: In den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Waldbonus schaffen – CO2 reduzieren“ (19/16484). Demnach soll die Klimaschutzleistung der Wälder als Ergebnis einer aktiven Waldbewirtschaftung durch die Bundesregierung anerkannt werden. Eine aktive Waldbewirtschaftung werde durch das nachhaltige Pflegen und Erneuern von Waldbeständen durch ihre Bewirtschafter erreicht unter Zuhilfenahme biologischer, chemischer und technischer Hilfsmittel. Ziel dieser Bewirtschaftung sei der Aufbau eines hohen Holzvorrats und die Produktion des Rohstoffes Holz. Außerdem soll eine „Inwertsetzung“ der CO2-Bindungsleistung der Wälder für Kohlendioxid in Deutschland vorangetrieben werden. Zukünftig müsse sichergestellt sein, dass über funktionierende Waldspeicher für CO2 verfügt wird. Die aktive Waldbewirtschaftung stelle eine wichtige Bedingung für den Aufbau eines hohen Holzvorrates und damit für eine starke CO2-Bindungsleistung dar.
Digitalisierung des Gesellschaftsrechts: „Smart Germany – Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben“ ist ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/16478) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, für die Gesellschaftsformen der GmbH und der UG ein vollständiges Online-Gründungsverfahren zur Verfügung zu stellen, das sich auf die Einreichung sämtlicher für die Gründung relevanter Dokumente erstreckt. Dies müsse sowohl für die Einzelpersonen- als auch für die Mehrpersonengründung gelten und auch dann zur Verfügung stehen, wenn bei der Gründung juristische Personen beteiligt sind. Eingeschlossen sollen auch Fälle sein, bei denen das Stammkapital nicht in Geld, sondern in Sachleistungen wie Immobilien erbracht wird. Die Regierung soll nach dem Willen der FDP auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung mittels Videokommunikation durch Notare schaffen, um die Gründung von Gesellschaften auch vom Ausland aus zu erleichtern. Im Zuge der europäischen Registervernetzung für die Überprüfung der Eignung von Gesellschaftern als Geschäftsführer will die FDP ein eigenes Inhabilitätsregister einführen, in das Personen aufgenommen werden, deren Nichteignung durch Beschluss eines Gerichts in der EU festgestellt wurde. Die vorgesehene Registervernetzung könne nur dann einen positiven Effekt auf das Gründungsverfahren haben, wenn die Mitgliedstaaten entsprechende Register führen, was in Deutschland bislang nicht der Fall sei. Auf europäischer Ebene solle die Regierung auf die Harmonisierung von Handels- und Gesellschaftsregistern der Mitgliedstaaten nach deutschem Vorbild hinwirken.
Silvesterfeuerwerke: Bündnis 90/Die Grünen wollen „Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen“. Ihr Antrag (19/16457) wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Er zielt darauf ab, die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz dahingehend zu ändern, dass die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen kann, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen oder in bestimmten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten und auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung soll zum 31. März 2020 in Kraft treten, damit für eine Umsetzung zu Silvester 2020 ausreichend Zeit vorhanden ist, heißt es in dem Antrag. Den Behörden würde es damit ermöglicht, nach pflichtgemäßem Ermessen rechtssicher allgemeine und großräumige Verbote für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) anzuordnen. Damit könnte auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit anderer als ausschließlicher Knallwirkung verboten werden, so die Fraktion.
Besteuerung von Alterseinkünften: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten“ (19/16494) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Betroffenen möglichst früh über die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu informieren. Die Rentenversicherung solle dazu den Rentenbescheid und die Rentenanpassungsmitteilung nutzen. Die Problematik der Forderung von mehrjährigen Steuernachzahlungen zu begrenzen, indem die Aufforderung zur Steuererklärung und Feststellung der Steuernachzahlung durch die Finanzämter schneller vorgenommen wird als bisher. Dafür sei zu prüfen, ob und wie die automatisiert erstellten Datenmeldungen der zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) durch die Landesfinanzbehörden automatisiert ausgewertet und Schreiben an die Steuerpflichtigen automatisiert und damit schneller verschickt werden können. Auch solle die Rentenbesteuerung einfacher werden, indem geprüft wird, ob der angestrebte Datenaustausch von Rentenversicherung und Finanzämtern im Rahmen der Grundrente genutzt und so weiterentwickelt werden kann, dass eine Quellenbesteuerung möglich wird.
Bundeswehrabzug aus Irak und Jordanien: Ein Antrag der Linken (19/16474), die Bundeswehr sofort und vollständig aus dem Irak und aus Jordanien abzuziehen, wird federführend im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten. Im Einzelnen solle sich die Bundesregierung von der „Eskalationspolitik“ der US-Regierung im Mittleren Osten distanzieren, die Ermordung des iranischen Generals Qasem Soleimani und des stellvertretenden Leiters der irakischen Volksmobilisierungskräfte, Abu Mahdi al-Muhandis, als Staatsterrorismus verurteilen, die Drohungen des US-Präsidenten, 52 Ziele im Iran, darunter auch kulturelle Einrichtungen, anzugreifen, als Androhung von Kriegsverbrechen verurteilen, die Drohungen des US-Präsidenten gegen die souveräne Republik Irak scharf zurückweisen und dem Irak für den Fall von US-Sanktionen wirtschaftliche Unterstützung zusichern. Die iranische Regierung solle aufgefordert werden, den Abschuss des ukrainischen Flugzeugs aufzuklären und friedliche Proteste in ihrem Land nicht zu behindern.
Selbstbestimmte Lebensentwürfe: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, besser anzuerkennen und zu fördern. Dazu will sie neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. (ste/vom/16.01.2020)