Inneres

Bundestag weist Antrag gegen die Ausbrei­tung des Islamismus zurück

Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, zwei von der AfD-Fraktion verfasste Anträge zur inneren Sicherheit beraten. Ein Antrag mit dem Titel „Verstärktes und effektiveres Vorgehen gegen die Ausbreitung des Islamismus in Deutschland“ (19/17126) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/23220) zugrunde.

Eine weitere Vorlage, die dem „radikalen Islam den Boden entziehen“ und dabei ein „Maßnahmenpaket gegen Islamisten und islamistische Verbände“ (19/23956) schnüren will wurde im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Abzustimmender Antrag der AfD

Die Bundesregierung wird in dem abzustimmenden Antrag (19/17126) aufgefordert, eine „deutlich verstärkte Beobachtung und Analyse der Muslimbruderschaft in Deutschland, ihrer Ableger, Tätigkeiten und Netzwerke anzustrengen“: Dies beinhalte auch „konkrete Maßnahmen vor allem gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland e .V. (IGD) und nachgeordnete Organisationen, deren bundesweite Einflussnahme präziser zu erfassen und zu analysieren“ sei. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion aufgrund der gesammelten Erkenntnisse verstärkt Verbote dieser Organisationen prüfen und umsetzen.

Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „den Moschee-Verband Ditib in Zusammenarbeit mit den Ländern im Hinblick auf etwaige verfassungswidrige staatspolitische Ziele und Netzwerkstrukturen zur Muslimbruderschaft umfassender zu analysieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung umzusetzen“.

Überwiesener Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/23956) eine Null-Toleranz-Politik gegenüber radikal-islamistischen Moscheevereinen in Deutschland. „Nicht wenige Muslime vertreten eine Form von Islamismus und nutzen das ihnen garantierte Recht auf Religionsfreiheit, um anderen Menschen ihr radikalislamisches Weltbild zu vermitteln“, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ausgangspunkte der Islamisierung und islamischen Radikalisierung seien vielfach Gebetshäuser und Moscheen.

Die Bundesregierung solle deshalb „geeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung von radikalislamischen Moscheevereinen durch ausländische Staaten und Organisationen“ in die Wege leiten. Darüber hinaus und unter anderem fordern die Abgeordneten bundeseinheitliche Regelungen, „wonach islamische Geistliche Predigten und Vorträge in deutscher Sprache zu halten haben“. (ste/sto/06.11.2020)

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