1. Untersuchungsausschuss

BKA-Chef: Nach Amri wur­den elf ra­di­kal­is­la­mi­sche Anschläge verhindert

Personen in dunkler Kleidung sitzen um einen runden Tisch.

Der Ausschuss setzte seine öffentliche Zeugenvernehmung fort. (DBT/Thomas Imo/photothek.net)

Seit dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 haben die Sicherheitsbehörden in Deutschland elf weitere geplante Anschläge radikaler Islamisten vereiteln können. Dies sagte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, am Donnerstag, 5. November 2020, vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Vorsitz von Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU). Darüber hinaus seien zwischen 2017 und September dieses Jahres rund 200 Islamisten abgeschoben worden, unter ihnen 96 Gefährder und 21 „relevante Personen“. Allerdings seien die Defizite, die 2016 dazu beigetragen hätten, dass die Gefährlichkeit des Täters Anis Amri im Vorfeld nicht zutreffend eingeschätzt wurde, bisher nur zum Teil behoben worden, räumte Münch ein. Der heute 59-jährige Zeuge steht seit dem 1. Dezember 2014 an der Spitze des BKA.

„Zahl radikalislamischer Gefährder auf über 500 gewachsen“

Damals habe ihm Bundesinnenminister Thomas de Maizière insbesondere die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ans Herz gelegt, erinnerte sich Münch. Doch schon im Januar habe das Massaker an der Redaktion des Pariser Satiremagazins Charlie Hebdo und im weiteren Verlauf der Jahre 2015 und 2016 eine Serie anderer Anschläge die Bedrohung durch den radikalen Islamismus in den Fokus der Behörden gerückt.

In Deutschland sei die Zahl radikalislamischer Gefährder zwischen 2014 und Ende 2015 von 257 auf 446 angewachsen und habe 2016 über 500 gelegen. Die Behörden hätte sich 2013 mit 130 durch Islamisten verursachten „Gefährdungssachverhalten“ zu befassen gehabt, ein Jahr später mit 246 und im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 mit mehr als 450.

„Ressourcen halten mit der Entwicklung nicht Schritt“

Auf der anderen Seite habe der gesamte Staatsschutzbereich im BKA Ende 2016 über 334,5 Planstellen verfügt, von denen 259,5 besetzt gewesen seien: „Die Ressourcen hielten mit der Dynamik der Entwicklung nicht Schritt.“ Von bundesweit 750 Ermittlungsverfahren wegen Bildung terroristischer Vereinigungen im In- oder Ausland habe das BKA 130 federführend betreut.

Seit dem 1. November 2019 sei eine eigene Abteilung „Terrorismus“ mit derzeit 705 Planstellen, von denen bisher 425 besetzt seien, aus dem Staatsschutzbereich ausgegliedert worden.

„Der Bund hat keine eigenen Gefährder“

Zu den wesentlichen Defiziten, die 2016 einer angemessenen Bearbeitung des Falles Amri im Wege standen, zählte Münch den Umstand, dass Kooperation und Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden nicht nur auf europäischer, sondern auch auf Bundesebene nur mangelhaft funktioniert hätten. Dieser Missstand sei bis heute nicht restlos ausgeräumt.

Er habe vor allem die Überwachung und nicht zuletzt Risikobewertung von Gefährdern betroffen, die erst seit Mitte 2017 bundeseinheitlich geregelt sei. Zuständig seien indes die Länder: „Der Bund hat keine eigenen Gefährder.“

„Arbeitsanfall sehr ungleichmäßig verteilt“

Dies habe dazu geführt, dass der Arbeitsanfall sehr ungleichmäßig verteilt gewesen sein. Die größte Last hätten seit jeher Nordrhein-Westfalen und Berlin zu tragen gehabt. Zudem seien die Zuständigkeiten im Umgang mit der Gefährderklientel durch die unterschiedlichen Polizeigesetze der Länder höchst uneinheitlich umschrieben gewesen.

So habe es 2016 für die Überwachung des Telefonverkehrs in elf Ländern gesetzliche Regelungen gegeben, für die Erfassung der Telekommunikation an der Quelle in sechs und für die Online-Durchsuchung nur in zwei Ländern. Das Problem der Vereinheitlichung der Polizeigesetze sei bis heute ungelöst, sagte Münch, der einen „parteiübergreifenden Konsens“ anmahnte, wenigstens die „wichtigsten Befugnisnormen“ gemeinsam zu regeln.

„Formales Übernahmeersuchen gab es nie“

Die Ermittlungen nach dem Anschlag seien unter anderem dadurch erschwert worden, dass die technische Möglichkeit gefehlt habe, die Unmengen des aus verschiedenen Quellen stammenden Videomaterials „unabhängig und zeitnah“ zu verarbeiten und auszuwerten. Über diese Fähigkeit verfüge das BKA erst seit 2019, sagte Münch.

Der Zeuge widersprach der Darstellung, das BKA habe im Februar 2016 ein Ersuchen des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts abgelehnt, die Ermittlungen im Fall Amri an sich zu ziehen. Ein solches „formales Übernahmeersuchen“ habe es nie gegeben. Es hätte ohnehin nicht von einer nachgeordneten Polizeibehörde kommen können, sondern vom Düsseldorfer Innenministerium. Bei der nachträglichen Auswertung der Ermittlungspannen im Fall Amri sei die nordrhein-westfälische Seite nie auf den Vorgang zu sprechen gekommen. Abgesehen davon hätte das BKA auch ein formales Übernahmeersuchen wegen der eigenen Arbeitsbelastung wahrscheinlich abgelehnt, meinte der Zeuge.

BND-Präsident zieht selbstkritisch Bilanz

Wenige Wochen vor dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat der Bundesnachrichtendienst (BND) überprüft, ob der Attentäter Anis Amri womöglich mittlerweile in seine Zuständigkeit fiel. Die Ortung der deutschen Mobilfunknummer Amris im November 2016 habe allerdings ergeben, dass sich der Mann weiterhin in Deutschland aufhielt, also kein Fall für einen Auslandsnschrichtendienst war, sagte BND-Präsident Bruno Kahl. Der heute 58-jährige Zeuge gelangte ein knappes halbes Jahr vor dem Anschlag an die Spitze seiner Behörde.

Der BND sei im Laufe des Jahres 2016 nur zweimal in flüchtige Berührung mit dem Fall Amri gekommen, berichtete Kahl dem Ausschuss. Im Februar habe er auf Bitten der Polizei zwei libysche Mobilfunknummern überprüft, die Amri von Deutschland aus angerufen habe. Die Untersuchung sei allerdings im Sande verlaufen. Im September und Oktober seien dem BND wie auch dem Bundeskriminalamt mehrere Anfragen eines marokkanischen Geheimdienstes zugegangen, in denen auch von radikalislamischen Aktivitäten Amris die Rede war.

„Information wurde nicht weitergeleitet“

Kahl betonte, dass er die damalige Entscheidung, diese Information nicht unverzüglich auch an das Bundesamt für Verfasssungsschutz (BfV) weiterzuleiten, mittlerweile für einen Fehler halte. Das hätte geschehen müssen, meinte er, wenn auch allein dadurch der Anschlag letztlich wohl nicht verhindert worden wäre.

Warum dann am 2. November 2016 in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden der Auftrag, der Stichhaltigkeit der marokkanischen Erkenntnisse nachzugehen, dem BfV zufiel und nicht dem BND, vermochte Kahl nicht schlüssig zu erklären. Womöglich habe der Vertreter des BfV sich selber dazu gemeldet und der BND keinen Anlass gesehen, deswegen einen Zuständigkeitskonflikt zu inszenieren.

Kahl: Im Zweifel eher weitergeben

Eine wesentliche aktivere Rolle als vor dem Anschlag habe der BND in der Zeit danach gespielt, berichtete Kahl weiter. Seiner Behörde sei damals die Aufgabe zugefallen, ausländische Partnerdienste nach Erkenntnissen über den Attentäter Amri abzufragen. Dabei seien seiner Behörde unter anderem mehrere Videos zugegangen, darunter eines, auf dem zu sehen war, wie der Attentäter mit seiner Waffe herumfuchtelte. Auch in diesem Fall habe der BND entschieden, das Material nicht umgehend ans Bundeskriminalamt weiterzuleiten, weil es auf den Blick keine weiterführenden Informationen zu enthalten schien. Auf keinen Fall sei jedoch beabsichtigt gewesen, die Videos den deutschen Partnerbehörden vorzuenthalten, betonte Kahl.

Mittlerweile gelte ohnehin die Maxime: „Im Zweifel eher weitergeben.“ Kahl räumte ein, dass „bei den deutschen Behörden“ einiges im Vorfeld des Anschlages „nicht so gelaufen“ sei wie es hätte laufen sollen. Es bestehe Anlass, „das eigene Handeln selbstkritisch zu überprüfen“ und auch „eigene Fehler einzugestehen“. Nicht zuletzt Kommunikation und Kooperation hätten vielfach zu wünschen übrig gelassen.

Unzureichend gewesen sei auch das Instrumentarium, um die Wahrscheinlichkeit eines drohenden Anschlags einzuschätzen. Dabei habe sich der Fokus einzig auf der Plausibilität vorliegender Information über mögliche Attentatsszenarien gerichtet, nicht aber auf die Persönlichkeit mutmaßlicher Täter. In diesem Punkt sei 2017 mit der Einrichtung einer eigenen „AG Risikomanagement“ im GTAZ Abhilfe geschaffen worden. (wid/05.11.2020)

Liste der geladenen Zeugen

  • Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes
  • Dr. Bruno Kahl, Präsident des Bundesnachrichtendienstes
  • Paul Steinmark, Bundesamt für Verfassungsschutz (nichtöffentlich)
  • Lutz Bachmann

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