EU-Spitzenbeamter: Bei Pkw-Maut gab es keine Rechtssicherheit
Nach Ansicht des früheren Kabinettchefs von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gab es zu keinem Zeitpunkt Gewissheit, dass die deutsche Pkw-Maut europarechtskonform war. Auch der Umstand, dass die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellte, sei keine Garantie für Rechtssicherheit gewesen, sagte Dr. Martin Selmayr am Donnerstag, 5. November 2020, im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“).
In der von der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Nina Warken (CDU) geleiteten Sitzung am Donnerstag, 5. November 2020, schilderte Selmayr die Diskussionen um die Pkw-Maut während seiner Zeit als Kabinettchef von 2014 bis 2018. Am ursprünglichen Gesetzentwurf habe die Europäische Kommission zwei problematische Punkte kritisiert: Die Zehn-Tage-Vignette sei zu teuer und damit diskriminierend gewesen; und der Umstand, dass deutsche Pkw-Halter in voller Höhe der Maut von der Kfz-Steuer hätten entlastet werden sollen, habe ausländische Fahrzeughalter benachteiligt.
Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren
Im Juni 2015 eröffnete die Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Am 1. Dezember 2016 einigten die damalige EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch auf einen Kompromiss. Laut Selmayr umfasste dieser drei Punkte: Die Zehn-Tage-Vignette wurde diskriminierungsfrei ausgestaltet; die Kfz-Steuer wurde nicht genau entsprechend der Maut gesenkt, sondern mit einer Komponente für umweltfreundliche Autos versehen; und die Bundesrepublik erklärte sich bereit, an der Einbindung der deutschen Maut in ein europaweites Mautsystem mitzuwirken.
Die im Mai 2017 erfolgte Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens habe nicht zwingend bedeutet, dass das deutsche Gesetz mit EU-Recht vereinbar gewesen sei, betonte Selmayr. Denn man dürfe nie so vermessen sein, sicher wissen zu wollen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheide. Ein Restrisiko sei bei solchen Verfahren nie auszuschließen. Er persönlich habe „die Chance, dass das für die deutsche Maut gut ausgeht, als sehr klein angesehen“, sagte der Zeuge.
Bedeutung des EU-Mautsystems unterschätzt
Als dann im Oktober 2017 Österreich vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik einreichte, trat die Europäische Kommission dem Verfahren nicht bei, nahm also nicht für die Bundesrepublik Partei. Selmayr begründete dies damit, dass die Bundesregierung den dritten Punkt des Kompromisses nicht so umgesetzt habe, wie sich das die Kommission vorgestellt habe.
Möglicherweise, mutmaßte er, habe die Bundesregierung unterschätzt, wie wichtig ein europäisches Mautsystems für die Kommission gewesen sei. Diese Nichtbeteiligung der Kommission sei seiner Ansicht nach ein Faktor für das negative EuGH-Urteil gewesen, erklärte der Zeuge; ob sie der entscheidende Faktor gewesen sei, könne er nicht beurteilen.
Treffen von Juncker und Dobrindt
Befragt wurde der Zeuge auch nach seiner eigenen Rolle bei der Suche nach dem Kompromiss mit der Kommission. Die Verhandlungen mit Deutschland seien von Verkehrskommissarin Bulc geführt worden, antwortete Selmayr. Kommissionspräsident Juncker habe diese Gespräche unterstützt, da er eine Einigung angestrebt habe.
Er selbst, sagte Selmayr, habe nach seiner Erinnerung an zwei Treffen von Juncker mit Dobrindt teilgenommen, an denen es um die Pkw-Maut gegangen sei. Mit dem früheren bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) habe er sich hingegen nie unterhalten. Bei einem Treffen zwischen Juncker und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) im September 2016 sei entgegen eines Medienberichts nicht über die Pkw-Maut gesprochen worden.
Zeugin schildert dramatische Stunden nach Maut-Urteil
Eine leitende Beamtin des Bundesverkehrsministeriums hat die dramatischen Stunden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 18. Juni 2019 geschildert. Im Ministerium habe eine große Runde bis ungefähr Mitternacht beraten, wie mit dem Urteil umzugehen sei, sagte Petra B., die damals Leiterin der Unterabteilung Strategische Planung war und jetzt die Stabsstelle für den 2. Untersuchungsausschuss leitet.
Der EuGH war entgegen der Erwartung des Verkehrsministeriums zum Schluss gekommen, dass die deutsche Pkw-Maut europäischem Recht widerspreche. Wie die Zeugin berichtete, wurde sie bereits vor Bekanntwerden des Urteils am Vormittag ins Büro des Leiters der Abteilung Leitung, Kommunikation gebeten. Dort ging die Nachricht vom für Deutschland negativen Urteil ein. „Ich habe es als deprimierende Nachricht empfunden“, sagte die Zeugin.
Entscheidung über Kündigungsgründe
Um die Mittagszeit gab es dann eine Besprechung bei Staatssekretär Michael Güntner, bei dem die Auswirkungen des Urteils auf den Haushalt im Zentrum standen. Etwa um 17 Uhr setzte sich schließlich eine Task Force unter Leitung von Minister Andreas Scheuer zusammen, die zum Schluss kam, die Verträge mit den Mautbetreibern sofort zu kündigen und sämtliche Arbeiten am Projekt einzustellen. Bei dieser stundenlangen Sitzung sei mehrfach angesprochen worden, ob man die Pkw-Maut nicht durch den Einbezug einer Klimakomponente retten könne, sagte Bethge weiter. Dies sei jedoch als nicht machbar eingeschätzt worden.
Eine wichtige Rolle an jenem Abend des 18. Juni 2019 spielte nach Angaben der Zeugin außerdem die Frage der Kündigungsgründe. Dieter Neumann von der Kanzlei Greenberg Traurig, der wichtigste juristische Berater des Ministeriums, empfahl, die Verträge nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen (also wegen des EuGH-Urteils) zu kündigen, sondern auch wegen der Schlechtleistung der Betreiber in Sachen Feinplanungsdokumentation. Bethge fragte Neumann nach eigenen Angaben, ob dem nicht die Nachfristsetzung im Wege stehe. Weil der Berater dies verneinte, sprach sich Bethge in der Sitzung dafür aus, beide Kündigungsgründe sofort zu ziehen.
Aufbau des Zahlstellennetzes
Als weiterer Zeuge vernommen wurde Dr. Robert Papkalla, der im Auftrag der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) das Bundesverkehrsministerium seit November 2015 in technischen Fragen der Pkw-Maut beriet. In dieser Funktion war er beteiligt an der Beantwortung einer im Lauf des Bieterverfahrens gestellten Frage des Konsortiums T-Systems/Ages, die im Untersuchungsausschuss schon öfter thematisiert worden ist. Es ging dabei darum, ob der Betreiber der Pkw-Maut das Zahlstellennetz selber aufbauen müsse oder die Dienste eines Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen dürfe. Dies sei möglich, lautete sinngemäß die Antwort; über dieses Zahlstellennetz dürfe jedoch ausschließlich die Infrastrukturabgabe (also die Pkw-Maut) abgerechnet werden.
Allerdings schloss der schließlich ausgewählte Betreiber Autoticket (CTS Eventim/Kapsch TrafficCom) später einen Unterauftragnehmervertrag mit der Toll Collect GmbH, der ihm die Mitnutzung der Zahlstellen der Lkw-Maut erlaubte. Auf die Frage, ob dies der Antwort auf die Bieterfrage widerspreche, sagte der Zeuge: „Faktisch betrachtet ja.“ Allerdings habe sich die Situation bei Abschluss des Vertrags anders dargestellt als einige Monate zuvor, da Toll Collect nach Beantwortung der Frage vom Bund übernommen worden sei. Auch an der Auswertung der – später für die Begründung der Kündigung wichtigen – Feinplanungsdokumentation wirkte Papkalla mit. PwC habe dazu zwar eine Liste von Anmerkungen verfasst, sagte der Zeuge; es sei aber nicht so gewesen, „dass es hoffnungslos gewesen wäre“.
Auftrag des Untersuchungsausschusses
Der Deutsche Bundestag hatte am 28. November 2019 den 2. Untersuchungsausschuss der aktuellen 19. Wahlperiode, bestehend aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern, eingesetzt. Der Ausschuss soll das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die vorangegangene Wahlperiode (2013-2017) im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären.
Dabei sind das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen inklusive der Prozesse zur Abwicklung des Projekts ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen. Der Ausschuss prüft zudem und gibt Empfehlungen, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (chb/05.11.2020)
Liste der Zeugen
- Dr. Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
- Petra Bethge, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Dr. Robert Papkalla, PricewaterhouseCoopers GmbH