Anträge zur Stärkung von Finanzaufsicht und Anlegerschutz beraten
Der Bundestag hat sich am Freitag, 20. November 2020, erstmals mit vier Anträgen der Opposition für eine Stärkung von Finanzaufsicht und Anlegerschutz befasst. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufzudecken und zu verhindern. Es brauche einen „Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz“, so der Titel des ersten Antrags der Fraktion (19/24385). Ein zweiter Antrag der Grünen will „mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen“ (19/24384).
Auch die AfD-Fraktion hat zwei Anträge eingebracht: Der erste Antrag trägt den Titel „Sachkundenachweis und Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzberatern zielgerichtet durch Industrie- und Handelskammern gewährleisten – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll einheitliche Maßstäbe setzen und diese überwachen“ (19/24398). Mit dem zweiten Antrag fordert die AfD die „Reduzierung des Zeitraums zum verpflichtenden Wechsel der Abschlussprüfer und Erhöhung der Haftungsgrenze“ (19/24396). Ein ursprünglich angekündigter dritter AfD-Antrag „Anlegerschutz stärken – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit mehr Rechten ausstatten“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Abgesehen von dem zweiten Grünen-Antrag (19/24384), der in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen wurde, werden die Vorlagen federführend im Rechtsausschuss beraten werden.
Erster Antrag der AfD
Die AfD bezeichnet die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Drucksache 19/18794 vorgesehen, für mittelstandsfeindlich. Der Entwurf solle daher zurückgezogen werden, fordert die Fraktion.
Stattdessen solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Sachkundeprüfung und Aufsicht über Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzberatung für alle Länder einheitlich auf die Industrie- und Handelskammern überträgt.
Zweiter Antrag der AfD
Mit ihrem zweiten Antrag will die AfD erwirken, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig ihre Wirtschaftsprüfer nach spätestens vier Jahren wechseln müssen. Derzeit bestehe nur die Pflicht zur Rotation alle 20 Jahre. Dieser Zeitraum sei zu lang bemessen, moniert die Fraktion. Außerdem müsse die Haftungsgrenze für fahrlässig verursachte Schäden, die derzeit auf maximal vier Millionen Euro begrenzt sei, abgeschafft werden.
Erster Antrag der Grünen
Die Grünen verlangen von der Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (19/24385), einen Gesetzentwurf vorzulegen und weiter Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer aktiven Hüterin der Integrität des Finanzmarkts auszubauen, die Betrug, Geldwäsche und andere illegalen Aktivitäten im Finanzmarktschnellaufdecken und effektiv bekämpfen sowie einen umfassenden Verbraucherschutz gewährleisten kann.
Außerdem soll der finanzielle Verbraucherschutz in Deutschland aktiv durchgesetzt und institutionell verankert werden sowie dafür Sorge getragen werden, dass die BaFin den Vertrieb von für Verbraucherinnen und Verbraucher ungeeigneten, gefährlichen oder sogar betrügerischen Produkte erschwert und unterbindet.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag wollen die Grünen die Corporate Governance in Unternehmen von öffentlichem Interesse effektiv stärken (19/24384). Konkret bedeute das, die Unabhängigkeit, Kontrollrechte und Expertise der Aufsichtsräte in solchen Unternehmen zu stärken. So solle etwa festgelegt werden, dass sich „die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht nur an der Unternehmensgröße, sondern auch an Komplexität, Wachstumsdynamik und Risikogehalt des Geschäftsmodells orientieren muss“.
Als weitere Forderung schreiben die Grünen, dass die Anreizstruktur des Managements verbessert werden sollte und hierzu in gemeinschaftsrechtskonformer Weise zu regeln sei, „dass sich die Bezüge der Vorstandsmitglieder stärker am langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens orientieren“ müsse. (sas/ste/20.11.2020)