1. Untersuchungsausschuss

Zeuge räumt Kommuni­kations­pannen im BND ein

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche auf dem Berliner Breitscheidplatz in der Abenddämmerung

Der Ausschuss setzte seine Zeugenvernehmungen zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz (Foto) am 19. Dezember 2016 fort. (picture alliance/SULUPRESS.DE)

Nach dem radikalislamischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat der Bundesnachrichtendienst (BND) sein Kommunikationsverhalten gegenüber anderen Sicherheitsbehörden einer kritischen Neubewertung unterzogen. Allerdings habe es dabei keine Pannen gegeben, die den Gang der Ereignisse oder der späteren Ermittlungen wesentlich hätten beeinflussen können, sagte ein damals im Bundeskanzleramt zuständiger Beamter am Donnerstag, 19. November 2020, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Vorsitz des Abgeordneten Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU). Der heute 53-jährige Direktor beim Bundesnachrichtendienst Dr. Sven-Rüdiger Eiffler leitete vom August 2008 bis zum November 2017 das Referat 604, das die Rechts- und Fachaufsicht über die Terrorismusabteilung im BND führt. Dorthin wechselte Eiffler anschließend aus dem Kanzleramt als Abteilungsleiter.

Eiffler: Anschlag als „berufliche Niederlage“ empfunden

Den Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche habe er als „berufliche Niederlage“ empfunden, sagte der Zeuge. Für jede Sicherheitsbehörde sei ein solcher „Schlag ein Anlass zu fragen, ob man seine Arbeit richtig gemacht hat“. Eine derartige Selbstprüfung habe die Fachaufsicht im Kanzleramt damals auch vom BND erwartet. Dort sei „Optimierungsbedarf“ vor allem im Informationsaustausch und in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erkennbar gewesen: „Es hätte an der einen oder anderen Stelle besser funktionieren können, aber das hätte bei der Bearbeitung des Falles insgesamt keinen Unterschied gemacht.“

Als Versäumnis des BND nannte der Zeuge, dass im Herbst 2016 Hinweise eines marokkanischen Geheimdienstes auf radikalislamische Umtriebe Amris in Deutschland nicht umgehend im Original an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weitergeleitet wurden: „Wir haben eine ganze Fülle von Maßnahmen getroffen, die dazu führen sollen, dass so was nicht nochmal passiert.“ Beide Behörden hätten seither unter anderem durch Hospitationen und regelmäßigen Meinungsaustausch die „Sensibilität“ für Bedürfnisse und Belange der jeweils anderen „geschärft“.

„Nicht der optimale Weg“

Im konkreten Fall sei es allerdings so gewesen, dass die Information aus Marokko auch dem Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegen habe. Das BfV sei in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden mit dem Inhalt vertraut gemacht worden. Nach der „reinen Lesart“ sei das sicher „nicht der optimale Weg“ gewesen, habe aber auch keine gravierenden Auswirkungen gehabt.

Ähnlich bewertete der Zeuge den Umstand, dass der BND in der Zeit nach dem Anschlag drei Videos aus dem Bestand eines ausländischen Nachrichtendienstes, auf denen unter anderem zu sehen war, wie Amri mit seiner Waffe posierte, drei Monate lang für sich behielt. Er selbst habe Ende Februar 2017 erfahren, was die Dateien zeigten, sagte er. Allerdings habe es in den Ermittlungen nach dem Anschlag dringlichere Prioritäten gegeben. Die Videos seien „nicht so entscheidend“ gewesen, dass sie „nicht hätten zurückgestellt werden können“.

IS-Mentor aus Libyen leitete Amri an

Eiffler betonte dass die Rechts- und Fachaufsicht über den BND im Kanzleramt keine unmittelbare Teilhabe an den Aktivitäten des Geheimdienstes erfordert habe: „Wir waren nicht in der Tiefe in Fallgestaltung und Personenbearbeitung involviert.“ Namentlich von der „operativen Bearbeitung Amris“ sei man im Kanzleramt „sehr weit weg“ gewesen: „Vor dem Anschlag habe ich von dieser Person und damit zusammenhängenden Maßnahme nichts mitbekommen. Mein Referat sah sich nicht als die ermittlungsführende Stelle an.“

Wie der Zeuge weiter bestätigte, war im Kanzleramt relativ früh bekannt, dass Amri bei seinem Attentat von einem Mentor aus dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Libyen angeleitet wurde. Bereits vier Tage nach dem Anschlag war aus seinem Referat die Einschätzung geäußert worden, Amri sei kein „selbständig agierender Einzeltäter“ gewesen, sondern habe unter einer „gewissen Beeinflussung von außen“ gehandelt.

„Weihnachtsmärkte waren besonders gefährdet“

Nach den Worten des früheren Geheimdienst-Koordinators des Kanzleramts wussten die Behörden 2016 um die besondere Bedrohung von Weihnachtsmärkten durch Anschläge. Die Lage sein „hochgefährlich“ gewesen, sagte Klaus-Dieter Fritsche dem 1. Untersuchungsausschuss. Der ehemalige Geheimdienstkoordinator des Kanzleramts bestätigte, dass deutsche Sicherheitsbehörden 2016 Kenntnis hatten von Aufrufen des sogenannten Islamischen Staates (IS), in Europa Anschläge auf „Feierlichkeiten zum Jahresende“ zu begehen.

Dass Weihnachtsmärkte als „weiche Ziele“ in diesem Zusammenhang besonders gefährdet waren, sei den Zuständigen immer bewusst gewesen. Der heute 67-jährige Zeuge war von Januar 2014 bis Ende März 2018 im Kanzleramt als „Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes“ tätig. Zuvor war er unter anderem Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und Staatssekretär im Bundesinnenministerium gewesen.

„2016 herrschte eine hoch gefährliche Lage“

Das Jahr 2016 stand nach Fritsches Worten in Zeichen der stetig wachsenden Bedrohung durch den radikalislamischen Terrorismus. Dabei sei es erstmals auch zu Attentaten auf deutsche Ziele gekommen. Fritsche erinnerte an den Anschlag auf eine deutsche Touristengruppe in Istanbul im Januar, die Messerattacke auf einen Bundespolizisten am Hauptbahnhof in Hannover, die Anschläge in Würzburg und Ansbach im Sommer. Insgesamt habe 2016 eine „hoch gefährliche Lage“ geherrscht, „die alle Kräfte aller Sicherheitsbehörden in hohem Maße angespannt“ habe, sagte Fritsche.

Er habe damals im Kanzleramt neben der regelmäßig dienstags stattfindenden „nachrichtendienstlichen Lage“ mit den Präsidenten aller Sicherheitsbehörden des Bundes ein vierteljährliches Treffen auf Ebene der Referatsleiter eingeführt, um über die jeweils relevantesten Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben. Von Anis Amri, dem späteren Urheber des Attentats auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, oder einer seiner im Zuge der Ermittlungen namhaft gewordenen Kontaktpersonen sei bei solchen Anlässen damals allerdings nie die Rede gewesen.

„Das hat man besprochen, es war immer Thema“

Dafür sei immer wieder die besondere Gefährdung von Weihnachtsmärkten hervorgehoben worden. „Das hat man besprochen, es war immer Thema“, sagte Fritsche. Dass ein Weihnachtsmarkt „durchaus Ziel eines Anschlages“ werden konnte, sei „immer ein latent vorhandenes Wissen“ gewesen.

Dem Bundesnachrichtendienst (BND) sei selbstverständlich auch bekannt gewesen, dass das IS-Online-Magazin „Rumiyah“ in seiner Ausgabe vom 11. November 2016 dazu aufgerufen hatte, schwer beladene Fahrzeuge zu nutzen, um in Europa Anschläge auf große Menschenansammlungen zu verüben. Nach diesem Muster verfuhr Amri am Abend des 19. Dezember 2016.

„Das hat man besprochen, es war immer Thema“

Kritisch bewertete Fritsche das Verhalten des BND in der Causa Amri. So übermittelte im Februar 2016 das BKA dem Auslandsgeheimdienst zwei libysche Mobilfunknummern, die Amri angerufen hatte, mit der Bitte, die Inhaber festzustellen. Der BND frage daraufhin nur die eigene Datenbank ab, ohne einen Treffer zu erzielen. Er verzichtete darauf,  befreundete ausländische Dienste zu Rate zu ziehen. Nach dem Anschlag stellte sich heraus, dass der besagte Auslandsgeheimdienst die Nummern kannte.

„Die Frage, warum die Nummern nicht an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergeleitet wurden, ist auch von mir aufgeworfen worden“, berichtete der Zeuge. „Es wurde gesagt, dass es nicht geschehen ist. Ich habe gesagt, es wäre gut gewesen, wenn.“ Auch dass der BND im November 2016 keine andere Behörde informiert habe, als er Amris Mobiltelefon ortete, um sicherzugehen, dass der Mann noch in Deutschland war, habe ihm missfallen, betonte Fritsche. (wid/19.11.2020)

Liste der geladenen Zeugen

  • Dr. Sven-Rüdiger Eiffler, Direktor beim Bundesnachrichtendienst
  • Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär a. D., ehemals Bundeskanzleramt
  • T. S., ehemals Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern (nichtöffentlich)
  • P. G., ehemals Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern (nichtöffentlich)

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