AfD und Grüne scheitern mit Anträgen zur Digitalisierung
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Pandemie als digitalen Weckruf ernst nehmen – umfangreiche Digitalisierungsstrategie vorlegen“ (19/24632) debattiert. Der Antrag wird federführen im Innenausschuss weiterberaten, obwohl die FDP die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht hatte und darin von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt wurde. Federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ambulante ärztliche Versorgung – Mit Digitalisierung Bürokratie ab- statt ausbauen“ (19/24649).
Jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag vier weitere Anträge der AfD-Fraktion zum Thema ab (19/22453, 19/20114, 19/20613, 19/22452). Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (19/23229, 19/23228), des Familienausschusses (19/23347) und des Wirtschaftsausschusses (19/22354 Buchstabe a) vor. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Mit einer Technologie Task-Force Innovationen schnell umsetzen und auf Krisen vorbereitet sein“ (19/21266), zu dem der Bildungs- und Forschungsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24594) und einen Bericht (19/24618) abgegeben hatte. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.
Überwiesener Antrag der FDP
Die Pandemie habe die Defizite bei der Digitalisierung in Deutschland schonungslos offen gelegt, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Nun gelte es Erkenntnisse daraus zu sammeln und Sofortmaßnahmen zu ergreifen. So soll nach dem Willen der Fraktion etwa eine Beratergruppe auf Ebene des Bundeskanzleramts eingerichtet werden, die die zentralen digitalen Schwachstellen im öffentlichen Sektor systematisch zusammenträgt und aufarbeitet.
Darüber hinaus brauche es einen Digitalpakt für das Gesundheitswesen, nicht zuletzt um etwa Personalengpässen in den Gesundheitsämtern zu begegnen. Außerdem brauche es eine rasche Beschleunigung beim Netzausbau, bei der Digitalisierung des Bildungssektors und in der Fortentwicklung der IT-Sicherheit.
Überwiesener Antrag der AfD
Durch die Digitalisierung seien die Arbeitsabläufe in der ambulanten ärztlichen Versorgung grundsätzlich einfacher und schneller zu gestalten, schreibt die AfD in ihrem überwiesenen Antrag (19/24649).
Dies aber müsse sich in der Praxis auch widerspiegeln. So solle etwa gesetzlich sichergestellt werden, dass „nach Einführung digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht zusätzlich die bisherigen Bescheinigungen auf Papier erstellt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt auf die Einrichtung eines eigenständigen Bundesdigitalministeriums.
Zu seinen Aufgaben sollten unter anderem die „Gesamtkoordination des E-Government und der IT-Konsolidierung des Bundes“ zählen sowie die „digitale Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für nachhaltigen Wohlstand und Schutz von Umwelt und Klima“, ferner die „Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien für den Wirtschafts- und Forschungsstand Deutschland“, wie aus ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22453) hervorgeht.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Mit Blick auf die Corona-Krise, so die AfD-Fraktion, seien digitale Technologien insbesondere für Risikogruppen von hoher Bedeutung. Die Abgeordneten argumentierten, dass sie durch solche Technologien in die Lage versetzt werden könnten, spezifische Leistungen des Sozialstaates abzurufen.
So sollte die Bundesregierung beispielsweise etwa auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und das Saarland einwirken, sodass auch dort das Elterngeld digital beantragt werden könne, forderte die AfD (19/20114).
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/20613) forderte die AfD-Fraktion ein Umsteuern bei der Verteilung von Corona-Hilfsgeldern an Start-ups. So plädierten die Abgeordneten für Fördermittel für in Schwierigkeiten geratene Kleinunternehmer für sechs Monate, damit diese ihren Betrieb aufrechterhalten können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Kurzarbeit stärker in Betracht gezogen werden.
In dringenden Fällen sollten Mietzahlungen bis zu einem halben Jahr garantiert werden. Die bisherigen Maßnahmen zielten überwiegend darauf ab, „dass der Staat über Finanzintermediäre Risikokapitalgebern durch Matching-Fazilitäten im Gießkannenprinzip Finanzierungshilfen bereitstellt“, hieß es zur Begründung. Das Prinzip leiste keine Anreize, um Start-ups über die schwierige Zeit zu helfen.
Vierter abgelehnter Antrag der AfD
Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur beschleunigten Einführung von KI-Systemen für eine „nachhaltige öffentliche Verwaltung umzusetzen“ (19/22452). Auch sollte die Bundesregierung laut Vorlage ein weiteres KI-Labor sowie weitere Experimentierräume für KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung etablieren.
Ferner sollte sie „eine Auswahl der angekündigten 100 neuen Professuren für Künstliche Intelligenz auf die Erforschung neuer KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung“ ansetzen sowie „eine koordinierende Stelle zum Einsatz von KI im öffentlichen Sektor“ etablieren, um einen systematischen Wissenstransfer auf allen Verwaltungsebenen zu gewährleisten.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte eine interdisziplinäre Technologie-Task-Force (TTF) im Bundeskanzleramt aufgebaut werden. In ihrem Antrag (19/21266) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, diese interdisziplinär und divers aus Experten aus den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Verwaltung zusammenzusetzen. Die Task-Force sollte mit einem Budget ausgestattet sein und für die Umsetzung von Projektideen auf ein Digitalbudget zugreifen können.
Weiter sollte die TTF technologische Innovationen bündeln und zentrale Ansprechstelle für innovative Ideen und Technologie-Entwickler sein, um bei der Umsetzung von Ideen und der Finanzierung zu unterstützen. Andererseits könne sie die Innovationsteams in den Ministerien koordinieren, um „ressortübegreifende Zusammenarbeit“ anzuregen und Ideenaustausch zu fördern, schrieben die Grünen. Darüber hinaus könne die TTF beim Einsatz technologischer Innovationen, die auch in anderen Ländern verwendet würden, gemeinsame Standards und Interoperabilität zwischen den Anwendungen fördern. (sas/ste/sto/pez/lbr/25.11.2020)