Fragestunde

Fragestunde am 25. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. November 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/24510), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 82 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 36 gestellt. Abgeordnete der Linksfraktion stellten 21 Fragen, Abgeordnete der FDP 13 und Abgeordnete der AfD-Fraktion acht Fragen. Zwei Fragen kamen von der CDU-Abgeordneten Veronika Bellmann und weitere zwei Fragen vom fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann.

Die meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Bundesministerium für Gesundheit war mit zwölf Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit elf Fragen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit zehn Fragen. Jeweils neun Fragen sollten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, jeweils zwei Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt und an das Bundesministerium der Finanzen. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der fraktionslose Abgeordnete Uwe Kamann aus Nordrhein-Westfalen vom Innenministerium erfahren, ob die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie gesetzliche Vorschriften oder Weiteres plant, um die Sammlung von Unterschriften für die Bundestagswahl zu erleichtern, damit kleinere Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder Länderparlamenten vertreten sind, nicht benachteiligt werden und deren Chancengleichheit gewahrt bleibt.

Die sächsische CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann fragte das Wirtschaftsministerium, welche einzelnen Kriterien der Paragraf 98 („Jährliches Monitoring zur Zielerreichung“) des Gesetzentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (19/23482, 19/24234) für ein jährliches Monitoring festlegt.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Familienministerium erfahren, wann genau und aus welchen konkreten Beweggründen mit Blick auf das anstehende neue Förderjahr 2020 das Bundesprogramm „Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Ministeriums zu „Demokratie leben“ mit dem Zusatz „Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention“ umbenannt wurde.

Der baden-württembergische FDP-Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann erkundigte sich beim Justizministerium, wie viele Anmeldungen auf Ausgleichszahlungen nach der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns bis zum Ende der Anmeldefrist am 15. November 2020 bei der Bundesregierung eingegangen sind und auf welche Summe sich die insgesamt angemeldeten Ausgleichszahlungen belaufen.

Der bayerische Abgeordnete der Linken Andreas Wagner fragte das Verkehrsministerium, wie die Bundesregierung bewertet, dass der Anteil der Menschen, die im Radverkehr sterben und die über 65 Jahre alt sind, mit 58,6 Prozent einen proportional massiv höheren Anteil hat, zumal ihr nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes der Schutz menschlichen Lebens obliege. Wagner wollte wissen, welche Strategie die Bundesregierung dagegen ergreift.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Gesundheitsministerium, welchen gesetzgeberischen oder rechtlichen Handlungsbedarf die Bundesregierung sieht, nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der gesetzlichen Krankenversicherung Sanktionen für den Fall angekündigt hat, dass die gesetzliche Krankenversicherung gesetzeskonform ihren Versicherten zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte anbietet, die insbesondere über kein feingranulares Rechtemanagement verfügt. (vom/25.11.2020)

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