Kinderkommission

Wie Hilfen zur Erziehung „pan­de­mie­si­che­rer“ ge­staltet werden können

Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer familiären Situation Hilfen zur Erziehung erhalten, sollten wegen wegfallender Angebote durch die aktuelle Ausnahmesituation der Pandemie nicht noch schlechter gestellt werden, waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des öffentlichen Expertengesprächs der Kinderkommission des Deutschen Bundestages unter Leitung von Norbert Müller (Die Linke) am Mittwoch, 25. November 2020, einig.

Noch nie sei man in der Situation gewesen, dass so viele ambulante Hilfsmaßnahmen abgebrochen worden seien, sagte Müller. Von den geladenen Expertinnen aus der Erziehungswissenschaft und -praxis wollten die Mitglieder der Kinderkommission wissen, wie sich die im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) formulierten Hilfen zur Erziehung für Familien für künftige Krisensituationen „pandemiesicherer“ ausgestalten ließen.

Pandemie verschärft soziale Ungleichheit

Wie sehr sich strukturelle Bedingungen – Belastungen aufseiten von Familien ebenso wie Ausstattungs- und personelle Defizite bei Jugendämtern und Trägerorganisationen – unter der Corona-Pandemie verschärft hätten, beleuchtete Prof. Dr. Bettina Hünersdorf, vom Institut für Pädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Vor allem die ambulante Form der Unterstützungsleistungen für sozial schwache Familien sei im Zuge der Pandemieschutzmaßnahmen zurückgefahren worden. Demgegenüber sei eine Fokussierung der Arbeit der Ämter auf das Risiko der Kindeswohlgefährdung und das Aufspüren von Fällen häuslicher Gewalt zu verzeichnen.

„Durch die Pandemie findet eine Verschärfung sozialer Ungleichheit statt“, sagte Hünersdorf. Es bestehe die Gefahr, dass die Einschränkungen infolge der Pandemie vor allem auf dem Rücken der Familien stattfinde, die von ambulanter Hilfe abhängig seien. Kitas und Schulen seien durch den Lockdown und die Pandemie-Regeln so sehr mit der Bewältigung ihres Betriebsablaufs und der Umsetzung der Gesundheitsschutzmaßnahmen  beschäftigt, „dass der Blick auf spezifische Notlagen der Kinder kaum mehr möglich ist“.

Neuausrichtung der Kinderhilfe gefordert

Die Wissenschaftlerin mahnte, unbedingt ein stärkeres Augenmerk auf die ambulanten Hilfen zur Erziehung zu setzen und einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu diesen Instrumenten zu gewähren. Sie forderte zudem eine Neuausrichtung der Kinderhilfe. Gerade jetzt gelte es bei der ambulanten Hilfe, die Jugendämter über die Gestaltung der pädagogischen Angebote hinaus in die Lage zu versetzen, die wirtschaftliche Lage von Familien in den Blick zu nehmen und den Ämtern die rechtlichen Möglichkeiten zu geben, gegebenenfalls sicherzustellen, dass Familien nicht plötzlich ihre Wohnung verlieren oder bei Verschuldung von Gläubigern bedrängt werden.

Überlasse man diese Familien jedoch weitgehend ihrem Schicksal, werde es für Staat und Gesellschaft am Ende teurer. Deutschlandweit befänden sich etwa 70.000 bis 80.000 Kinder und Jugendliche in stationären Maßnahmen, während etwa 300.000 ambulante Hilfen zur Erziehung in Anspruch nähmen.

„Fachlich fundierte Arbeit kaum noch möglich“

Ulrike von Wölfel, Projektmitarbeiterin der Ombudschaftlichen Beratung für Dresden und angrenzende Landkreise des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins, bestätigte, dass es während des „harten Lockdowns“ im Frühjahr bundesweit zu massiven Einschränkungen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung gekommen sei. Jugendämter seien gezwungen gewesen zu improvisieren. Fachlich fundierte Arbeit sei kaum noch möglich gewesen. „Es finden nur noch Verwaltungsverfahren statt.“ Manche Kommunen hätten eine Weiterführung der Hilfe nur gewährt, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls zu erwarten gewesen sei. „Kinder- und Jugendhilfe reduziert sich zunehmend auf die Abwehr der Kindeswohl-Gefährdung.“

Als all die Räume und Orte der Begegnung, Beratung und Hilfe hätten dicht machen müssen, seien „die am wenigsten stabilen Menschen“ am heftigsten betroffen gewesen: „Die Kinder- und Jugendhilfe hat diese Menschen im Regen stehen lassen.“ Es werde lange dauern, die Defizite wieder auszugleichen.

Ohnmachtserfahrungen, Bildungsbenachteiligung

Nachdem nach den Lockerungen im Mai dann ambulante Hilfen weitergeführt worden seien, „stellen wir in unserer Praxis fest, dass sich die Lage wieder verschärft.“ Ausfälle würden nicht nachbereitet, es gebe nur eine geringe Zahl an Neuaufnahmen von Fällen. Die Verlängerung von Hilfen werde nicht rechtzeitig besprochen oder Hilfen würden gar nicht mehr gewährt. Das sei nicht nur ein rechtswidriges Vorgehen der zuständigen Stellen, sondern erzeuge bei den betroffenen jungen Menschen große Unsicherheit. Die Einschränkungen bei der Gewährung der Hilfen bärgen die Gefahr, die Ideen, wie sie im SGB VIII niedergelegt seien, zu verraten und seien letztlich geeignet, die Demokratie zu gefährden.

Ohnmachtserfahrungen junger Leute gegenüber den Behörden, entwürdigende Antworten seitens der Verwaltung, führten dazu, dass diese sich abwendeten „und später für die Kinder- und Jugendhilfe vielleicht nicht mehr erreichbar sind“, ja schlimmstenfalls „in die Hände von Radikalen getrieben“ würden. Zu den Folgen müsse man aber auch Bildungsbenachteiligung der Kinder aus sozial schwachen Familien zählen. „Das merken wir in zwei, drei Jahren, wenn Kinder den Anschluss nicht kriegen, keine guten Schulabschlüsse machen und dann Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben.“

Ombudschaftliche Beratungsstellen Stimme der Betroffenen

Wölfel sprach sich für eine Verlängerung und Aufstockung der Hilfen zur Erziehung während der Corona-Situation aus und begrüßte es, dass nun die Chance bestehe, dass ombudschaftliche Beratungsstellen im Entwurf zur Novellierung des SGB VIII gesetzlich verankert würden und damit ein größeres Gewicht erhielten. Das sei dann „Garantie dafür, dass die Stimme der Betroffenen hörbar wird auf der politischen Ebene“.

Es brauche diese „unabhängige Instanz“ der Beratungsstellen, die auf die frustrierten und resignierten Menschen zugingen, Hilfestellung sowie die Möglichkeit böten, Rechtsverletzungen in der Krise etwas entgegenzusetzen.

Pandemie hat bestehende Probleme offengelegt

Dr. Marie-Luise Conen, Paar- und Familientherapeutin, Supervisorin und Fortbildnerin, sagte, sogenannte „Hilfeplangespräche werden nun langsam wieder durchgeführt“. Sie bestätigte und kritisierte dabei den immer noch vorherrschenden „Rückzug auf die Fälle des Kinderschutzes“.

Die Corona-Ausnahmesituation habe ohnehin bestehende Probleme beim Kinder- und Jugendschutz offengelegt. Nicht nur hätten Träger der Kinder- und Jugendarbeit Probleme bei der Beschaffung von Schutzmaterialien. Die Jugendämter hätten mit massiven personellen und materiellen Einschränkungen zu kämpfen. „Beim Lockdown haben die Jugendämter sofort die ambulanten Hilfen eingestellt, und die freien Träger mussten sich sehr ins Zeug legen.“ Jugendämter und Träger hätten sich zusammengesetzt und „ausprobiert, wie es gehen kann“. Viele bekämen das hin und versuchten, auch über den Kinderschutz hinaus die Jugendarbeit wieder in den Blick zu nehmen.

Aktivitäten draußen, „Problemlösungsspaziergänge“

Bei dem Mangel, der durchaus einige Träger in den Konkurs treiben werde, erwiesen sich viele Fachkräfte bei Jugendämtern und Trägerorganisationen als äußerst kreativ, um nicht nur den Betrieb, sondern auch die Kontakte zu Betroffenen aufrechtzuerhalten. Die meisten Eltern seien froh, wenn die Fachkräfte bei ihnen weiterarbeiteten. Wegen der Corona-Gefahr biete man für die Kinder weiter vermehrt Aktivitäten draußen an oder unternehme „Problemlösungsspaziergänge“ draußen, statt Treffen einfach abzusagen. Sorge bereiteten den Fachkräften vor allem diejenigen Familien, zu denen der Kontakt einfach weggebrochen sei.

Die Therapeutin forderte, Familien niedrigschwelligere Hilfsangebote zu machen und Hilfen kurzfristiger zuzustimmen, „dass die Familien nicht einem langen Verfahren ausgesetzt werden“. Die Jugendämter wiederum bräuchten ebenfalls kurzfristig finanzielle und strukturelle Hilfe, damit sie  mehr Kräfte und Zeit in die Kontakte zu den Familien investieren könnten. Für die Träger schließlich müssten Wege gefunden werden, schneller an die Familien heranzukommen, die Hilfe benötigen. (ll/25.11.2020)





Hilfen zur Erziehung – Krisenbewältigung unter unklaren Bedingungen oder wenn mehr als die Decke auf den Kopf fällt“ – so lautete der Titel eines öffentlichen Expertengesprächs der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 25. November 2020. Die sechsköpfige Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Marie-Luise Conen, Paar- und Familientherapeutin, Supervisorin und Fortbildnerin
  • Prof. Dr. Bettina Hünersdorf, Institut für Pädagogik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Ulrike von Wölfel, Projektmitarbeiterin, Ombudschaftliche Beratung für Dresden und angrenzende Landkreise, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.

Marginalspalte