Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Dezember 2020, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof: So stimmten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung und einem Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/25098) zur Beteiligung an einer Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 der Satzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Verbindung mit Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu der Rechtssache EuGH C-440/20 zu. Es handelt sich um ein Vorabentscheidungsverfahren des Landgerichts Stuttgart zur Frage der individualschützenden Wirkung der EU-Verordnung Nr. 715 / 2007 als Teil der EU-Emissionsminderungsstrategie (Verbauung von Thermofenstern in Kraftfahrzeugen). Der Bundestag beschloss, sich an einer Stellungnahme der Bundesregierung in dem Verfahren zu beteiligen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag nahm darüber hinaus 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen an, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 700 bis 714 (19/24700, 19/24701, 19/24702, 19/24703, 19/24704, 19/24705, 19/24706, 19/24707, 19/24708, 19/24709, 19/24710, 19/24711, 19/24712, 19/24713, 19/24714). Zu der Sammelübersicht 708 (19/24708) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag (19/25050) vorgelegt, der mehrheitlich abgewiesen wurde. Darin hatte die Fraktion gefordert, eine Petition mit dem Ziel, die Aussetzung des Familiennachzugs sowie weitere Beschränkungen für subsidiär Schutzberechtigte aufzuheben, der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Forderung nach „weniger Verkehrstoten“

Unter den übrigen Petitionen befand sich auch eine mit der Forderung, ein Verkehrssicherheitsprogramm 2030 nach dem Vorbild von Österreich mit dem Hauptziel „weniger Verkehrstote“ aufzulegen. Es müsse gelingen, die Zahl der Unfallhäufungsstellen jährlich auf unter 60 zu drücken, wurde verlangt. Bei planbaren Unterbrechungen des Verkehrs aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten sollte daher dafür gesorgt werden, dass dadurch keine schweren Unfälle ausgelöst würden.

Auch sollte das Ziel verfolgt werden, die Zahl der Getöteten bei Kollisionen mit Bäumen neben der Fahrbahn „durch geeignete Maßnahmen“ auf null zu senken. Weitere Forderungen in der Eingabe bezogen sich auf einen höheren Ausstattungsgrad mit Antiblockiersystem (ABS) und Elektronischer Stabilitätskontrolle (ESC) sowie „funktionierenden Airbags“. Angesichts eines zuletzt gestiegenen Anteils von schweren Auffahrunfällen müssten zudem vollautomatische Abstandskontrollen etabliert werden, hieß es in der Eingabe.

Koalitionsvertrag enthält Verpflichtung zu „Vision Zero

Die am 25. November 2020 durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung begrüßte der Petitionsausschuss das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Engagement im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die auch für ihn ein sehr wichtiges Anliegen darstelle. Zugleich wurde darauf verwiesen, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag mittelfristig der „Vision Zero“, also der Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf null, verpflichtet habe. 

Verkehrssicherheitsprogramm für Zeitraum 2021 bis 2030

Wie das BMVI der Vorlage zufolge mitgeteilt hat, wird derzeit das nächste Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030 als Anschlussprogramm für das bestehende Programm aus dem Jahr 2011 vorbereitet. Ziel sei es, durch die Einbindung aller für die Verkehrssicherheit relevanten Akteure, wie Bund, Länder, Kommunen und andere Stakeholder, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen mit einer gemeinsamen Strategie entgegenzutreten. Die Arbeiten hierzu seien 2018 begonnen und in einen umfassenden Stakeholder-Dialog eingebettet worden.

Die mit der Petition aufgeführten Forderungen stellten mögliche Teilziele der Verkehrssicherheitspolitik beziehungsweise Verkehrssicherheitsindikatoren dar, urteilte der Petitionsausschuss. Über mögliche Zielsetzungen und die Verwendung von Indikatoren werde im Rahmen des oben aufgeführten Prozesses entschieden. Insofern sei die Petition geeignet, bei der Erstellung des Verkehrssicherheitsprogramms für den Zeitraum 2021 bis 2030 einbezogen zu werden. (eis/hau/10.12.2020)

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