Haushalt

Bundestag billigt Kredit­aufnahme und Schulden­dienst des Bundes

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 11. Dezember 2020, in zweiter Lesung den Einzelplan 32 (Bundesschuld) des Bundeshaushalts 2021 (19/22600) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen angenommen. Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (19/23322, 19/23324).

Deutlicher Anstieg der geplanten Neuverschuldung

Wie daraus hervorgeht, hat der Haushaltsausschuss die im Regierungsentwurf vorgesehene Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro angehoben. Die Ausgaben des Einzelplans belaufen sich für 2021 auf 10,79 Milliarden Euro angegeben, das sind 5,94 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Davon entfallen 5,78 Milliarden Euro auf den Schuldendienst und 4,92 Milliarden Euro auf Ausgaben für Investitionen. 92,58 Millionen Euro sind für sächliche Verwaltungsausgaben eingeplant. 

Kernbereich des Einzelplans 32 ist die Bundesschuld und somit einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Kreditaufnahme dient zur Anschlussfinanzierung von fälligen Krediten und gegebenenfalls zur Nettokreditaufnahme, die wiederum Ausgaben des Bundes decken soll. Sie schließt eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt. Außerdem sind im Einzelplan 32 die Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes eingestellt.

Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro

Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (vom/11.12.2020)