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  • 1. Lesung (Grüne)
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet (19/16335) wird federführend im Verkehrsausschuss beraten. Mit dem Gesetz soll die seit mehr als 65 Jahren geltende Vereinbarung zur sogenannten Frankenversorgung von pensionierten Bahnbeamten festgeschrieben werden. Mit dem Gesetz sollen die Anspruchsvoraussetzungen von Artikel 9 des Abkommens konkretisiert werden. Es soll klargestellt werden, dass die in der Schweiz eingesetzten Beamtinnen und Beamten ihren Dienst bis zur Pensionierung dauerhaft in der Schweiz ausgeübt haben müssen, vor Eintritt in den Ruhestand in der Schweiz einen Wohnsitz begründet haben und diesen auch nach dem Eintritt in den Ruhestand behalten müssen, schreibt die Regierung. Ein dauerhafter Einsatz in der Schweiz liege vor, wenn die Beamtin oder der Beamte eine schriftliche Arbeitsplatzübertragung mit dienstlichem Wohnsitz in der Schweiz durch die Deutsche Bahn AG erhalten hat und die Wohnsitznahme in der Schweiz oder der Gemeinde Büsingen am Hochrhein genehmigt wurde.

Saubere Luft: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Die Vorlage mit dem Titel „Strategie für saubere und gesunde Luft jetzt umsetzen“ (19/8985) fordert schärfere Grenzwerte und ambitioniertere Minderungsziele für Luftschadstoffe. Konkret schlagen die Grünen vor, den Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO eins zu eins zu folgen und die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu ändern. Demnach sollen unter anderem die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) und der Tagesgrenzwert für Schwefeldioxid deutlich verschärft werden. Für Schwefeldioxid soll beispielsweise ein Tagesgrenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter statt aktuell 125 Mikrogramm pro Kubikmeter gelten. Weiterhin soll etwa die bisher 18 Mal im Jahr zulässige Überschreitung des Stundenwertes für Stickstoffdioxid von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter künftig unzulässig sein.

Hormonstörende Chemikalien: Ebenso im Umweltausschuss federführend beraten wird ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Belastung durch hormonstörende Chemikalien beenden“ (19/14831). Ein nationaler Aktionsplan zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor hormonstörenden Chemikalien solle die Belastung der Bevölkerung mit hormonstörenden Stoffen beenden. Auch solle der Aktionsplan Aufklärungskampagnen in mehreren Sprachen umfassen. Um Bürger besser zu schützen, solle eine Liste von hormonstörenden Chemikalien verfügbar gemacht werden.

Extremismus in der Bundeswehr: Ein Antrag der AfD-Fraktion (19/16490), der die Vorlage eines jährlichen Berichts über Extremismus und organisierte Kriminalität in der Bundeswehr vorsieht, wird im federführenden Verteidigungsausschuss weiterberaten. Zur Begründung schreibt die AfD, um die Demokratie wirksam schützen zu können und um zu verhindern, dass der Ruf der Bundeswehr durch Einzelne Schaden nimmt, müssten die Abgeordneten des Bundestages und hier vor allem die Mitglieder des Verteidigungsausschusses regelmäßig umfassend darüber informiert werden, welche Formen von Extremismus in welchem Ausmaß in der Bundeswehr vorkommen, um schnell die nötigen Entscheidungen treffen zu können.

Schutz vor Mobbing: Ein Antrag der Linken (19/16480) zielt darauf ab, Betroffene besser vor Mobbing im Arbeitsleben zu schützen. Federführend wird die Vorlage im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Arbeitsschutzgesetz im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing zu ergänzen. Dabei solle der Begriff der Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation WHO ausdrücklich übernommen werde, wonach Gesundheit ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen, und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen ist. Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber müssten sich auf alle Aspekte beziehen, die die Arbeit betreffen, insbesondere den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Aufgenommen werden solle auch, dass die Arbeit an den individuellen Menschen angepasst werden muss und dass psychosozialer Stress zu verringern und zu vermeiden ist. Aufgehoben werden müsse die Privilegierung von Arbeitgebern im Hinblick auf die Begrenzung des Bußgeldrahmens. Mobbing müsse als Rechtsbegriff definiert werden. Betroffenen müssten einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten.

Entwicklung und Klimaschutz: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz“ (19/16425) wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, im Waldportfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Umsetzung der Grüne-Wand-Initiative der Afrikanischen Union hohes Gewicht beizumessen und die Initiative als etablierte Plattform für eine schnelle und effiziente Wiederherstellung intakter lebenswerter Landschaften im Sahel und darüber hinaus zu nutzen. Auch solle die Grüne-Wand-Initiative der Afrikanischen Union ab sofort – zusätzlich zu den bisherigen, indirekten Beiträgen – jährlich direkt mit 50 Millionen Euro unterstützt werden. Die 2005 von der Afrikanischen Union beschlossene „Great Green Wall of the Sahara and the Sahel Initiative“ (GGWSSI) habe sich zum Ziel gesetzt, auf einer Länge von 8.000 Kilometern von Dakar bis nach Dschibuti durch Schaffung eines Bands aus produktiven Landschaften der Wüstenbildung Einhalt zu gebieten und Millionen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Der Schlüssel zum Erfolg sei dabei eine offene Plattform, auf der die Ressourcen bereitgestellt und die Maßnahmen innerhalb bestehender Strukturen umgesetzt werden können. Heute reiche die Initiative, die bisher rund vier Milliarden US-Dollar mobilisiert habe, weit über den Sahel hinaus und umfasse 21 afrikanische Länder.

Einfachere Signatur für Meldescheine: „Signatur von Meldescheinen vereinfachen – Bürokratie abbauen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16426), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Die Bundesregierung solle das Bundesmeldegesetz in Bezug auf Meldescheine für Beherbergungsstätten dahingehend reformieren, dass die Pflicht zur Ausfüllung von Meldescheinen, unabhängig davon, ob dies analog oder digital geschieht, für deutsche Staatsbürger abgeschafft wird. Die Aufbewahrungsdauer für Meldescheine solle von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.

FDP fordert Waldbonus: In den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Waldbonus schaffen – CO2 reduzieren“ (19/16484). Demnach soll die Klimaschutzleistung der Wälder als Ergebnis einer aktiven Waldbewirtschaftung durch die Bundesregierung anerkannt werden. Eine aktive Waldbewirtschaftung werde durch das nachhaltige Pflegen und Erneuern von Waldbeständen durch ihre Bewirtschafter erreicht unter Zuhilfenahme biologischer, chemischer und technischer Hilfsmittel. Ziel dieser Bewirtschaftung sei der Aufbau eines hohen Holzvorrats und die Produktion des Rohstoffes Holz.  Außerdem soll eine „Inwertsetzung“ der CO2-Bindungsleistung der Wälder für Kohlendioxid in Deutschland vorangetrieben werden. Zukünftig müsse sichergestellt sein, dass über funktionierende Waldspeicher für CO2 verfügt wird. Die aktive Waldbewirtschaftung stelle eine wichtige Bedingung für den Aufbau eines hohen Holzvorrates und damit für eine starke CO2-Bindungsleistung dar. 

Digitalisierung des Gesellschaftsrechts: „Smart Germany – Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben“ ist ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/16478) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, für die Gesellschaftsformen der GmbH und der UG ein vollständiges Online-Gründungsverfahren zur Verfügung zu stellen, das sich auf die Einreichung sämtlicher für die Gründung relevanter Dokumente erstreckt. Dies müsse sowohl für die Einzelpersonen- als auch für die Mehrpersonengründung gelten und auch dann zur Verfügung stehen, wenn bei der Gründung juristische Personen beteiligt sind. Eingeschlossen sollen auch Fälle sein, bei denen das Stammkapital nicht in Geld, sondern in Sachleistungen wie Immobilien erbracht wird. Die Regierung soll nach dem Willen der FDP auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung mittels Videokommunikation durch Notare schaffen, um die Gründung von Gesellschaften auch vom Ausland aus zu erleichtern. Im Zuge der europäischen Registervernetzung für die Überprüfung der Eignung von Gesellschaftern als Geschäftsführer will die FDP ein eigenes Inhabilitätsregister einführen, in das Personen aufgenommen werden, deren Nichteignung durch Beschluss eines Gerichts in der EU festgestellt wurde. Die vorgesehene Registervernetzung könne nur dann einen positiven Effekt auf das Gründungsverfahren haben, wenn die Mitgliedstaaten entsprechende Register führen, was in Deutschland bislang nicht der Fall sei. Auf europäischer Ebene solle die Regierung auf die Harmonisierung von Handels- und Gesellschaftsregistern der Mitgliedstaaten nach deutschem Vorbild hinwirken.

Silvesterfeuerwerke: Bündnis 90/Die Grünen wollen „Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen“. Ihr Antrag (19/16457) wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Er zielt darauf ab, die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz dahingehend zu ändern, dass die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen kann, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen oder in bestimmten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten und auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung soll zum 31. März 2020 in Kraft treten, damit für eine Umsetzung zu Silvester 2020 ausreichend Zeit vorhanden ist, heißt es in dem Antrag. Den Behörden würde es damit ermöglicht, nach pflichtgemäßem Ermessen rechtssicher allgemeine und großräumige Verbote für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) anzuordnen. Damit könnte auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit anderer als ausschließlicher Knallwirkung verboten werden, so die Fraktion.

Besteuerung von Alterseinkünften: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten“ (19/16494) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Betroffenen möglichst früh über die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu  informieren. Die Rentenversicherung solle dazu den Rentenbescheid und die Rentenanpassungsmitteilung nutzen. Die Problematik der Forderung von mehrjährigen Steuernachzahlungen zu begrenzen, indem die Aufforderung zur Steuererklärung und Feststellung der Steuernachzahlung durch die Finanzämter schneller vorgenommen wird als bisher. Dafür sei zu prüfen, ob und wie die automatisiert erstellten Datenmeldungen der zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) durch die Landesfinanzbehörden automatisiert ausgewertet und Schreiben an die Steuerpflichtigen automatisiert und damit schneller verschickt werden können. Auch solle die Rentenbesteuerung einfacher werden, indem geprüft wird, ob der angestrebte Datenaustausch von Rentenversicherung und Finanzämtern im Rahmen der Grundrente genutzt und so weiterentwickelt werden kann, dass eine Quellenbesteuerung möglich wird.

Bundeswehrabzug aus Irak und Jordanien: Ein Antrag der Linken (19/16474), die Bundeswehr sofort und vollständig aus dem Irak und aus Jordanien abzuziehen, wird federführend im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten. Im Einzelnen solle sich die Bundesregierung von der „Eskalationspolitik“ der US-Regierung im Mittleren Osten distanzieren, die Ermordung des iranischen Generals Qasem Soleimani und des stellvertretenden Leiters der irakischen Volksmobilisierungskräfte, Abu Mahdi al-Muhandis, als Staatsterrorismus verurteilen, die Drohungen des US-Präsidenten, 52 Ziele im Iran, darunter auch kulturelle Einrichtungen, anzugreifen, als Androhung von Kriegsverbrechen verurteilen, die Drohungen des US-Präsidenten gegen die souveräne Republik Irak scharf zurückweisen und dem Irak für den Fall von US-Sanktionen wirtschaftliche Unterstützung zusichern. Die iranische Regierung solle aufgefordert werden, den Abschuss des ukrainischen Flugzeugs aufzuklären und friedliche Proteste in ihrem Land nicht zu behindern.

Selbstbestimmte Lebensentwürfe: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, besser anzuerkennen und zu fördern. Dazu will sie neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. (ste/vom/16.01.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/8985 - Antrag: Strategie für saubere und gesunde Luft jetzt umsetzen
    PDF | 202 KB — Status: 03.04.2019
  • 19/14831 - Antrag: Belastung durch hormonstörende Chemikalien beenden
    PDF | 384 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/16335 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
    PDF | 1 MB — Status: 07.01.2020
  • 19/16425 - Antrag: Grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz
    PDF | 257 KB — Status: 09.01.2020
  • 19/16426 - Antrag: Signatur von Meldescheinen vereinfachen - Bürokratie abbauen
    PDF | 230 KB — Status: 09.01.2020
  • 19/16454 - Antrag: Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen
    PDF | 256 KB — Status: 13.01.2020
  • 19/16457 - Antrag: Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen
    PDF | 267 KB — Status: 13.01.2020
  • 19/16474 - Antrag: Bundeswehr sofort und vollständig aus Irak und Jordanien abziehen
    PDF | 240 KB — Status: 14.01.2020
  • 19/16478 - Antrag: Smart Germany - Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben
    PDF | 261 KB — Status: 14.01.2020
  • 19/16480 - Antrag: Betroffene von Mobbing im Arbeitsleben besser schützen
    PDF | 255 KB — Status: 14.01.2020
  • 19/16484 - Antrag: Waldbonus schaffen - CO2 reduzieren
    PDF | 255 KB — Status: 14.01.2020
  • 19/16490 - Antrag: Vorlage eines jährlichen Berichtes über Extremismus und organisierte Kriminalität in der Bundeswehr
    PDF | 229 KB — Status: 14.01.2020
  • 19/16494 - Antrag: Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten
    PDF | 247 KB — Status: 14.01.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Geteiltes Echo auf FDP-Vor­schlag für eine Ver­ant­wortungs­gemeinschaft

Jemand hält die Hand eines Anderen.

Der Rechtsausschuss befasste sich mit Verantwortungsgemeinschaften, die möglichst unbürokratisch geschlossen werden sollen. (© picture alliance / dpa Themendienst)

Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) am Montag, 26. Oktober 2020.

Antrag der FDP

Nach dem Willen der Abgeordneten soll der Bundestag vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe die Bundesregierung auffordern, Möglichkeiten zu schaffen, um die Lebensrealitäten der Menschen abzubilden.

Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollten besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in dem Antrag. Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Differenzierte Bewertungen der Sachverständigen

Die fünf Sachverständigen bewerteten den Antrag differenziert. Die Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Prof. Dr. Nina Dethloff, erklärte, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen sei heute größer denn je und das geltende Recht werde dieser Vielfalt nicht mehr gerecht. Es sei daher nachdrücklich zu begrüßen, wenn dem durch neue Modelle auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Rechnung getragen würde. Dazu zähle die Schaffung einer Verantwortungsgemeinschaft.

Zugleich gelte es, Regelungsmodelle anderer Länder umfassend in den Blick zu nehmen und von den Erfahrungen zu profitieren.

„Vielfältige Lebensführungsentwürfe“

Auch der Hamburger Rechtsanwalt Marko Oldenburger betonte in seiner Stellungnahme, dass die Vorschläge des Antrags den sich wandelnden Lebensrealitäten einschließlich neuer, vielfältiger, Lebensführungsentwürfen entsprächen.

Obwohl es voraussichtlich große Anstrengungen erfordern würde, die bestehende Vielfalt der Konstellationen in ein gesetzliches Modell zu integrieren, sei die Umsetzung in Anbetracht der damit verbundenen positiven Folgen in besonderem Maße wichtig, auch, um das deutsche Recht für die sich stellenden Aufgaben zu rüsten und an die sich entwickelnden Bedürfnisse der Menschen anzupassen.

Regelungsbedarf für neue Lebensgemeinschaften

Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, erklärte, der vorliegende Antrag stelle teilweise zu Recht ein Bedürfnis dafür fest, auch für nicht verwandtschaftlich oder die Ehe begründete Gemeinschaften rechtlich verbindliche Konzepte festzuschreiben. Der Vorschlag schließe eine Lücke mit Regelungsbedarf nur für neue, nicht auf die klassische Paarbeziehung zwischen Liebenden zugeschnittene Lebensgemeinschaften.

Eine standesamtlich registrierte Verantwortungsgemeinschaft sei nur für Beziehungen von Menschen sinnvoll, denen nicht mit der Ehe bereits jetzt ein Regelungskonzept zur Verfügung gestellt sei, das für das Zusammenleben und die Zeit nach dem Scheitern eine gerechte Verteilung von Aufgaben und Rechten vorsehe. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Ehe und registrierter Verantwortungsgemeinschaft in den Konstellationen, in denen Menschen auch heiraten könnten, sei in den seltensten Fällen sinnvoll oder geboten.

Mehr Verbindlichkeit in der Gesellschaft bezweifelt 

Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbunds der Katholiken, begrüßte, dass der Antrag die Bedeutung der heute vielfältigen Familie für die Gesellschaft hervorhebt. Der Familienbund unterstütze es, wenn Menschen füreinander rechtlich verbindlich Verantwortung übernehmen wollen. Er habe aber Zweifel, so Dantlgraber, ob das vorgeschlagene Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft im Ergebnis zu mehr Verbindlichkeit in der Gesellschaft führen würde.

Vielmehr sieht er bei einem unverbindlicheren Konkurrenzinstitut zur Ehe die Gefahr, dass der Staat die im Grundgesetz unter „besonderen Schutz“ gestellte Ehe schwächen und den gesellschaftlichen Trend zu mehr Unverbindlichkeit aktiv verstärken und fördern würde. Vor allem aber wäre es nicht im Sinne der Kinder, für deren Entwicklung stabile Beziehungen von großer Wichtigkeit seien.

„Gesetzliches Ehemodell anpassen statt Ehe light“

Zweifel am Sinn einer gesetzlichen Regelung äußerte auch Prof. Dr. Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Für Verantwortungsgemeinschaften jenseits der Ehe erschließe sich für ihn kein Bedarf.

Statt einer „Ehe light“ sollte lieber das gesetzliche Ehemodell angepasst und dessen Vor- und Nachteile besser ausgeglichen werden. In dem Modell der Verantwortungsgemeinschaft sehe er eher Gefahren, sagte Dutta. Vor allem gehe es zulasten von Frauen.

Persönliches Näheverhältnis als Voraussetzung

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.


Die Abgeordneten fragten unter anderem nach dem Bedarf für eine solche neue Regelung und interessierten sich vor allem für die rechtliche Abgrenzung von Ehe und Verantwortungsgemeinschaft und die damit verbundenen Schutzfunktionen für die Betroffenen. Nachfragen betrafen besonders die Stellung von Kindern in solchen Gemeinschaften, das Unterhaltsrecht sowie das Erbrecht. (mwo/26.10.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M. (Georgetown), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht
  • Prof. Dr. Anatol Dutta, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbunds der Katholiken
  • Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Dr. Marko Oldenburger, Rechtsanwalt, Hamburg
  • N. N.
  • N. N.
  • N. N.
  • N.N.

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  • 19/16454 - Antrag: Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen
    PDF | 256 KB — Status: 13.01.2020

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Abgesetzt: FDP will selbst­bestimmte Lebens­entwürfe stär­ken

Comichafte Darstellung von Menschen unterschiedlichen Alters, die nebeneinander stehen.

Das Thema „Selbstbestimmte Lebensentwürfe“ steht auf der Tagesordnung des Bundestages. (© picture alliance / Zoonar | scusi)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 14. Januar 2021, abgesetzt hat der Bundestag die halbstündige Debatte mit Abstimmung über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454). 

Antrag der FDP

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe soll der Bundestag nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, selbstbestimmte Lebensentwürfe zu stärken. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollen besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in dem vorgelegten Antrag der Fraktion. Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Wie aus dem Antrag weiter hervorgeht, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich, schreiben die Liberalen. (mwo/hau/12.01.2021)

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Stand: 20.06.2025