2. Untersuchungsausschuss

Zeuge: Ministerium ging fest von positi­vem Ur­teil zur Pkw-Maut aus

Schild Maut vor einer Autobahn mit Fahrzeugen, darüber Euroscheine.

Zwei Zeugen hat der Ausschuss am 11. Januar öffentlich befragt. (© picture alliance/blickwinkel/McPHOTO/C. Ohde | McPHOTO/C. Ohde)

Ein Top-Beamter aus dem Bundesverkehrsministerium hat im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) bestätigt, dass das Ministerium fest von einem positiven Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Pkw-Maut ausging. Aus diesem Grund habe man auch keinen Plan B durchgespielt für den Fall, dass das EuGH das Projekt für europarechtswidrig erklären sollte, sagte Karl-Heinz Görrissen, Leiter der Abteilung Leitung, Kommunikation im Bundesverkehrsministerium, am Montag, 11. Januar 2021, in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Die Sitzung war zusätzlich anberaumt worden, nachdem die letzte Sitzung vor Weihnachten aus Rücksicht auf die Corona-Pandemie abgesagt worden war.

„Eindruck gewonnen, es sehe für die deutsche Position gut aus“

Konfrontiert wurde der Zeuge mit einem Vermerk einer für europarechtliche Fragen zuständigen Mitarbeiterin des Ministeriums von Ende 2018, wonach eine Bewertung des Ausgangs des Verfahrens vor dem EuGH nicht möglich scheine. Dieser Satz sei leider typisch für die betreffende Mitarbeiterin, sagte Görrissen: Sie wolle „ja keine klare Aussage treffen“. Hingegen habe der Maut-Experte und damalige Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH den Eindruck gewonnen, es sehe für die deutsche Position gut aus.

Dass für die Begleitung des europarechtlichen Verfahrens Prof. Dr. Christian Hillgruber von der Universität Bonn ausgewählt wurde, ging laut Görrissen auf einen Vorschlag von Rainer Bomba zurück., der unter den Verkehrsministern Ramsauer und Dobrindt beamteter Staatssekretär war. „Ich weiß, dass es Stimmen gab, die überrascht waren, weil Professor Hillgruber vielleicht nicht der ausgewiesene Europarechtsexperte ist“, sagte der Zeuge. Hillgruber lehrt am Institut für Kirchenrecht der Universität Bonn.

„Europarechtliche Problematik war dem Ministerium bewusst“

Die europarechtliche Problematik sei dem Ministerium von Anfang an bewusst gewesen, erklärte der Zeuge weiter. „Ich will jetzt nicht sagen, dass das vielleicht einer der Gründe war, warum die Amtszeit von Peter Ramsauer nach vier Jahren endete“, sagte er mit Blick auf den Koalitionsvertrag von 2013, in dem die Große Koalition die Einführung einer Pkw-Maut beschloss, die keinen inländischen Autohalter benachteiligen sollte. Dies stand im Widerspruch zu einer Vereinbarung, die Verkehrsminister Ramsauer zuvor mit EU-Verkehrskommissar Kallas geschlossen hatte.

Auskunft gab Görrissen, der unter drei Ministern – Peter Ramsauer, Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer – an der Spitze der Leitungsabteilung stand beziehungsweise steht, auch zur Arbeitsweise im Ministerium. An den Tagen, an denen Minister Scheuer unterwegs gewesen sei, habe er ihm wichtige Tagesinformationen direkt an dessen Abgeordneten-Mailaccount und nicht an die Ministeradresse geschickt. Damit stellte er nach eigenen Angaben sicher, dass die Mails vom Minister tatsächlich gelesen wurden, und vermied gleichzeitig, dass zu viele Leute die teils vertraulichen Informationen zur Kenntnis nahmen.

„Projekt war nach dem EuGH-Urteil nicht mehr zu retten“

Im Übrigen sei er längst nicht in alle Details der Pkw-Maut eingebunden gewesen, gab der Zeuge zu Protokoll. So habe er am 3. Oktober 2018 eher zufällig festgestellt, dass sich Minister Scheuer an diesem Tag am Flughafen Berlin-Tegel mit Spitzenvertretern des Bieterkonsortiums getroffen habe. An der Vorbereitung eines weiteren Termins zwischen Minister Scheuer, Staatssekretär Schulz und den Chefs des Bieterkonsortiums am 29. November 2018 sei er ebenfalls nicht beteiligt gewesen.

Nach dem EuGH-Urteil vom 18. Juni 2019 sei das Projekt Pkw-Maut nicht mehr zu retten gewesen, sagte der Zeuge weiter. Denn eine Modifikation des Gesetzes – beispielsweise in Richtung Öko-Maut – hätte nach einhelliger Überzeugung gegen den Koalitionsvertrag verstoßen und keine politische Mehrheit gefunden.

Ex-Staatssekretär mit Erinnerungslücken

Im weiteren Verlauf der Sitzung sorgte der ehemalige Staatssekretär Guido Beermann mit erheblichen Erinnerungslücken für Irritation. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, war die häufigste Antwort des CDU-Politikers, der von März 2018 bis November 2019 als beamteter Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium wirkte und dabei die letzten acht Monate für die Abteilung Straßenverkehr und damit auch für die Pkw-Maut zuständig war. Seit November 2019 ist Beermann Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Auf Fragen der Abgeordneten konnte Beermann weder zu einzelnen Sitzungen noch zu Detailaspekten der Pkw-Maut Auskunft geben. Die Abgeordneten reagierten darauf mit Unverständnis und einer Sitzungsunterbrechung. Im Anschluss an die Unterbrechung erinnerte der Ausschussvorsitzende den Zeugen an die Pflicht zur Wahrheit. Noch weiter ging Oliver Krischer, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Ich sage Ihnen ganz offen: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie so große Erinnerungslücken haben“, erklärte er. Dr. Christian Jung, Obmann der FDP-Fraktion, erklärte, keine Fragen mehr stellen zu wollen, „da ich davon ausgehe, dass Sie sie nicht beantworten werden“. Über das Aussageverhalten des Zeugen zeigte sich Jung „sehr erstaunt und irritiert“.

„Habe mich nicht jeden Tag mit der Maut beschäftigt“

Beermann verwies zu seiner Verteidigung auf seine neuen Aufgaben als brandenburgischer Landesminister: „Ich bitte um Nachsicht, dass der Fokus jetzt auf anderen Sachen liegt.“ Zudem sei die Pkw-Maut in seiner Zeit als Staatssekretär nur ein Thema unter vielen anderen gewesen. „Es ist nicht so, dass ich mich jeden Tag mit der Maut beschäftigt habe“, sagte er.

Für Verwunderung sorgte auch, dass Beermann als zuständiger Staatssekretär am 18. Juni 2019, dem Tag des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), an den entscheidenden Beratungen im Bundesverkehrsministerium kaum beteiligt war. Er nahm nach eigenen Angaben an diesem Tag an einer Strategiesitzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn in Potsdam teil. Sein Staatssekretär-Kollege Dr. Michael Güntner und er selbst entschieden nach seinen Worten, dass er diese Sitzung nicht verlassen solle. Deshalb stieß Beermann erst am späten Abend zu einer kleinen Runde im Büro von Minister Scheuer. Als er dazugekommen sei, sei es gerade um die Frage gegangen, wie man den Betreibern die Kündigung zustellen solle, erinnerte sich der Politiker. Die Entscheidung zur Kündigung der Verträge sei zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen gewesen. 

Auch das Gespräch mit den Chefs des Betreiberkonsortiums am folgenden Tag, dem 19. Juni 2019, sei ihm „nicht in bleibender Erinnerung“, sagte Beermann weiter. An Einzelheiten der von ihm geleiteten Sitzungen der Taskforce in den Wochen nach dem EuGH-Urteil könne er sich ebenfalls nicht erinnern.

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Der Bundestag hat den 2. Untersuchungsausschuss dieser Wahlperiode am 28. November 2019, mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP,  Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingesetzt. Er besteht aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern und soll das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die vorhergehende Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären.

Dabei sind das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen inklusive der Prozesse zur Abwicklung des Projekts ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen. Der Ausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (chb/12.01.2021)

Liste der geladenen Zeugen

  • Karl-Heinz Görrissen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

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