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  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Umwelt

Großkraftwerke: Sach­verständige uneins über Grenzwerte

Zeit: Mittwoch, 13. Januar 2021, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302 (Videokonferenz)

Die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (19/24906) ist von Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 13. Januar 2021, forderten einzelne Experten eine Verschärfung der Grenzwerte, während andere vor diesem Schritt warnten. Kritisiert wurde in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung zudem die kurze Übergangsfrist.

Verordnung der Bundesregierung

Der Entwurf der Verordnung, den die Bundesregierung am 2. Dezember 2020 verabschiedet hat, setzt Vorgaben eines Beschlusses der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 um. Damit sollen für die EU-Mitgliedsstaaten verbindlich einzuhaltende Emissionsbandbreiten für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen definiert werden.

Ziel der Verordnung ist es unter anderem, die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und die Freisetzung von Quecksilber zu verringern. Betroffen davon sind in Deutschland rund 580 Kraftwerke und andere Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung.

Experte: Grenzwerte müssen dem Stand der Technik folgen

Von ambitionierten Zielen sprach Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In einigen Punkten würden die Vorgaben der EU sogar übertroffen. Aus Sicht des BDI sei es wichtig, die Emissionsanforderungen nicht weiter zu verschärfen, da sonst deutsche Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt würden. Lösch forderte zudem, die bis August 2021 vorgesehene Übergangsfrist für bestehende Anlagen zu verlängern, da die Nachrüstung in der zur Verfügung stehenden Zeit kaum möglich sei.

Prof. Dr.-Ing. Michael Beckmann vom Institut für Verfahrenstechnik und Umwelttechnik an der Technischen Universität Dresden bezeichnete den Entwurf der Verordnung als „gutes Werk“. Die Verordnung werde zweifelsohne zu einer Verbesserung der Umwelt führen. Allerdings erschienen einzelne Vorgaben sehr ambitioniert und gingen „an die Grenze des Machbaren“. Noch schärfere Vorgaben seien bei bestehenden Kohlekraftwerken unter Berücksichtigung der gegebenen Anlagetechnik nicht möglich. Grundsätzlich müsse die Anpassung der Grenzwerte dem Stand der Technik folgen, betonte Beckmann.

Probleme bei Umsetzung der neuen Anforderungen

Noch strengere Grenzwerte würden bedeuten, über den heutigen Stand der Technik hinauszugehen, sagte auch Prof. Dr.-Ing. Alfons Kather vom Institut für Energietechnik der Technischen Universität Hamburg. Deshalb könnten sie nicht rechtzeitig umgesetzt werden, zumal die Übergangsfrist extrem knapp bemessen sei. Besonders bei Neuanlagen seien die Vorgaben teilweise „sehr ambitioniert“. Insgesamt bezeichnete Kather die Verordnung jedoch als „ausgewogenes Paket aus ambitionierten Grenzwertverschärfungen und den unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Kraftwerken erreichbaren Emissionswerten“.

In vielen Fällen werde die Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen nicht ausreichen, kritisierte auch Dr. Wolfgang Konrad vom Kraftwerkunternehmen Steag. In zwei Punkten meldete er Änderungsbedarf an: Bestehende Anlagen mit weniger als 1.500 Betriebsstunden im jeweiligen Jahr sollten von der Pflicht zur Einhaltung der Jahresmittelwerte befreit werden, und die Grenzwerte für Methan sollten nicht mehrmals innerhalb weniger Jahre gesenkt werden.

Die erneute Verschärfung des erst 2019 festgelegten Grenzwerts für Methan sei ein Problem, sagte auch Dr. Tobias Ehrhard vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA. Man müsse berücksichtigen, was die vorhandene Technologie zu leisten imstande sei. Grundsätzlich seien die Hersteller von Verbrennungsanlagen jedoch an ambitionierten Grenzwerten interessiert, da diese zur Weiterentwicklung der Technologie beitrügen.

Sachverständige kritisieren zu hohe Grenzwerte

Im Unterschied zu seinen Vorrednern sprach sich Prof. Dr. Hartmut Herrmann vom Leibniz-Institut für Troposphärenforschung für niedrigere Grenzwerte aus. Das gelte besonders für die Quecksilberemissionen, die „ein massives globales Problem“ darstellten. Grundsätzlich erschienen die neuen Emissionsgrenzwerte allerdings als „sinnvoller Kompromiss zwischen dem Schutz der Erdatmosphäre und damit der menschlichen Gesundheit sowie dem technisch sinnvollen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen“.

Noch weiter ging Christian Tebert vom Ökopol-Institut für Ökologie und Politik. Die Grenzwerte bei Quecksilber und Stickstoffoxiden seien deutlich zu hoch angesetzt, kritisierte er. Besonders die Quecksilberbelastung müsse so weit wie möglich gemindert werden, da sie bereits jetzt in allen deutschen Gewässern über dem Grenzwert liege. Tebert widersprach zudem der These, strengere Vorgaben würden über den Stand der Technik hinausgehen. Vielmehr setzte Deutschland mit der neuen Verordnung „unambitionierte Werte“ um. (chb/13.01.2021)

Dokumente

  • 19/24906 - Verordnung: Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
    PDF | 2 MB — Status: 02.12.2020

Tagesordnung

  • 94. Sitzung am Mittwoch, 13. Januar 2021, 11 Uhr

Protokolle

  • 94. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Holger Lösch, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), A.-Drs. 19(16)514-A
  • Prof. Dr.-Ing. Michael Beckmann, Technische Universität Dresden, Institut für Verfahrenstechnik und Umweltechnik, A.-Drs. 19(16)514-D
  • Prof. Dr.-Ing. Alfons Kather, Technische Universität Hamburg, A.-Drs. 19(16)514-B
  • PowerPoint Prof. Dr.-Ing. Alfons Kather
  • Dr. Wolfgang Konrad, STEAG GmbH, A.-Drs. 19(16)514-F
  • Dr. Tobias Ehrhard (AG Großmotoren - CIMAC (International Council on Combustion Engines) Deutschland und VDMA Motoren und Systeme), A.-Drs. 19(16)514-E
  • Prof. Dr. Hartmut Herrmann, TROPOS - Leibniz-Institut für Troposphärenforschung, A.-Drs. 19(16)514-C
  • Christian Tebert, Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH, A.-Drs. 19(16)514-G

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Bundestag fasst Ver­ordnung für Groß­feuerungsanlagen neu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, einer von der Bundesregierung eingebrachte Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (19/24906, 19/25170 Nr. 2) zugestimmt. Für die Vorlage in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/26212) stimmten CDU/CSU und SPD. AfD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Verordnung ab, FDP und Linksfraktion enthielten sich.

Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mitverbrennung von Abfall in Zementwerken –  Schlupflöcher schließen, Schadstoffausstoß senken“ (19/26219). Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken zurückgewiesen.

Neue Vorschriften für Großfeuerungsanlagen

Mit der Verordnung werden die Anforderungen an Großfeuerungsanlagen neu geregelt und damit die Vorgaben des Durchführungsbeschlusses umgesetzt, den die Europäische Kommission 2017 erlassen hatte. Zu diesem Zweck hatte die Bundesregierung dem Bundestag die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (19/24906) zugeleitet.

Ziel der Verordnung ist es unter anderem, die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verringern und die Freisetzung von Quecksilber zu minimieren. Die Verordnung bedarf aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Beteiligung des Bundestages.

Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/26246) zu der Verordnung. GDagegen stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP, dafür stimmten Grüne und Linke. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, eine überarbeitete Verordnung vorzulegen, die ambitionierte Grenzwerte für gesundheitsschädliche Quecksilber-Emissionen festlegt.

Zudem sollten für alle Luftschadstoffe aus Braun- und Steinkohlekraftwerken ambitioniertere Grenzwerte als bislang vorgesehen werden. Neue Gaskraftwerke sollten nach aktuellem Stand der Technik zur Minderung von Stickoxidemissionen ausgerüstet werden.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/26219) unter anderem auf, die Entwicklung und Erprobung moderner Abgasreinigungstechnik zu fördern, um den Stand der Technik für die Reduktion von gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen weiterzuentwickeln und gesetzlich festzuschreiben. Auch sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Transformation der Zementindustrie hin zu Treibhausgasneutralität und Ressourceneffizienz voranzutreiben.

Dafür sei ein Dekarbonisierungsfahrplan zu entwickeln, der deutlich über Kohlendioxid-Abscheidungsverfahren wie CCS oder CCU hinausgeht und unter anderem auf Maßnahmen wie Senkung des Zementbedarfs, Kreislaufführung sowie alternative Materialien und Verfahren setzt. (chb/sas/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Rita Schwarzelühr-Sutter

Rita Schwarzelühr-Sutter

© Rita Schwarzelühr-Sutter/ Photothek Media Lab

Schwarzelühr-Sutter, Rita

Parl. Staatssekretärin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Karsten Möring

Karsten Möring

© DBT/ Thomas Trutschel

Möring, Karsten

CDU/CSU

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Bettina Hoffmann

Bettina Hoffmann

© Bündnis 90/Die GRÜNEN Bundestagsfraktion/Anja Dorny

Hoffmann, Dr. Bettina

Bündnis 90/Die Grünen

Ulli Nissen

Ulli Nissen

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Nissen, Ulli

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/24906 - Verordnung: Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
    PDF | 2 MB — Status: 02.12.2020
  • 19/25170 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 20. November bis 2. Dezember 2020)
    PDF | 281 KB — Status: 11.12.2020
  • 19/26212 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/24906, 19/25170 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
    PDF | 411 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26219 - Antrag: Mitverbrennung von Abfall in Zementwerken - Schlupflöcher schließen, Schadstoffausstoß senken
    PDF | 247 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26246 - Entschließungsantrag: zu der Beratung der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/24906, 19/25170 Nr. 2, 19/26212 - Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
    PDF | 298 KB — Status: 27.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/26212 Buchstabe a (Verordnung auf 19/24906 in Ausschussfassung zustimmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26212 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/26246 abgelehnt
  • Antrag 19/26219 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-grossfeuerungsanlagen-817404

Stand: 19.07.2025