Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin erörtert
MTA-Reform-Gesetz, Heilpraktiker
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) und einen Antrag der AfD-Fraktion (19/24648) debattiert. Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, das ist das Ziel des geplanten MTA-Reformgesetzes. Der Gesetzentwurf sei ein „erster und wichtiger Baustein“ der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden.
Vorgesehen ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung. Für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, soll künftig verboten sein. Geplant ist ferner, die bisherige Berufsbezeichnung durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zu ersetzen. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf.
Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang beibehalten werden. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz anzupassen, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.
Antrag der AfD
Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln (19/24648). Dafür, so die Fraktion, sollen „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“.
Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/sas/ste/25.11.2020)