Einhelliges Lob von Community-Experten hat es bei einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat zu zwei Vorstößen zur Bekämpfung der homo- und transfeindlichen Hasskriminalität gegeben. In der Sitzung unter der Leitung von Jochen Haug (AfD) ging es am Montag, 7. Juni 2021, um einen Antrag der FDP-Fraktion (19/26159) mit dem Titel „Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen“ und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26886) „Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen“.
Professionelle Opferhilfeberatungsstellen für LSBTI
Bastian Finke von MANEO regte unter anderem an, dass Tagesseminare, die Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt vermitteln, zum festen Ausbildungs-Bestandteil an allen Landespolizeischulen werden sollten. Professionelle Opferhilfeberatungsstellen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) müssten deutschlandweit und mit Bundesmitteln aufgebaut und gefördert werden.
Zudem solle die besondere Schutzbedürftigkeit für Opfer von Hasskriminalität und der damit verbundenen Bereitstellung zusätzlicher Hilfsangebote verbessert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollten dabei Menschen bekommen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Vertrauen in Polizei und Justiz schaffen
Ines Karl, Ansprechperson für LSBTI bei der Berliner Staatsanwaltschaft, unterstützte beide Anträge grundsätzlich, da sie einen wirksamen Ansatz beschrieben, mehr Vertrauen in Polizei und Justiz und so eine wirksamere Strafverfolgung in diesem Feld der Hasskriminalität zu erreichen und die Demokratie zu stärken. Seit 2012 gebe es die speziellen Ansprechpersonen bei der Staatsanwaltschaft in Berlin, die Menschen zur Seite stünden, die Opfer oder Zeugen homo- oder transphober Straftaten geworden seien. Sie sei europaweit die einzige Staatsanwaltschaft, die den besonderen Bedürfnissen der queeren Community Rechnung trage und diese Aufgabe mit hoher Sensibilität und geschärfter Aufmerksamkeit wahrnehme.
Innerhalb der Community sei die Bereitschaft, Straftaten anzuzeigen, signifikant geringer als außerhalb. Meist spielten Angst und Scham eine Rolle. Durch Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaften solle auch die Anzeigebereitschaft erhöht und das Dunkelfeld erhellt werden.
Forderung nach bundeseinheitlichen Standards
Marco Klingberg vom Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter schätzte das Dunkelfeld auf 80 bis 90 Prozent. Mangelndes Vertrauen in die Arbeit der Polizei könne Betroffene vermuten lassen, dass eine Straftat als geringfügig eingeschätzt werde und eine Anzeige also nichts bringe. Sein Verband unterstütze beide Anträge.
Eine Stärkung der Ansprechpersonen bei der Polizei sei wichtig. Dafür müsse es bundeseinheitliche Standards geben. Die LSBTI-Thematik müsse fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung bei der Polizei werden. Dies sei in einigen Bundesländern nicht oder kaum der Fall.
Konzept gegen LSBTI-Feindlichkeit
Sarah Ponti vom LSVD-Bundesverband strich heraus, Hass sei die intensivste Ausdrucksform von LSBTI-Feindlichkeit. Der Verband unterstütze beide Anträge, da sie wichtige Maßnahmen zu Prävention, Erfassung und Strafverfolgung beinhalteten. Trotz vieler rechtlicher und gesellschaftlicher Fortschritte könne es nach wie vor sehr gefährlich sein, im öffentlichen Raum als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und/oder intergeschlechtlich erkannt oder dafür gehalten zu werden.
Die nächste Bundesregierung solle zügig eine unabhängige Kommission zur Erarbeitung eines umfassenden Konzepts gegen LSBTI-Feindlichkeit einsetzen. Solche Kommissionen zu Antizionismus und Antiziganismus hätten sich bewährt.
Gewalt gegen LSBTQ-Personen
Cato Schirmer von LesMigraS/Lesbenberatung meinte, die in den von ihr begrüßten Initiativen der beiden Fraktionen geforderten Veränderungen seien seit Langem fällig. Aber Vieles davon stehe noch aus und müsse dringend getan werden. Die Anzeigebereitschaft sei zwar gestiegen. Es sei schon Einiges geschehen, aber noch nicht genug.
Gewalt gegen LSBTQ-Personen, wie sie sagte, sei keine Randerscheinung und dürfe nicht bagatellisiert werden. Diese Personen seien durch die Corona-Pandemie besonders betroffen worden – etwa weil Räume der Begegnung geschlossen wurden. Die Zahl der Beratungsanfragen sei deutlich gestiegen.
Antrag der FDP
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen „Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit“ vorlegen, „um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen“ (19/26159).
Dabei soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt wird und die Sicherheitsbehörden sowie Richter und Justizbeamte bundesweit für die Erkennung und Verfolgung homo- und transfeindlicher Gewalt sensibilisiert werden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.
LSBTI-Ansprechpersonen bei der Polizei
Ebenso soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass bei Bundespolizei, Länderpolizeien sowie Staatsanwaltschaften eigene LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion homo- und transfeindliche Straftaten bundesweit einheitlich und gesondert in der Kriminalstatistik erfasst und „alle Rechtsakte, die in Deutschland gegen rassistische Gewalt gelten, auch gegen homo- und transfeindliche Gewalt wirksam gemacht werden“.
Ferner soll mit dem Aktionsplan dem Antrag zufolge bundesweit das Beratungs- und Selbsthilfeangebot für Betroffene gestärkt werden. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, sich bei den Landesregierungen für eine Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität einzusetzen, „um den Schutz vor Diskriminierung dauerhaft verfassungsrechtlich abzusichern“.
Antrag der Grünen
Die Grünen verweisen in ihrem Antrag (19/26886) auf zunehmende Bedrohungen von LSBTI im digitalen Raum sowie einen starken Anstieg der erfassten Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI. Diese seien „unverhältnismäßig stark von Hassdelikten, Hetze und Gewalt betroffen“, wie die EU-Kommission im November 2020 konstatiert habe. Dieser Befund sei ein klarer Handlungsauftrag auch an die Bundesregierung, „zielgerichtet und offensiv gegen LSBTI-feindliche Hasskriminalität vorzugehen“, schreibt die Fraktion weiter.
Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten eine Gesetzesinitiative vorlegen, um im Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Neuordnung der sogenannten Strafzumessungstatsachen „in geeigneter Weise auch homo- und transfeindliche Beweggründe zu benennen, damit diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch bei der Strafzumessung tatsächlich berücksichtigt werden“.
„Strafgesetzbuch ergänzen“
Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in weiteren Gesetzesinitiativen die Ergänzung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 (Volksverhetzung) um die Merkmale „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ vorsehen sowie einen Ausbau des Anwendungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine Aufwertung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, „schnellstmöglich das aufgrund schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken vom Bundesrat gestoppte ,Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität' im Zusammenspiel mit den Ländern verfassungskonform auszugestalten“ und eine Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes anzugehen.
„Hasskriminalität gegen LSBTI besser erfassen“
Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, Hasskriminalität gegen LSBTI besser zu erfassen und sich im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, „dass bei den Ländern und Kommunen deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit Ansprechpersonen für LSBTI bestellt werden“. Ferner soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz zur weiteren Sensibilisierung im Umgang mit LSBTI weiterentwickeln, Opferhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Notruftelefone für LSBTI ausbauen sowie Konzepte zur Prävention in Bezug auf LSBTI-Feindlichkeit entwickeln.
Daneben fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren „homo- und transfeindliche Beweggründe der Täter explizit zu benennen, damit das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten auch bei diesen Beweggründen in der Regel zu bejahen ist“. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten unter anderem für einen „bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ mit dem Ziel, präventiv gegen Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegenüber LSBTI anzugehen. (fla/sto/08.06.2021)