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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 12. März 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (19/17588) wird federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten. Er sieht die Einführung einer nach der Haushaltsgröße gestaffelten CO2-Komponente im Wohngeld vor. Der sich danach ergebende Betrag soll in die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Miete oder Belastung einbezogen werden und so zu einem höheren Wohngeld führen. Mit dem Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme sollen die Wohngeldhaushalte ab dem 1. Januar 2021 entlastet werden. Zu diesem Zweck will die Regierung die Mittel für Wohngeld, die von Bund und Ländern jeweils zur Hälfte getragen werden, aufstocken. Ab 2021 stehen dafür jährlich 120 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Änderung des Embryonenschutzgesetzes: Im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren“ (19/17633). Die FDP stellt fest, dass in Deutschland Eizellenspenden ausdrücklich verboten sind. Das führe in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in Ländern, in denen die Gesetzgebung dies erlaubt, zum Teil zu horrenden Preisen und unter gesundheitlichen Risiken in Anspruch nehmen. Daraus ergebe sich das Folgeproblem, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden kann. Die FDP will nun die Eizellspende in Deutschland durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes legalisieren.

Plastikmüll in den Meeren: „Entwicklungszusammenarbeit zur effektiven Verhinderung des weltweiten Eintrags von Plastikmüll in die Meere nutzen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/17632). Er soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen werden. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, internationale Vereinbarungen zur Reinhaltung der Meere umzusetzen und auf eine europäische Strategie zu Müllvermeidung, Müllverwertung sowie entsprechender Forschung hinzuwirken. Auf europäischer Ebene solle sie auf eine Angleichung der Regularien und Vorgehensweisen der entsprechenden EU-Verordnungen hinwirken. Auch solle das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep) stärker gefördert werden, um jene Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit, die Anrainer der am stärksten mit Plastikmüll belasteten Flüsse sind, finanziell und technisch in die Lage zu versetzen, Abfall und vor allem Kunststoffabfall aus den Flüssen, von den Flussufern sowie aus den Flussmündungen zu entfernen. Dabei sollten möglichst Initiativen und Unternehmen, die Lösungen zur Sammlung von Plastikmüll aus Gewässern anbieten oder entwickeln, einbezogen werden.

Pflanzenschutz: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten“ (19/17767) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden. Die Linke will erreichen, dass im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Versuche und Studien zur Bewertung von Wirkstoffen, die vom Antragsteller vorzulegen sind, nicht von diesem selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden, sondern dass diese Versuche und Studien von einer unabhängigen Stelle in Auftrag gegeben, transparent gelistet und die Ergebnisse nach Abschluss der Versuche und Studien öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Versuche und Studien sollen aus einem Fonds finanziert werden, in den die Antragsteller entsprechend dem Prüfumfang einzahlen. Die Fraktion will sicherstellen, dass weder Institutionen der Risikobewertung noch die beteiligten Wissenschaftler Interessenkonflikten unterliegen.

Gleichwertige Lebensverhältnisse: „Gleichwertige Lebensverhältnisse in starken Kommunen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/17772), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen wurde. Die Linke fordert die Bundesregierung unter anderem auf, mit den Ländern eine bedarfsgerechte öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten und in allen Regionen Deutschlands gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Dazu solle die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer – unter Einbeziehung aller unternehmerisch Tätigen und mit breiterer Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Erhöhung des Freibetrages – weiterentwickelt werden. Darüber hinaus solle der Bund den Ländern die den zuständigen Trägern entstehenden Nettoausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu 100 Prozent erstatten. Auch solle mit den Ländern ein Solidarpakt III aufgelegt werden, der strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt.

Frauen in der Landwirtschaft: Im federführenden Landwirtschaftsausschuss beratenwird ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen“ (19/17778). Die Linke fordert die Bundesregierung unter anderem auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das Gender Budgeting innerhalb der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) umgesetzt wird. Auch solle das Thema Geschlechtergerechtigkeit in die aktuelle Debatte zur Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) 2022 bis 2027 eingebracht werden, insbesondere in die Gestaltung der Förderprogramme für ländliche Räume (ELER-Fonds). Ziel solle sein, Frauen aktiver in die Programmatik und die Umsetzungsstrategien des Fonds einzubeziehen. Ferner solle das Beraterinnengremium für die Belange der Frauen auf dem Land bei der EU-Kommission (Civil Dialogue Group on Women in Rural Areas) wieder eingesetzt werden. Auf Bundesebene solle die Regierung Vorschläge vorlegen, wie eine paritätische Besetzung der Lokalen Aktionsgruppen (LAG), die für die Umsetzung des EU-Fonds für die Entwicklung der ländlichen Regionen zuständig sind, gesichert wird.

Nachrichtenlose Vermögenswerte: „Regelungen für nachrichtenlose Vermögenswerte schaffen – Innovative Zukunftsideen fördern“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/17708), der federführend im Finanzausschuss beraten wird. Die Bundesregierung wird aufgefordert, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen. Der Geltungsbereich solle für Bankkonten, Wertpapiere und Investmentvermögen gelten. Auch solle ein zentrales, bundesweites Melderegister für nachrichtenlose Vermögenswerte eingeführt werden, an das Finanzinstitute solche herrenlose Vermögensgegenstände melden müssen. Die Fraktion will das Kreditwesengesetz dahingehend ändern, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch Privatpersonen gegen Vorlage einer Legitimation als Erbberechtigte und unter Entrichtung einer Gebühr Auskunft über die Kontostammdaten ihrer Angehörigen erteilt. Ebenso solle eine Frist definiert werden (vorgeschlagen werden zehn Jahre), nach der Vermögen von Finanzinstituten als nachrichtenlos deklariert werden müssen. Finanzinstitute sollen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet werden, das Vermögen an das zentrale Melderegister zu melden sowie es an die staatliche KfW Capital abzuführen. Der Anspruch der Kontoeigentümer auf das Vermögen solle dabei bestehen bleiben. Meldet sich der Eigentümer, solle er den Wert des nachrichtenlosen Vermögens plus eventuelle Zins- und Dividendenansprüche zurückerhalten.

Zu Unrecht Inhaftierte: „Zu Unrecht Inhaftierte angemessen entschädigen“ lautet der Titel eines weiteren FDP-Antrags (19/17744), der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vorzulegen, der die Tagespauschale pro angefangenen Tag der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung von derzeit 25 auf mindestens 150 Euro erhöht. Darüber hinaus solle sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Nachbetreuung unrechtmäßig Inhaftierter durch einen in seinen Aufgaben dem Bewährungshelfer vergleichbaren Eingliederungsbetreuer regelt.

Kreditversorgung Deutschlands: „Basel-III-Finalisierung – Kreditversorgung Deutschlands erhalten“ (19/17745) ist ein weiterer FDP-Antrag überschrieben, der zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Demnach soll sich die Bundesregierung bei der anstehenden Umsetzung von Basel III auf der EU-Ebene unter anderem dafür einsetzen, dass ein Ausgleich zwischen der Umsetzung von Basel III und der Zusage, die Kapitalanforderungen für Banken nicht signifikant ansteigen zu lassen, hergestellt wird. Außerdem soll einerseits die Kreditversorgung der europäischen und deutschen Unternehmen sowie Bürger erhalten bleiben, um eine Kreditklemme für die Realwirtschaft oder im Privatbereich zu vermeiden. Andererseits sollen die Institute nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden, ausreichend Risikopuffer vorzuhalten, um die von ihnen eingegangenen Risiken selbst tragen zu können. Der durch das Bankenpaket eingeschlagene Weg der Entlastung insbesondere kleinerer und mittlerer Banken solle weiter beschritten und auf EU-Ebene durch eigene Entlastungsmaßnahmen unterstützt werden. Am 12. September 2010 hatten die Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden von 27 Staaten im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankeninstitute beschlossen. Die neuen Eigenkapitalregeln, auch Basel III genannt, ziehen die Lehren aus der Finanzmarktkrise und sollen dazu führen, dass Banken sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.

Luftverkehrsteuer: „Luftverkehrssteuer aussetzen“  fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/17746). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer ab dem 1. April 2020 auszusetzen und die Steuer einer regelmäßigen Evaluierung zu unterziehen und dahingehend anzupassen, dass das jetzige Einnahmeniveau von 1,2 Milliarden Euro nicht überschritten wird. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die FDP geht davon aus, dass eine derartige Erhöhung den Luftverkehr als eine am stärksten vom Coronavirus betroffenen Branchen weiter wirtschaftlich schwächen wird und Arbeitsplatzverluste bevorstehen.

Kinderarmut: „Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/17768), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen wurde. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die folgende Vorgaben erfüllen soll: Das Kindergeld soll auf 328 Euro pro Kind erhöht und einkommensunabhängig an alle Familien ausgezahlt werden. Kinder aus armen Familien sollen zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag erhalten, der altersgestaffelt ist und für Kinder bis fünf Jahren bis zu 192 Euro, für sechs- bis 13-jährige Kinder bis zu 275 Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren bis zu 302 Euro beträgt. In den Zuschlägen sollen Wohn- und Heizkosten bis 149 Euro monatlich pauschal berücksichtigt werden. Für Kinder mit Anspruch auf den Zuschlag sollen höhere Wohn- und Heizkosten übernommen werden, wenn der kindbedingte Anteil oberhalb des pauschalierten Anteils von 149 Euro monatlich liegt. Für Kinder mit Anspruch auf den Zuschlag sollen einmalige und besondere Bedarfe anerkannt werden, beispielsweise Klassenfahrten oder Umzugskosten.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verlängern – Notwendige Reform angehen“ ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17751) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verhindert, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz am 1. November 2020 außer Kraft tritt. Auch müsse das Gesetz überarbeitet werden. So sei zu klären, in welchem Verhältnis dort geregelte Musterverfahren und die „Musterfeststellungsklage“ zueinander stehen. Auch müssten die Prozessgerichte von Amts wegen ein Kapitalanleger-Musterverfahren einleiten können. Die zuständigen Oberlandesgerichte sollten auf die Feststellungsziele Einfluss nehmen können. Den Anwendungsbereich des sogenannten „Kostenerstattungsdeckels“ will die Fraktion erweitern. 

Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern: Im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten wird ein Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten (19/11470). Laut Bericht geben 44 Prozent der befragten berichtspflichtigen Unternehmen, der Berichtspflicht nachzukommen und 40 Prozent planten, dies noch zu tun. Bei der exemplarischen Auswertung von 100 Lageberichten zeige sich, dass zwar 24 der 30 DAX-Unternehmen berichten (entspricht 80 Prozent,) hingegen nur 16 der übrigen 70 Unternehmen (entspricht rund 23 Prozent). Das Familienministerium werde daher Informationsmaterialien bereitstellen, die die Rechtsanwendung vereinfachen und die Berichtsqualität erhöhen. Die Bundesregierung werde die Einhaltung der Berichtspflicht weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen prüfen. Für Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten zeige sich in den Befragungen, dass Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eine untergeordnete Rolle spielt. Trotzdem hätten sich 50 Prozent der befragten Unternehmen dieser Größenklasse mit dem Entgelttransparenzgesetz auseinandergesetzt und teilweise sogar ohne gesetzliche Verpflichtung Instrumente wie den individuellen Auskunftsanspruch angewendet.  (vom/12.03.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/11470 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten
    PDF | 11 MB — Status: 10.07.2019
  • 19/17588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2BeprEntlG)
    PDF | 797 KB — Status: 04.03.2020
  • 19/17632 - Antrag: Entwicklungszusammenarbeit zur effektiven Verhinderung des weltweiten Eintrags von Plastikmüll in die Meere nutzen
    PDF | 276 KB — Status: 05.03.2020
  • 19/17633 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes - Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren
    PDF | 285 KB — Status: 05.03.2020
  • 19/17708 - Antrag: Regelungen für nachrichtenlose Vermögenswerte schaffen - Innovative Zukunftsideen fördern
    PDF | 256 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17744 - Antrag: Zu Unrecht Inhaftierte angemessen entschädigen
    PDF | 233 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17745 - Antrag: Basel-III-Finalisierung - Kreditversorgung Deutschlands erhalten
    PDF | 339 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17746 - Antrag: Luftverkehrsteuer aussetzen
    PDF | 248 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17751 - Antrag: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verlängern - Notwendige Reform angehen
    PDF | 336 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17767 - Antrag: Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 285 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/17768 - Antrag: Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen
    PDF | 252 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/17772 - Antrag: Gleichwertige Lebensverhältnisse in starken Kommunen
    PDF | 251 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/17778 - Antrag: Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen
    PDF | 274 KB — Status: 11.03.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Expertinnen sehen Eizellspenden kritisch

Zeit: Mittwoch, 27. Januar 2021, 16.45 bis 17.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Expertinnen sehen die mögliche Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland sehr kritisch. Solche Eingriffe seien für Spenderinnen und Empfängerinnen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zudem stelle sich die Frage der wirtschaftlichen Ausbeutung der Spenderinnen, heißt es in Stellungnahmen der Fachfrauen zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/17633), der am Mittwoch, 27. Januar 2021, Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) war. Die Expertinnen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden seien derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz verboten. Dies führe dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken. Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne.

FFGZ: Eizellspende ist nicht problemfrei

Nach Ansicht des feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin (FFGZ) ist die Eizellspende nicht so problemfrei, wie sie erscheine, denn anders als bei der Samenspende erfordere sie einen invasiven Eingriff. Dies könne Nebenwirkungen und Komplikationen mit sich bringen. Für die Spenderin sei unter anderem die Hormonbehandlung problematisch, bei der Empfängerin könnten Schwangerschaftserkrankungen mit schwerwirkenden Komplikationen auftreten.

Zudem könnten sich Frauen aus einer ökonomischen Notlage zur Eizellspende bereit erklären. Womöglich fühlten sich sogar Verwandte und Bekannte zur Spende verpflichtet. Hier stelle sich die Frage, inwiefern der Körper der Frau wirtschaftlich vermarktet werde. Es gebe somit noch viel Diskussions- und Aufklärungsbedarf.

Bioskop: Körper darf nicht Quelle finanzieller Gewinne sein

Auf die Kommerzialisierung der Eizellspende ging auch das Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften (Bioskop) ein. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ohne finanzielle Anreize die Spendenbereitschaft der Frauen gering ausfalle. Diese neuen Ausbeutungsverhältnisse würden sich auch in Deutschland nicht vermeiden lassen.

Der Körper dürfe nicht zur Quelle finanzieller Gewinne gemacht werden. Bei Schwangerschaften mit Eizellspende würden außerdem häufiger Komplikationen beobachtet.

Schultz: Der Begriff Spende ist irreführend

Die Soziologin Dr. Susanne Schultz von der Universität Frankfurt am Main kritisierte, die FDP wolle einen fremdnützigen, invasiven, gesundheitsbelastenden und risikobehafteten medizinischen Eingriff legalisieren. Der Begriff Spende sei irreführend, denn es gehe nicht um eine selbstlose Gabe, sondern um einen Vorgang, der in einen global expandierenden, reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet sei.

Auch eine gesetzliche Begrenzung auf altruistische Spenden könne eine zumindest verdeckte Kommerzialisierung von Eizellen nicht verhindern.

Wiesemann: Eizellspenden sind ethisch vertretbar

Die Ethikerin Prof. Dr. Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen kam hingegen zu dem Schluss, dass Eizellspenden ethisch vertretbar seien. Viele Argumente gegen die Zulässigkeit beruhten entweder auf einem veralteten Kenntnisstand oder auf schlecht begründeten Intuitionen. Die Risiken für die Spenderin seien zwar nicht unerheblich, minderten aber nicht deren retrospektive Zufriedenheit.

Einem durch ökonomische Not oder schlechte Information verursachten Defizit für die Selbstbestimmung der Spenderinnen könnte gezielt entgegengewirkt werden. Durch Regularien und staatliche Aufsicht könnte den gefürchteten und im Ausland teils eingetretenen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Das Verbot der Eizellspende lasse sich nicht ausreichend begründen.

BÄK: Verbotsaufhebung ein Schritt in die richtige Richtung

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert erneut konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Das mittlerweile 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz müsse angesichts neuer Erkenntnisse der Medizin und der gewonnenen Erfahrungen sowie zwischenzeitlicher gesellschaftlicher Wandlungen überprüft werden.

Insofern sei der FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Verbots der Eizellspende ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er sich nur mit einer von vielen offenen Fragen der Reproduktionsmedizin befasse.

Gesetzentwurf der FDP

Die jetzige Regelung führt nach Darstellung der FDP-Fraktion in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken.

Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne. (pk/27.01.2021)

Dokumente

  • 19/17633 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes - Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren
    PDF | 285 KB — Status: 05.03.2020

Protokolle

  • Protokoll der 234. Sitzung des Ausschuss für Gesundheit

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Wiesmann
  • Einzelsachverständige Dr. Susanne Schultz
  • Feministisches Frauen Gesundheitszentrum
  • Bioskop
  • Bundesärztekammer
  • Arbeitskreis Frauengesundheit
  • Gen-ethisches Netzwerk (GeN)
  • Deutsches IVF Register
  • Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl
  • Kommissariat der Deutschen Bischöfe
  • Spenderkinder
  • Katholischer Deutscher Frauenbund
  • Donum Vitae

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 09.07.2025