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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Koalition plant weitere Steuer­hilfen aufgrund der Corona-Krise

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, in erster Lesung den Entwurf von CDU/CSU uns SPD für ein drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (drittes Corona-Steuerhilfegesetz, 19/26544) debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage wollen Union und SPD folgende steuerlichen Maßnahmen umsetzen: Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind soll zudem ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Den steuerlichen Verlustrücktrag will die Koalition für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitern und auf zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies soll auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 gelten. (vom/12.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Antje Tillmann

Antje Tillmann

© Antje Tillmann/Michael Reichel

Tillmann, Antje

CDU/CSU

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Fabio De Masi

Fabio De Masi

© Die Linke Hamburg/Karin Desmarowitz

De Masi, Fabio

Die Linke

Dr. Danyal Bayaz

Dr. Danyal Bayaz

© Stefan Kaminski

Bayaz, Dr. Danyal

Bündnis 90/Die Grünen

Ingrid Arndt-Brauer

Ingrid Arndt-Brauer

© SPD-Parteivorstand / Benno Kraehahn

Arndt-Brauer, Ingrid

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26544 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 543 KB — Status: 09.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26544 beschlossen

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Überwiegend positives Echo auf das dritte Corona-Steuer­hilfegesetz

Ein Hinweis, dass man aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung vorübergehend geschlossen habe, hängt an der Eingangstür eines Restaurants.

Die Koalitionsfraktionen wollen Familien und Unternehmen coronabedingt steuerlich entlasten. (© picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)

Die Mehrheit der Sachverständigen hat das dritte Corona-Steuerhilfegesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/26544) positiv bewertet. Im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 22. Februar 2021, unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) standen die Ausweitung des Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der Kinderbonus. Nahezu alle Sachverständigen sprachen sich für eine Ausweitung der geplanten Regelung zum Verlustrücktrag aus. Ein Teil der Sachverständigen empfahl eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind. Kontrovers diskutierten die Sachverständigen die Pläne zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.

„Anhebung des Verlustrücktrags stärkt Liquidität“

Dr. Marius Clemens vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) führte aus, dass das erneute Aufflammen der Corona-Pandemie dem Wirtschaftsaufschwung zu Beginn des Jahres 2021 einen Dämpfer versetze. Er lobte daher die geplanten Maßnahmen, die sich bereits nach dem ersten Lockdown bewährt hätten und sich damit auch in die bereits existierende Gesamtkomposition des Konjunkturprogramms einbetten würden.

Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) lobte die geplante erneute Ausweitung der Verlustverrechnung. Sie habe sich als das maßgebliche, branchenübergreifende Hilfsinstrument für Unternehmen in der Krise erwiesen. Die erneute Anhebung der Betragsgrenzen für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Rahmen des Verlustrücktrags stufte sie als einen richtigen Schritt zur Stärkung der Liquidität ein, was großen Unternehmen zugute komme.

Kritisch bewertete sie, dass der Rücktragszeitraum nicht ausgeweitet würde, was für kleine und mittlere Unternehmen sehr ungünstig sei. Bei diesen herrsche weiter Liquiditätsnot. Sie empfahl „dringend“, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

„Verlustrücktrag der Höhe nach nochmals erweitern“

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Prof. Dr. Deborah Schanz vom Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Ludwig-Maximilians-Universität München, zur Ausweitung des Verlustrücktrags. Da es sich dabei um einen Stundungseffekt handele, stelle der Rücktrag für sie die mit Abstand beste Regelung sowohl aus fiskalischer Sicht als auch als Hilfsmaßnahme dar. Sie begrüßte die Ausweitung des Höchstbetrags. Ihrer Ansicht nach sollte er der Höhe nach nochmals erweitert werden. Auch sie plädierte dafür, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

Ebenso argumentierte der Sachverständige des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Bertram Kawlath. Er betonte, wie wichtig das Instrument für seine Branche sei. Es helfe Unternehmen, die gute Geschäfte gemacht hatten, welche ausschließlich krisenbedingt gestört worden seien. Der Maschinenbau brauche das Instrument, weil nach der Krise insbesondere die Anlagenbauer erheblich vorfinanzieren müssten, sie seien auf die Möglichkeit, Gewinne und Verluste periodenübergreifend verrechnen zu können, besonders angewiesen.

„Mindestbesteuerung für Krisenverluste aussetzen“

Christopher Ludwig vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung lenkte den Blick auf die Mindestbesteuerung und plädierte dafür, diese für Krisenverluste auszusetzen.

Als lediglich „noch vertretbar“ hatte dagegen Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) in seiner schriftlichen Stellungnahme die Ausweitung des Rücktrags bezeichnet. Forderungen nach einer stärkeren Ausweitung des Rücktrags bewertete er als finanziell nicht darstellbar. Aus Sicht der Praxis wies er auf eine zu erwartende vermehrte Arbeitsbelastung hin, weil durch die vorläufige und dann endgültige Berechnung die Fälle mehrfach in die Hand genommen werden müssten.

„Kinderbonus hilft Familien und stützt Konjunktur“

Die Sachverständige Deborah Schanz lobte den Doppeleffekt des Kinderbonus. Zum einen helfe der Bonus Familien in schwieriger Lage. Andererseits bewirke er einen Konjunktur-Impuls, der sehr hoch eingeschätzt werde. Dazu helfe der Bonus gezielt Haushalten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, weil er auf den Kinderfreibetrag angerechnet werde. Sie sprach sich angesichts der hohen Lasten der Familien in der Corona-Krise für eine Anhebung des Betrags auf 300 Euro aus.

Der DSTG-Sachverständige Thomas Eigenthaler hielt den geplanten Betrag von 150 Euro pro Kind ebenso für zu gering. Der Betrag sei unverständlich, da die Belastungen der Familien nach dem abermaligen Lockdown härter seien als im Jahr 2020, in dem der Kinder-Bonus 300 Euro betragen habe. Er plädierte für eine Auszahlung von zweimal 150 Euro.

„Kinderbonus soll bei den Kindern ankommen“

Der Sachverständige des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Raoul Didier, schloss sich der Forderung an und plädierte dafür, sicherzustellen, dass der Kinderbonus möglichst zielgenau dort ankomme, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, wenn sie nicht mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt lebten. Er forderte die Bundesregierung auf, bis zur Auszahlung eine gesetzliche Regelung dazu umzusetzen.

Ingrid Hartges vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) schilderte die aus ihrer Sicht schwierige Situation der Branche und der getränkelastigen Betriebe. Sie erklärte die Erwartungshaltung der Gastronomen, dass Getränke unter die Regelung des verminderten Umsatzsteuersatzes fallen sollen.

„Kaum Konjunkturimpulse durch Umsatzsteuerermäßigung“

Kritisch äußerte sich dazu Marius Clemens (DIW). Die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie werde zu keinen wesentlichen Konjunktureffekten führen, anders als bei einer generellen Mehrwertsteuersenkung. Die Daten zeigten zudem, dass die Senkung nicht an die Haushalte weitergegeben werde.

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Mein vom Deutschen Steuerberater-Verband. Mit der Verlängerung des reduzierten Steuersatzes würden zusätzliche Steuer-Mindereinnahmen wegen bestimmter Branchen in Kauf genommen, ohne Konjunkturimpulse zu setzen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

CDU/CSU und SPD wollen mit ihrem Gesetzentwurf Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerben steuerlich entlasten. Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz.

Für Unternehmen und Selbstständige schließlich soll der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. (ab/23.02.2021)

Dokumente

  • 19/26544 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 543 KB — Status: 09.02.2021

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag beschließt weitere Corona-Steuer­entlastungen

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (drittes Corona-Steuerhilfegesetz, 19/26544) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/26970) beschlossen. Neben den Koalitionsfraktionen stimmten auch AfD und FDP für das Gesetz, während sich die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Zur Debatte lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/26974) vor.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Opposition. Die AfD-Fraktion hatte unter anderem weitere steuerrechtliche Änderungen (19/26975) verlangt. Dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. Die FDP war für Anpassungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung (19/26976) eingetreten und wurde darin nur von der AfD unterstützt. Bei ihrem zweiten Entschließungsantrag (19/26977) für Anpassungen bei der Lohnsummenregelung stimmte ebenfalls die AfD mit der FDP dafür, während sich die Grünen enthielten und die übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Für den Entschließungsantrag der Grünen (19/26978) für Änderungen beim steuerlichen Verlustrücktrag stimmten nur die Antragsteller. FDP und Linksfraktion enthielten sich, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Außerdem lehnten die Abgeordneten zwei Anträge der FDP-Fraktion ab, die eine Steuererleichterung für Eltern in der Corona-Krise gefordert hatte (19/26882) und die Covid-19-Impfstoffe von der Umsatzsteuer befreien wollte (19/26883).  Dem ersten Antrag stimmten neben der FDP auch die AfD und die Linksfraktion zu, während die Koalitionsfraktionen und die Grünen ihn ablehnten. Den zweiten FDP-Antrag lehnten die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion ab, während die AfD und die Grünen sich enthielten.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis Ende 2022

Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe sollen nach dem Willen von Union und SPD von den Steuerentlastungen profitieren. Familien erhalten 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Gaststätten wurde der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.

Für Unternehmen und Selbstständige schließlich wurde der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, aber auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. Der Finanzausschuss hatte den Koalitionsentwurf am 24. Februar dahingehend geändert, dass auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird. Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.

Erster abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP wollte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26882) erreichen, dass für das Kinderkrankengeld und für andere Lohnersatzleistungen von Arbeitnehmern, die aus der Corona-Krise begründet sind, der sogenannte Progressionsvorbehalt und die damit einhergehende Abgabepflicht einer Steuererklärung entfällt.

Nach Ansicht der Antragsteller droht die enorm hohe Anzahl von zusätzlich anzugebenden Steuererklärungen, insbesondere wegen des Kurzarbeitergeldes, die Finanzverwaltung zu überfordern.

Zweiter abgelehnter Antrag der FDP

Mit ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26883) wollten die Liberalen die Bundesregierung auffordern, die von den EU-Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit der Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von Covid-19-In-vitro-Diagnostika und für die Erbringung von Dienstleistungen, die eng mit diesen Diagnostika zusammenhängen, zu nutzen und für alle erlaubten Fälle auszuschöpfen.

Nach Ansicht der Antragsteller sollte die Möglichkeit der temporären Umsatzsteuerbefreiung für alle möglichen Fälle eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Pandemie unbürokratisch, zeitnah und kosteneffizient bekämpft wird. (pst/hau/ab/26.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Ingrid Arndt-Brauer

Ingrid Arndt-Brauer

© SPD-Parteivorstand / Benno Kraehahn

Arndt-Brauer, Ingrid

SPD

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Lothar Binding

Lothar Binding

© SPD Parteivorstand/ Susie Knoll

Binding (Heidelberg), Lothar

SPD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26544 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 543 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26882 - Antrag: Steuererleichterung für Eltern in der Corona-Krise
    PDF | 242 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26883 - Antrag: COVID-19-Impfstoffe von der Umsatzsteuer befreien
    PDF | 253 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26970 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26544 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 528 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26974 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26544, 19/26970 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 290 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26975 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26544, 19/26970 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 353 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26976 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26544, 19/26970 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 271 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26977 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26544, 19/26970 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 293 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26978 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26544, 19/26970 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 319 KB — Status: 24.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26544 (Beschlussempfehlung 19/26970: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/26975 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/26976 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/26977 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/26978 abgelehnt
  • Antrag 19/26882 abgelehnt
  • Antrag 19/26883 abgelehnt

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-corona-steuerhilfegesetz-821302

Stand: 16.05.2025