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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen:

Ernährung und Landwirtschaft

Direktzahlungen an Bauern: Federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/21749). Eine Übergangsverordnung der Europäischen Kommission für das Jahr 2021 ermöglicht den Mitgliedstaaten zu beschließen, bis zu 15 Prozent ihrer für das Antragsjahr 2021 festgesetzten nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Förderung bereitzustellen. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Option, Mittel für Direktzahlungen an die Landwirte für das Jahr 2021 in den ELER umzuschichten, in Höhe von sechs Prozent nutzen. Dies entspreche dem für das Jahr 2020 geregelten Umschichtungssatz. Damit werde das Ziel verfolgt, dass vor allem die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen „durchfinanziert“ und zusätzlich Neuverpflichtungen eingegangen werden können.

Marktstabilisierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft: Infolge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Marktstörungen im Agrarsektor sollen das Agrarmarktstrukturgesetz und das Weingesetz angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (19/21984) vorgelegt, der im federführenden Landwirtschaftsausschuss beraten werden soll. Aufbauend auf drei Durchführungsverordnungen der EU-Kommission 2020 / 593, 2020 / 594 und 2020 / 599 sollen Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor, im Sektor für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels sowie für die Planung der Erzeugung im Milchsektor ergriffen werden dürfen. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als deutsche Marktordnungsstelle im Agrarbereich zur Durchführung der Maßnahmen zuständig sein.

Inneres und Heimat

Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (19/20920) wurde an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Das Übereinkommen war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Übereinkommen zum Datenschutz. Nach mehrjährigen Verhandlungen hatten sich die Vertragsstaaten 2018 auf ein Änderungsprotokoll geeinigt, das die Konvention. Laut Bundesregierung werden etwa die Betroffenenrechte gestärkt und es wird eine Meldepflicht für Verantwortliche bei Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde eingeführt. Alle Vertragsstaaten verpflichten sich, eine unabhängige Aufsichtsbehörde zu schaffen.

Familienleistungen: Ebenfalls im Ausschuss für Inneres und Heimat soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen federführend beraten werden. Mit dem Entwurf (19/21987) soll unter anderem eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.

Kennzeichnungspflicht Bundespolizei: Die Fraktion Die Linke dringt auf eine gesetzliche Verankerung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/5178) hervor, der im Innenausschuss beraten werden soll. Danach sollen die Vollzugsbeamten der Bundespolizei bei geschlossenen Einsätzen eine zur Identitätsfeststellung geeignete individuelle Kennung in Form einer höchstens sechsstelligen Ziffernkombination deutlich sichtbar auf der Vorder- und Rückseite der Uniform und an beiden Seiten des Helms tragen müssen.

Au-pair: Die Liberalen fordern in einem Antrag (19/22115), der im Innenausschuss beraten werden soll, dass Au-pair-Programme gestärkt werden soll. Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie würden Familien, die auf die Unterstützung angewiesen seien, den Alltag erschweren. Die Bundesregierung solle Einreisen ermöglichen, um Familien zu entlasten. Dafür soll unter anderem eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, damit Au-pairs auch aus solchen Drittstaaten einreisen können, für die noch immer Einreisebeschränkungen bestehen.

Asylsystem I: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/22125), dass die Schutz- und Menschenrechte im Europäischen Asylsystem in den Mittelpunkt gestellt werden sollen. Die Vorlage soll im Innenausschuss federführend beraten werden. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Europäische Union für Schutzsuchende kein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sei. Die Bundesregierung solle deshalb im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft ein „menschenrechtsbasiertes Asylsystem“ etablieren. Zugleich solle sie für legale und sichere Einreisewege für Flüchtlinge in die EU sorgen.

Asylsystem II: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/22200), die Identität von Asylbewerbern in Deutschland vollständig aufzuklären. Die Vorlage soll im Innenausschuss federführend beraten werden. Gefordert wird, in der Innenministerkonferenz Maßnahmen zur vollständigen Feststellung der Identität der sich in Deutschland aufhaltenden anerkannten und abgelehnten Asylbewerber vorzuschlagen und dazu Ermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern zu schaffen. Beim Bundeskriminalamt will die Fraktion eine Koordinierungsstelle und unterstützende Ermittlungsstelle für die Identitätsfeststellung in den Landeskriminalämtern einrichten.

Arbeit und Soziales

Revision der Europäischen Sozialcharta: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (19/20976) wurde an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die aktualisierte Europäische Sozialcharta soll Regelungslücken schließen und arbeits- und sozialrechtliche Ergänzungen und Neuerungen in den Kreis ihrer Regelungen aufzunehmen. Neben unveränderten und teilweise überarbeiteten Regelungen der ursprünglichen Sozialcharta enthält die Revidierte Europäische Sozialcharta laut Bundesregierung neue Regelungen, die mit einem übergreifenden Diskriminierungsverbot miteinander verbunden sind. Daneben würden die Grundregeln für die Ratifikation, also die Auswahlmöglichkeiten für die Vertragsstaaten, modifiziert und zusammengefasst. Für die Vertragsstaaten würden durch die Ratifikation der Revidierten Europäischen Sozialcharta deren Regelungen bindend, während die früheren Regelungen nicht mehr anwendbar sind, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Revidierte Europäischen Sozialcharta: Im Ausschuss für Arbeit und Soziales soll zudem ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Für ein Ja zur Revidierten Europäischen Sozialcharta – ohne Wenn und Aber“ (19/22123) federführend beraten werden. Demnach sollen alle Bestimmungen der Revidierten Europäischen Sozialcharta, unter anderem das Recht auf Schutz bei Kündigung, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung und das Recht auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumwelt, durch die Bundesregierung anerkannt werden.

Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta: Ein weiterer Antrag der Linken will „Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen“ und verlangt, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zu unterzeichnen und zu ratifizieren (19/22124). Auch diese Vorlage soll im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss weiterberaten werden.

Kriegsopferleistungen für Waffen-SS-Freiwillige: Ein Antrag der Linken mit dem Titel „Keine Kriegsopferleistungen für ehemalige Waffen-SS-Freiwillige“ (19/14150) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen, um Leistungen an Personen, die freiwillig der Waffen-SS beigetreten waren, einzustellen. Die Praxis der Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Ausländer, die während des Zweiten Weltkrieges für das NS-Regime gekämpft haben, rufe auch im Ausland Empörung und Besorgnis hervor, da sie dort als Kollaborateure angesehen würden, so die Fraktion. 

Verkehr und digitale Infrastruktur

Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen: Federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden soll der Entwurf der Bundesregierung für ein Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (19/21733). Laut Bundesregierung wurde das internationale Übereinkommen 2017 umfassend geändert. Eingefügt worden seien Bestimmungen über den Umgang mit gasförmigen Rückständen flüssiger Ladung (Dämpfe). Mit dem Gesetzentwurf soll das Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz an das geänderte Abkommen angepasst werden. Gleichzeitig soll das bisher geltende Recht aufgrund praktischer Notwendigkeiten punktuell geändert werden.

Finanzen

Modernisierung des Versicherungsteuerrechts: Federführend im Finanzausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089). Das Änderungsgesetz sieht unter anderem vor, das nationale Besteuerungsrecht im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums unmissverständlich zu regeln und in diesem Zusammenhang Folgeregelungen zu treffen, etwa die einheitliche Anwendung des Sondersteuersatzes für die Seeschiffskaskoversicherung. Der Gesetzentwurf normiert ferner eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung, um damit die Voraussetzungen für eine effektive Nutzung der technischen Möglichkeiten des IT-Verfahrens VERSBund zu schaffen. Er regelt zudem die Einstandspflicht des Hauptbevollmächtigten von Lloyd’s zu regeln. Außerdem sollen Regelungen aus dem Versicherungsteuergesetz wieder in die Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung verlagert werden, etwa die Steuerberechnung bei fremder Währung.

Abschaffung der Kaffeesteuer: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Reform des Steuersystems – Abschaffung der Kaffeesteuer“ (19/22198) vorgelegt, der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Gefordert wird, die Kaffeesteuer wegen ihrer aus Sicht der AfD steuersystematischen Mängel abzuschaffen.

Abgabenordnung I: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/22119) soll federführend im Finanzausschuss beraten werden. Die Linke will den Paragrafen 34 im Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, wonach vor dem 1. Juli 2020 steuerlich verjährte Taterträge aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften nicht mehr strafrechtlich abzuschöpfen sind, aufheben. 

Abgabenordnung II: Mit einer Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einziehung von Taterträgen aus zurückliegenden Steuerhinterziehungen regeln. Mit ihrem Gesetzentwurf (19/22113), der im Finanzausschuss beraten werden soll, soll erreicht werden, dass der materielle Nutzen nicht beim Täter zugute kommt, selbst wenn die Tat ungesühnt bleibt.

Forschungsförderung: In einem Antrag (19/20781) fordert die FDP-Fraktion, die Bescheinigungen für steuerliche Forschungsförderung schnellstmöglich zu erteilen und so Innovationen trotz Corona-Krise voranzutreiben. Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass schriftliche Beantragungen von Bescheinigungen einen Monat früher als bislang geplant möglich sind und Unternehmen, die für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Wirtschaftsjahres 2020 die Forschungszulage in Anspruch nehmen möchten, bereits bis Ende September 2020 rechtssichere Bescheide erhalten. Die Vorlage soll nun im federführenden Finanzausschuss beraten werden.

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen

Tierwohl: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ (19/20977) soll federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten werden. Laut Bundesregierung sollen Tierhaltungsanlagen in Außenbereichen einfacher baulich verändert werden dürfen - wenn Betreiber damit nachweislich das Tierwohl verbessern und die Zahl ihrer Tiere nicht erhöhen. Der Entwurf ist gleichlautend mit einer Vorlage der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/20597). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf.

Haushalt

Grundgesetzänderung Artikel 104a und 143h: Federführend im Haushaltsausschuss beraten werden soll Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) (19/21752). Die erste von zwei Änderungen betrifft die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese soll auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, soll laut Entwurf eine Ergänzung im Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz vorgenommen werden. Demnach würde in diesem Fall die Bundesauftragsverwaltung erst dann greifen, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt – und nicht schon ab der Hälfte der Ausgaben, wie es bisher allgemein geregelt ist. Die zweite Änderung sieht die Einfügung eines neuen Artikels 143h vor. Damit will die Bundesregierung ermöglichen, dass den Kommunen und Städten in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden können. Daran sollen sich Bund und Länder beteiligen. Artikel 143h soll am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten. Ein gleichlautender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren (19/20595).

Entlastung von Kommunen: Ebenfalls im federführenden Haushaltsausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ (19/21753) beraten werden. Die Bundesregierung plant, Städte und Gemeinden zum einen durch eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entlasten. Zum anderen wollen Bund und Länder den Kommunen die durch die Corona-Pandemie erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr pauschal ausgleichen. Zudem sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Ein gleichlautender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren (19/20598).

Wirtschaft und Energie

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes: Der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen“ (19/21979) soll federführend im Energieausschuss beraten werden. Stromnetzbetreiber sollen künftig zur marktgestützten Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen verpflichtet werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung Teile einer EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) um. Laut Entwurf gehören beispielsweise Dienstleistungen zur Spannungsregelung, dynamische Blindstromstützung und Schwarzstartfähigkeit zu den betroffenen Systemdienstleistungen.

Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen: Ebenfalls ändern will die Bundesregierung das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen sowie andere Gesetze. Ein entsprechender Entwurf (19/21982) soll im federführenden Wirtschaftsausschuss beraten werden. Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen sollen, so die Bundesregierung, künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten, schreibt sie in ihrem Entwurf.

Windindustrieanlagen: „Verbot weiterer Neuerrichtungen von Windindustrieanlagen in deutschen Wäldern und Forsten“ (19/22184) – so lautet der Titel eines Antrags der AfD, der im federführenden Energieausschuss beraten werden soll. Windindustrieanlagen sollten nach dem Willen der Fraktion nicht mehr in Wäldern errichtet werden dürfen. Als Gründe dafür nennt die AfD etwa deren Umweltunverträglichkeit oder deren negativen Einfluss auf das Ökosystem Wald. Die Bundesregierung solle deshalb zeitnah das Bundeswaldgesetz ändern und das Bauverbot gesetzlich festschreiben, so die Abgeordneten. 

Recht und Verbraucherschutz

Zuständigkeit bei Zwangsvollstreckungen: Ein Gesetzentwurf der AfD mit dem Titel „Übertragung der Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und andere Vermögenswerte auf Gerichtsvollzieher“ (19/22190) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Die Fraktion fordert darin, die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren vom Vollstreckungsgericht auf Gerichtsvollzieher zu übertragen. Dadurch könne in der Rechtspraxis Arbeit und Zeit gespart werden.

Geburtsnamensrecht: Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts (19/18314) der FDP fordert eine Reform hinsichtlich von Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Die Vorlage soll im Rechtsausschuss beraten werden. Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Sport

Schwimmsport: Für den Erhalt des Landesstützpunktes Schwimmen in Erlangen setzt sich ein FDP-Antrag ein (19/22116), der im Sportausschuss beraten werden soll. Der Entschluss des Bayerischen Schwimmverbandes 2020, den Landesstützpunkt zu schließen, sei ohne die Beteiligung betroffener Sportler, Verbände und Stakeholdern gefallen, heißt es. In ihrem Antrag fordern die Liberalen, deshalb den Entscheidungsprozess aufzuarbeiten und Transparenz für alle Betroffenen herzustellen. Der Schwimm-Standort Erlangen solle erhalten und fortentwickelt werden, schreiben sie.

Auswärtiges

Menschenrechtsverstöße in Kambodscha: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Menschenrechtsverstöße verurteilen – Demokratisierung und Opposition in Kambodscha stärken“ (19/22169) soll federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „sämtliche Gesprächskanäle auf der Ebene der bilateralen politischen Beziehungen zum Königreich Kambodscha und seiner Regierung zu nutzen, um an repressiven Entwicklungen nachhaltige Kritik zu üben, vor allem in Bezug auf inhaftierte Oppositionelle“ – wie etwa des Oppositionspolitikers Kem Sokha – „sowie im Allgemeinen hinsichtlich des Verbots oppositioneller politischer Arbeit“.

Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Individuellen Sanktionsmechanismus einführen: Im federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe soll ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Individuellen Sanktionsmechanismus einführen – Menschenrechtsverletzer gezielt treffen und Straflosigkeit beenden“ (19/22112). Mit einem solchen Sanktionsinstrument soll es nach dem Willen der FDP möglich sein, Personen weltweit zu belangen, die nachweislich an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden können.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit I: Im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Deutsche Sprache und Bildung für Frieden und Wohlstand in Entwicklungländern“ (19/22197) federführend beraten werden. Gefordert wird unter anderem, die Förderung der deutschen Sprache im Ausland zu einem strategischen Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu machen und diese Förderung in durchgängige Bildungsbiografien mit starkem Deutschlandbezug einzubetten.

Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit II: Ebenfalls im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Förderung kultureller Identitäten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Entwicklungsländern“ (19/22196). Gefordert wird unter anderem, die Förderung von kulturellen Identitäten für den Zusammenhalt von Gesellschaften zu einem strategischen Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Kulturelle Identitäten will die Fraktion zur normativen Grundlage deutscher Entwicklungszusammenarbeit erheben.

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ultraschalluntersuchungen: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ (19/22199) soll federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten werden. Die Bundesregierung soll unter anderem aufgefordert werden, bei jeder Schwangerschaftskonfliktberatung den schwangeren Frauen das Angebot von Ultraschalluntersuchungen ihres ungeborenen Kindes zu unterbreiten und dies für alle anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zum gesetzlich verpflichtenden Inhalt zu machen.

Beschneidungen von Frauen I: Im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Beschneidungen von Frauen“ (19/22188) beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Ländern, Behörden, Jugendämtern und Krankenkassen ab dem September 2020 eine bundesweite Koordinierungsstelle einzurichten. Diese soll die Aufklärungs- und Beratungsangebote sowie die medizinische Versorgung dieser Frauen ausbauen.

Beschneidung von Frauen II: Im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ferner ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschneidung – Interkulturelle Dolmetscher einsetzen“ (19/22191) beraten werden. Im Kampf gegen die strafbare Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen sollen nach dem Willen der Fraktion zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die den bedarfsorientierten Einsatz von interkulturellen Dolmetschern ermöglichen.

(vom/ste/eis/10.09.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Thomas Oppermann

Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Oppermann, Thomas

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

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  • 19/21987 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
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  • 19/22188 - Antrag: Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Beschneidungen von Frauen
    PDF | 266 KB — Status: 09.09.2020
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  • 19/22191 - Antrag: Beschneidung - Interkulturelle Dolmetscher einsetzen
    PDF | 232 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/22196 - Antrag: Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit - Förderung kultureller Identitäten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Entwicklungsländern
    PDF | 268 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/22197 - Antrag: Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit - Deutsche Sprache und Bildung für Frieden und Wohlstand in Entwicklungsländern
    PDF | 315 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/22198 - Antrag: Reform des Steuersystems - Abschaffung der Kaffeesteuer
    PDF | 251 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/22199 - Antrag: Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen
    PDF | 257 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/22200 - Antrag: Identität von Asylbewerbern in Deutschland vollständig aufklären
    PDF | 268 KB — Status: 09.09.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Echte Doppel­namen für Ehe­paare und Kinder im Grundsatz befür­wortet

Eine Frau steckt einem Mann einen Ring an den Finger.

Die FDP will das Ehe- und Geburtsnamensrecht weiter liberalisieren. (© picture alliance/dpa-Themendienst)

Zeit: Mittwoch, 9. Dezember 2020, 18 bis 20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Mit dem Entwurf der FDP-Fraktion für ein „Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ (19/18314) haben sich Rechtsexpertinnen und -experten in einer öffentlichen Anhörung  am Mittwoch, 9. Dezember 2020,  im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auseinandergesetzt. Mit dem Gesetz soll durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden.

„Erster Schritt in die richtige Richtung“

In der von Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) geleiteten Sitzung befürworteten alle fünf Sachverständigen das Anliegen der Abgeordneten im Grundsatz. Brigitte Meyer-Wehage, Direktorin des Amtsgerichts Brake und Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund, erklärte in ihrer Stellungnahme, die Tatsache, dass die Wahl eines Doppelnamens, der sich aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen der Ehepartner beziehungsweise -partnerinnen zusammensetzt, nicht möglich ist, werde in der Praxis häufig als unbefriedigend und veraltet empfunden.

Der Entwurf versuche hier Abhilfe zu schaffen. Er sei zweifelsfrei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es sei jedoch nur der „kleinste gemeinsame Nenner“ mit Blick auf die Reform des Namensrechts. Nachsteuerungen würden unumgänglich sein.

„In Details ergänzungsbedürftig“

Prof. Dr. Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärte der Gesetzentwurf treffe eine richtige und wichtige Entscheidung zur Einführung des echten Doppelnamens bei Ehegatten und Kindern. Er sei lediglich in Details noch ergänzungsbedürftig.

Die vorgeschlagene Teilreform dürfe nicht den Blick dafür trüben, dass eine baldige umfassende Namensrechtsreform basierend auf dem Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Namensrecht der Bundesinnen- und justizressorts angezeigt ist.

„Vorschlag noch nicht ausgereift“

Auch für Prof. Dr. Tobias Helms vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg entspricht der Vorschlag, die Bildung echter Doppelnamen zu ermöglichen, dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger und sei familien- und gesellschaftspolitisch sinnvoll. Allerdings sei der vorliegende Vorschlag noch nicht ausgereift und bedürfe grundlegender Überarbeitung und Ergänzung.

Er verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im März 2020 vorgelegten umfassenden Empfehlungen der ministerialen Arbeitsgruppe, zu denen der FDP-Reformvorschlag keine Stellung beziehe. Er beschränke sich vielmehr auf die Einführung echter Doppelnamen für Ehegatten und Kinder und greife dabei auf Vorschläge aus dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts aus dem Jahre 1992 zurück, der sich im Gesetzgebungsverfahren damals nicht habe durchsetzen können.

Forderung nach stringenter Namensreform

Prof. Dr. Philipp Reuß von der Universität Bonn befürwortete das Anliegen der Entwurfsverfasser ebenfalls. Die Schaffung echter Doppelnamen würde zumindest einen Teil der Widersprüche beseitigen, die das gegenwärtige Namensrecht berge, und darüber hinaus die Autonomie der beteiligten Namensträger stärken.

Reuß sprach sich für Anpassungen der Textfassung des Entwurfs aus und fragte, warum eine echte Doppelnamensbildung nicht auch bei Kindern möglich sein soll, deren Eltern nicht die gemeinsame elterliche Sorge innehaben. Angesichts weiterer Kritikpunkte müsse überlegt werden, ob statt einer erneuten Regelung einer weiteren Detailfrage des Namensrechts nicht eine stringente und in sich schlüssige Namensrechtsreform mit Nachdruck in Angriff genommen werden sollte.

„Bildung von Doppelnamen zulassen“

Prof. Dr. Saskia Lettmaier von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Regelungen des BGB zum Kindes- und zum Ehenamen, im Grunde genommen aber sogar das gesamte deutsche Namensrecht, schon länger in der Kritik stünden. Dem Gesetzentwurf sei darin uneingeschränkt zuzustimmen, so die Professorin, dass die Bildung von Doppelnamen für Ehegatten und Kinder zugelassen werden sollte. Das bislang noch geltende Verbot habe spätestens durch die seit 2004 bestehende Möglichkeit, erheiratete (unechte) Doppelnamen an den Partner einer neuen Ehe und an nachehelich geborene Kinder weiterzugeben, seine Überzeugungskraft verloren.

Die Wählbarkeit von Doppelnamen könnte außerdem zu einer Abschwächung der noch zu beobachtenden Dominanz des Mannesnamens bei der Bestimmung des Ehe- und Kindesnamens führen. Trotzdem könne der Entwurf nicht überzeugen. Es handele sich um eine höchst punktuelle Reform, die die Rechtslage weiter verkomplizieren statt vereinfachen und zahlreiche Folgefragen aufwerfen würde.

Gesetzentwurf der FDP

Nach dem Gesetzentwurf (19/18314) soll es zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen. 

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit, einen „echten“ Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden. (mwo/10.12.2020)

Dokumente

  • 19/18314 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts - Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
    PDF | 339 KB — Status: 01.04.2020

Tagesordnung

  • 119. Sitzung am Mittwoch, den 9. Dezember 2020 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Tobias Helms
  • Stellungnahme Prof. Dr. Saskia Lettmaier
  • Stellungnahme Prof. Dr. Katharina Lugani
  • Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Philipp Reuß

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/18314)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht

Betrugsbekämpfung: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (19/25631) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Entsprechend dem Ziel der Richtlinie diene der Entwurf einer Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des unbaren Zahlungsverkehrs, heißt es in der Vorlage. Die EU-Richtlinie 2019 / 713 vom 17. April 2019 enthält dem Entwurf zufolge Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Sie sei am 30. Mai 2019 in Kraft getreten und müsse bis zum 31. Mai 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden, so die Regierung. Das geltende deutsche Recht entspreche bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie, heißt es weiter. Die noch erforderlichen Gesetzesänderungen sollen vorgenommen werden, indem vor allem die Straftatbestände der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und des Computerbetrugs erweitert werden und ein Straftatbestand der Vorbereitung des Diebstahls oder der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten geschaffen wird. 

Elektronische Beweismittel: Die Fraktion Die Linke steht dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (Ratsdokument 8110 / 18) kritisch gegenüber und hat einen diesbezüglichen Antrag (19/10281) eingebracht. Danach soll der Bundestag feststellen, dass der Verordnungsvorschlag mit dem Ziel, in der EU grenzüberschreitend elektronische Beweismittel einfacher und schneller zu gewinnen, aus grund- und datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen ist. Zudem sei der Vorschlag überflüssig, da zeitgleich auch der Europarat über die schnellere Herausgabe elektronischer Beweismittel verhandle, heißt es weiter. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem das Inkrafttreten der Verordnung zu verhindern, den Verordnungsvorschlag in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene abzulehnen und andere Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, ebenso zu handeln. Die Vorlage soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden.

Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen: „Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (19/25352), der ebenfalls federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geändert werden. Zudem solle eine Entschädigung festgelegt werden. Eine Tatprovokation sei mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar, heißt es in dem Antrag unter Verweis auf die Verurteilung Deutschlands durch den EGMR wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Urteil sei aufgrund zweier Strafurteile deutscher Gerichte wegen Betäubungsmitteldelikten ergangen, zu denen die Verurteilten in rechtsstaatswidriger Weise provoziert worden seien, weswegen diese Klage beim EGMR eingereicht hätten.

Digitale Gewalt gegen Frauen: „Digitale Gewalt gegen Frauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25351), der federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, dass „besondere Zuständigkeiten für die Strafverfolgung der digitalen Gewalt geschaffen werden“, etwa durch Spezialdezernenten und Staatsanwaltschaften mit entsprechender technischer Ausstattung und Ermittlungskompetenzen. Auch Frauen-, Mädchen- und LSBTIQ-Gewaltberatungsstellen und Frauenhäuser müssten mit mehr Personal mit spezifischen Kompetenzen, Ressourcen für Weiterbildung und technischer Infrastruktur für den zeitgemäßen Schutz der Daten ausgestattet werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Ernährung und Landwirtschaft

Lebensmittelverschwendung: „Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren“ fordert die AfD in einem Antrag (19/26222), der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Demnach soll unter anderem die Abgabe überschüssiger Lebensmittel des Lebensmitteleinzelhandels und von Großmärkten an gemeinnützige Organisationen durch steuerliche Anreize gefördert werden, die diese an Bedürftige verteilen.

Weideschutz: Ein weiterer Antrag der AfD, der ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden soll, will den „Weidetierschutz verbessern“ und „tödliche Wolfsangriffe reduzieren“ (19/26230).

Forstliches Vermehrungsgut: „Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern“ (19/26231) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der den Landwirtschaftsausschuss beschäftigen wird. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, „die Züchtungsstrategie unter der Verwendung weiterer stabiler Baumarten zu erweitern“. Als Beispiele nennen sie den Spitzahorn, die Schwarznuss oder die Vogelkirsche.

Forstliche Praxis: Ein vierter AfD-Antrag mit landwirtschaftspolitischem Inhalt ist mit „Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren“ (19/26224) überschrieben. Demnach sollen unter anderem für Bundesforsten, sowie forstliche Forschungs- und Entwicklungsinstitute Dauerstellen durch Festanstellungen von mindestens zehn bis 15 Jahren Laufzeit geschaffen werden. Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend weiterberaten werden.

Finanzen

Umsatzsteuer: Die FDP will mit einem Antrag „Liquidität schaffen“ und „Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen“ (19/26193). Federführend soll der Finanzausschuss die Initiative weiterberaten. Demnach solle durch die Veröffentlichung eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums bundesweit einheitlich dafür Sorge getragen werden, „dass Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und erheblich von der Pandemie betroffen sind, ihre Sondervorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2021 niedriger oder gegebenenfalls auf null Euro herabzusetzen können“.

Wirtschaft

Infrastruktur: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt, mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden sollen. Die Vorlage soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes“ (19/25632). GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz verhindert – genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2020/21: Das Jahresgutachten 2020/2021 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (19/24330) soll federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden. In dem Gutachten rechnen die Wirtschaftsweisen damit, dass die deutsche Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr schrumpft. Damit korrigiert das Gremium eine Prognose aus dem Frühsommer nach oben; damals waren die Wirtschaftsweisen noch von einem Minus von 6,5 Prozent ausgegangen. Das Vorkrisenniveau des vierten Quartals 2019 dürfte allerdings nicht vor Anfang des Jahres 2022 erreicht werden, erklärt der Sachverständigenrat weiter. Bei seiner Prognose geht er davon aus, dass das Infektionsgeschehen mit begrenzten Eingriffen unter Kontrolle gehalten werden kann – ohne umfangreichen Shutdown oder wesentliche Störungen internationaler Lieferketten. Zugleich mahnt das Gremium, die langfristigen Herausforderungen im Blick zu halten: Digitalisierung und die geplante Reduktion von Treibhausgasen würden zu Strukturveränderungen und Transformationen in der Wirtschaft führen. „Die Wirtschaftspolitik sollte die Chancen ergreifen und die Rahmenbedingungen für eine widerstandsfähige und zukunftsorientierte Wirtschaft schaffen“, heißt es in dem Gutachten.

Jahreswirtschaftsbericht: Die Bundesregierung legt den Jahreswirtschaftsbericht 2021 (19/26210) vor, der federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden soll. Darin korrigiert sie ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr. Statt wie bisher mit 4,4 Prozent rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nun mit einem Wachstum von drei Prozent. „Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst“, heißt es in dem Bericht. Die Arbeitslosenquote soll der Prognose zufolge 2021 leicht auf 5,8 Prozent sinken, die Zahl der Beschäftigten stagnieren. Für 2021 wird zudem mit einer deutlich anziehenden Inlandsnachfrage gerechnet. Die Exporte dürften nach dem Zehn-Prozent-Einbruch 2020 um 6,4 Prozent zulegen, schätzt das Ministerium weiter. In dem Bericht geht es ferner um Maßnahmen, die die Corona-Folgen für Wirtschaft und Unternehmen abfedern sollen, um Eckpunkte in den Bereichen Klimaschutz und Strukturwandel sowie um volkswirtschaftliche Analysen.

Einkaufszeiten für Risikogruppen: „Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen“ – so ist ein Antrag der AfD (19/26229) überschrieben, der Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll.

Umwelt

Klimaschutz: „Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ haben die Grünen einen Antrag (19/26218) betitelt, der im federführenden Umweltausschuss weiterberaten werden soll. Dem Antrag zufolge solle unter anderem „zeitnah eine wissenschaftliche Analyse zum Fachkräftebedarf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 durch ein unabhängiges und sektorenübergreifend aufgestelltes Institut“ erstellt werden.

Auswärtiges

Atomwaffenverbotsvertrag I: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beizutreten. Dieser am 21. Januar 2021 in Kraft tretende Vertrag schließe die Lücke, die der in den 1960er-Jahren verhandelte und 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag offen gelassen habe und sei ein wichtiger Schritt hin zur Vision einer atomwaffenfreien Welt, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/25811), der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Voraussetzungen für einen Beitritt Deutschlands zu schaffen und sich dafür einzusetzen, dass auch andere Nato-Partner dem Vertrag beitreten. Die Abgeordneten schlagen der Bundesregierung außerdem vor, wenigstens als Gast an den zukünftigen Staatentreffen der Mitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen teilzunehmen, solange ein Vertragsbeitritt „aufgrund der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden noch nicht möglich ist“.

Atomwaffenverbotsvertrag II: Die Fraktion Die Linke dingt in einem Antrag auf einen Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffenverbotsvertrag (19/26172). Der Antrag soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Demnach solle umgehend die nukleare Teilhabe im Rahmen der Nato beendet werden. Die Atomwaffen sollten von deutschem Boden abgezogen werden.

Jemen: Die Friedensbemühungen im Jemen zu intensivieren, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/26220), der die humanitäre Lage in dem Land verbessern helfen soll. So solle etwa im europäischen Verbund das Gespräch mit der neuen US-Administration gesucht werden, „um arbeitsteilig und unter enger Miteinbeziehung Kuwaits und Omans die VN-Waffenstillstands- und Friedensgespräche voranzubringen“, heißt es. Die Vorlage soll federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden.

Gesundheit

Corona-Risikogruppen: „Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern – Risikogruppen besser schützen“: Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/26223) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach soll unter anderem Maßnahmen veranlasst werden, die Risikogruppen im Alltagsleben einen erhöhten Schutz vor der Infektion mit dem Coronavirus bieten.

Alkoholschäden: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol zu schützen, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26118), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Demnach soll zeitnah eine Aufklärungskampagne durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranlasst werden, in der die gesamte Bevölkerung über die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft informiert wird.

Gesundheitsversorgung: Die Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung ist Thema eines Antrags der FDP (19/26119), der das sogenannte Ziel 3 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verwirklichen helfen soll. Die Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Jahr 2015 habe einen Paradigmenwechsel für die globale Gesundheitspolitik, weg von losgelösten Zielen hin zu systematischen Ansätzen, eingeleitet. Im Zentrum des Gesundheitsziels 3 (SDG 3) „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ steht ein universeller Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung. Federführend wird der Gesundheitsausschuss den Antrag beraten.

Cannabis: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein Gesetzentwurf der FDP „zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (19/26181). Verpflichtende Genehmigungsverfahren vor einer Behandlung von Patienten mit Cannabis seien nicht zeitgemäß und führten zu hohen Aufwänden bei Ärzten und Krankenkassen, kritisieren die Liberalen in ihrem Entwurf. Sie plädieren deshalb für ein freiwilliges Genehmigungsverfahren, „das Ärzte wirkungsvoll vor Regressen schützt“.

Patientenberatung: Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten – Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren“ (19/25382) soll ebenfalls im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. 

Obdachlosigkeit I: Ein Antrag der FDP sieht vor, „obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht zu vergessen“ (19/26184). Der Gesundheitsausschuss wird sich federführend mit der Vorlage befassen. Mit dem Antrag will die FDP unter anderem Maßnahmen treffen lassen, durch die das Infektionsrisiko in Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe minimiert werden. 

Obdachlosigkeit II: Die AfD fordert ein „Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021“ (19/26227). Auch dieser Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Fraktion will unter anderem sicherstellen, dass Hilfsorganisationen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe mit ausreichend medizinischem Personal, Schnelltests sowie Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln versorgt werden, damit eine Versorgung der Obdachlosen gewährleistet ist.

Inneres

Planungssicherstellungsgesetz: Im Innenausschuss beraten werden soll ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes, den CDU/CSU und SPD vorlegen (19/26174). Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020, so die Koalition, „konnte sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Die dazu notwendigen, bisher nur befristeten Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Namensänderung: Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Familiennamen und Vornamen (19/26177) soll ebenfalls federführend im Innenausschuss beraten werden. Der geltende Gesetzestext enthalte einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister des Innern“, heißt es in dem Entwurf. Diese historischen Begriffe sollen nun bereinigt werden, so die Koalitionsfraktionen.

Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Auch ein dritter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll im Innenausschuss weiterberaten werden. Es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (19/26176). Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Verfahren im Identitätsmanagement von Beherbergungsstätten bestünden nicht, schreibt die Koalition. Deshalb solle das Bundesmeldegesetz nun um eine „Experimentierklausel“ ergänzt werden, heißt es.

Homo- und transfeindliche Hasskriminalität: Die FDP-Fraktion bringt einen Antrag zum Schutz der Vielfalt ein. Er enthält Forderungen, um Homo- und transfeindliche Hasskriminalität zu bekämpfen (19/26159). So soll etwa die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt werden. Die Vorlage ist zur federführenden Beratung im Innenausschuss vorgesehen.

Presserecht: Die FDP-Fraktion tritt in einem Antrag für ein gerechtes Presserecht, das unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken soll, ein. Damit, so die Liberalen, könne auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie geleistet werden. Der Antrag (19/26161) soll im Innenausschuss federführend beraten werden.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Bundestages: Ein Antrag der AfD zur „Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung“ (19/26228) soll federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten werden. Die erstgenannte Vorschrift besagt: Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Die zweitgenannte Vorschrift lautet: Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen.

Familie

Chancengerechtigkeit: Mehr Chancengerechtigkeit für Frauen fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26187). Aus der Corona-Krise seien zügig Lehren zu ziehen. So solle beispielsweise „die steuerliche Behandlung von übernommenen Kinderbetreuungskosten“ verbessert werden. Häufig würden Frauen gegenüber Männern steuerlich benachteiligt werden, kritisiert die Fraktion. Die Vorlage soll im Familienausschuss federführend weiterberaten werden.

Kultur

Gedenkstättenpädagogik: Die Fraktion Die Linke fordert, die Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche zu erweitern und als Bildungsmaßnahme in der schulischen Sekundarstufe I zu stärken. Ihr Antrag (19/26169) wurde zur federführenden Beratung in den Kulturausschuss überwiesen.

(eis/ste/28.01.2021)


Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/10281 - Antrag: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen KOM(2018) 225 endg.; Ratsdok 8110/18 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
    PDF | 148 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/24330 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2020/21 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
    PDF | 29 MB — Status: 16.11.2020
  • 19/25351 - Antrag: Digitale Gewalt gegen Frauen
    PDF | 285 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/25352 - Antrag: Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen
    PDF | 242 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/25382 - Antrag: Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten - Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren
    PDF | 270 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/25631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates
    PDF | 466 KB — Status: 05.01.2021
  • 19/25632 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes
    PDF | 373 KB — Status: 05.01.2021
  • 19/25811 - Antrag: Dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beitreten
    PDF | 305 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/26118 - Antrag: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol schützen
    PDF | 241 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26119 - Antrag: Ziel 3 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verwirklichen - Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung
    PDF | 256 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26159 - Antrag: Vielfalt schützen - Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen
    PDF | 251 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26161 - Antrag: Gerechtes Presserecht für eine starke Demokratie - Unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken
    PDF | 263 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26169 - Antrag: Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken
    PDF | 297 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26172 - Antrag: Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Atomwaffenverbotsvertrag
    PDF | 254 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26174 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26176 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten
    PDF | 283 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
    PDF | 281 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuches
    PDF | 270 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26184 - Antrag: Obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht vergessen
    PDF | 231 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26187 - Antrag: Chancengerechtigkeit für Frauen - Zügig Lehren aus Corona-Krise ziehen
    PDF | 251 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26193 - Antrag: Liquidität schaffen, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen
    PDF | 228 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26210 - Unterrichtung: Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung
    PDF | 2 MB — Status: 27.01.2021
  • 19/26218 - Antrag: Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung
    PDF | 277 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26220 - Antrag: Friedensbemühungen im Jemen intensivieren - Humanitäre Lage verbessern
    PDF | 281 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26222 - Antrag: Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren
    PDF | 290 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26223 - Antrag: Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern - Risikogruppen besser schützen
    PDF | 298 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26224 - Antrag: Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren
    PDF | 267 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26227 - Antrag: Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021
    PDF | 239 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26228 - Antrag: Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    PDF | 237 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26229 - Antrag: Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen
    PDF | 243 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26230 - Antrag: Weidetierschutz verbessern - Tödliche Wolfsangriffe reduzieren
    PDF | 264 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26231 - Antrag: Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern
    PDF | 246 KB — Status: 27.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/25351, 19/26227, 19/26161, 19/26229, 19/26184 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag stimmt für Bereinigung des Namens­änderungsgesetzes

Der Bundestag hat am  Donnerstag, 11. Februar 2021, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bereinigung des Namensänderungsgesetzes verabschiedet. Der Entwurf „zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (19/26177) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD, FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen einstimmig angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/26577) zugrunde. 

Abgelehnt wurde hingegen ein Entwurf der FDP-Fraktion für ein „Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ (19/18314). Gegen die Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, dafür die FDP und Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/26605) zugrunde. 

Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 gilt noch immer

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. In der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 1962 seien verschiedene historische Begriffe beibehalten worden und deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten.

Sie wurden durch das jetzt beschlossene Änderungsgesetz bereinigt „und der Text den Erfordernissen der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz angepasst“. Diese Bereinigung des Namensänderungsgesetzes wurde laut Koalition ohne inhaltliche Änderung des geltenden Rechts vorgenommen.

Reform des Ehe- und Geburtsnamenrechts

Der abgelehnte FDP-Gesetzentwurf trug den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“  (19/18314). Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollte für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es sollte zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen zu bestimmen. Weiterhin sollte es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit, einen „echten“ Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden, argumentierte die FDP. (sto/hau/mwo/11.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

Katja Keul

Katja Keul

© DBT/Thomas Koehler

Keul, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/18314 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts - Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
    PDF | 339 KB — Status: 01.04.2020
  • 19/26177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
    PDF | 281 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26577 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26177 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
    PDF | 316 KB — Status: 10.02.2021
  • 19/26605 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18314 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts - Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
    PDF | 331 KB — Status: 10.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26177 (Beschlussempfehlung 19/26577: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/18314 (Beschlussempfehlung 19/26605: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-familiennamen-819574

Stand: 15.07.2025