AfD-Initiativen zum Staatsangehörigkeitsrecht beraten
Zwei Vorlagen der AfD-Fraktion zum Staatsangehörigkeitsrecht hat der Bundestag am Freitag, 12. Februar 2021, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dabei handelt es sich zum einen um den Gesetzentwurf „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (19/26546) sowie zum anderen um einen Antrag mit dem Titel „Deutsche Staatsangehörigkeit nicht verschenken – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen“ (19/26547).
Gesetzentwurf der AfD
Um im Einbürgerungsverfahren möglichst sicherzustellen, dass sich die Antragsteller ökonomisch, sozial und kulturell in die Bundesrepublik integriert haben und weiterhin zur gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung beitragen sowie kein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen werden, will die AfD das Staatsangehörigkeitsgesetz an die „üblichen Gepflogenheiten klassischer Einwanderungsländer“ anpassen. Insbesondere solle der Antragsteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können.
Um gute soziale und politische Interaktionsmöglichkeiten sowie eine zuverlässige ökonomische Teilhabe zu gewährleisten, will die Fraktion das geforderte Sprachniveau auf B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) anheben. Damit dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 Rechnung getragen wird, solle für die Einbürgerung international Schutzberechtigter lediglich das Sprachniveau B1 (GER) verlangt werden. Um das Verwaltungsverfahren transparent und so einheitlich wie möglich zu gestalten, sollen „weitere Privilegierungen dieser Zuwanderergruppe“ entfallen.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/26547), dass Ausländern, die Behörden über ihre wahre Identität oder Staatsbürgerschaft vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben getäuscht haben, die zukünftige Einbürgerung grundsätzlich dauerhaft verwehrt bleibt. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz sowie Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen sollten ferner bei der Einbürgerung zumindest bei Betrugs- und Gewaltdelikten zukünftig immer ausdrücklich berücksichtigt werden. Gewaltdelikte müssten einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen.
Eine Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit geht nach Ansicht der Fraktion mit einer Übernahme an staatsbürgerlichen Pflichten einher. Neben einem Einbürgerungstest seien daher im Regelfall weitere grundlegende Kenntnisse in der politischen Bildung in Form von 60 Pflichtunterrichtsstunden nachzuweisen, die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen. (hau/vom/12.02.2021)