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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Frauen

Teilhabe von Frauen an Führungs­positionen erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (19/26689) nach halbstündiger Aussprache zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern“ (19/26872), einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Frauen den Weg freimachen – Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen“ (19/25317) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen (19/26879) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung, müsse er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Außerdem müsse die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat begründet werden. Im Handelsbilanzrecht würden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt. Zugleich solle der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert und wirksamer ausgestaltet werden.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll künftig – unabhängig von Börsennotierung oder Mitbestimmung – bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann gelten. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden.

„Regelungen für öffentlichen Dienst weiterentwickeln“

Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst plant die Bundesregierung weiterzuentwickeln. Die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sollen dem Gesetzentwurf zufolge auf Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ausgeweitet werden, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann.

„Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden“, heißt es.

Antrag der FDP

Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/26879), in der frühkindlichen Bildung sowie in der Schule neue Projekte und Aufklärungskampagnen zur Überwindung veralteter Rollenbilder und zur gezielteren Förderung und Ansprache von Mädchen für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) umzusetzen. Bei Unternehmen solle dafür geworben werden, Geschlechterverhältnissen und Vielfalt auf den verschiedenen Ebenen zu analysieren und transparent zu machen.

Auch solle die Regierung an die Verantwortung der Unternehmen und ihr Interesse appellieren, im Rahmen der Arbeitgeberattraktivität im Wettbewerb um die besten Köpfe auf klare und ambitionierte Zielgrößen zu setzen und diese transparent zu kommunizieren. Frauenanteil und Diversity sollten innerhalb der Unternehmensstrategie angesiedelt und angegangen werden. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten Unternehmen durch entsprechende Kampagnen für die Chancen und Notwendigkeiten eines Kulturwandels sensibilisieren.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/26872) die Bundesregierung dazu auf, Gesetzentwürfe vorzulegen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, die den Mindest-Frauenanteil in Aufsichtsräten und Unternehmensvorständen entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung quotieren und konkrete, zeitliche Maßnahmen zur Zielerreichung sowie abgestufte Sanktionen bei Nichteinhaltung formulieren.

Soll sollen unter anderem eine Mindestquote für Frauen von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen binnen zweier Wahlperioden der Unternehmensgremien erreicht werden. Ferner sollen eine Mindestquote für Frauen von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen binnen zweier Wahlperioden der Unternehmensgremien sowie eine Festlegung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Zielgrößenverpflichtungen erfolgen.

Antrag der Grünen

Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/25317) von der Bundesregierung gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, um den Frauenanteil in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Gefordert wird eine feste Mindestquote für Frauen von 33 Prozent ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Unternehmensvorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Vom Jahr 2025 an solle bei Neubesetzung eine feste Mindestquote für Frauen in Höhe von 40 Prozent für die Vorstände der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen festgeschrieben werden, „wenn ihr Vorstand aus vier oder mehr Personen besteht“.

Zudem wird verlangt, Regelungen für die Privatwirtschaft zu erarbeiten und gesetzlich festzuschreiben, die konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auch unterhalb der obersten Führungsebene beinhalten. Aus Sicht der Grünen sollten alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen zur Erstellung von konkreten Gleichstellungsplänen verpflichtet werden, die konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts für jede einzelne Führungskräfteebene enthalten.

Die Zielvorgaben seien mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung zu versehen, „die nach den spezifischen betrieblichen Bedingungen am besten geeignet sind, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern“. Diese Gleichstellungspläne müssten im Lagebericht veröffentlicht werden. (hau/24.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

© Melanie Bernstein/Sebastian Busse

Bernstein, Melanie

CDU/CSU

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/25317 - Antrag: Frauen den Weg freimachen - Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen
    PDF | 288 KB — Status: 16.12.2020
  • 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
    PDF | 1 MB — Status: 15.02.2021
  • 19/26872 - Antrag: Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern
    PDF | 277 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26879 - Antrag: Für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen
    PDF | 296 KB — Status: 23.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26689, 19/26872, 19/25317, 19/26879 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Frauen

Entwurf zur Stärkung von Frauen in Füh­rungs­po­si­ti­o­nen konträr bewertet

Zeit: Montag, 1. März 2021, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (19/26689) wird von Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft höchst unterschiedlich aufgenommen. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 1. März 2021, über die Gesetzesvorlage sowie zwei Anträge der Fraktionen von FDP (19/20780) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/25317).

„Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert“

Die Mehrzahl der geladenen Expertinnen unterstützte das Ansinnen, eine Mindestbeteiligung von Frauen in den Vorständen börsennotierter Unternehmen und in Unternehmen mit Bundesbeteiligung festzuschreiben. Allerdings gingen die Regelungen nicht weit genug, müssten vor allem auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden. Zwei der Sachverständigen sahen darin allerdings einen zu großen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Einigkeit bestand aber in der Feststellung, dass Frauen noch immer unterrepräsentiert seien in Führungspositionen.

Die Rechtswissenschaftlerin Barbara Dauner-Lieb von der Universität zu Köln argumentierte, dass es aus rechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Quote oder Mindestbeteiligung für Frauen in den Vorständen gebe. „Rechtlich geht das alles, es kommt nur darauf an, ob man das politisch will.“

„Bußgelder reichen nicht aus“

Dies wurde auch von der Sozialwissenschaftlerin Gisela Notz so gesehen. Das Grundgesetz gebe klar vor, dass der Gesetzgeber bestehende Benachteiligungen für Frauen abzubauen habe. Derzeit sei die Hälfte der Bevölkerung massiv unterrepräsentiert in Führungspositionen. Sie forderte zudem „empfindliche Strafen“, wenn Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen. Bußgelder würden nicht ausreichen. Denkbar wäre, dass Unternehmen, die die Mindestbeteiligung nicht einhalten, keine Aufträge mehr von der öffentlichen Hand erhalten.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Philine Erfurt Sandhu von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wies darauf hin, dass Deutschland mit einem Frauenanteil von elf Prozent in den Unternehmensvorständen im internationalen Vergleich einen der hinteren Plätze einnehme. Seit 20 Jahren setze man in Deutschland an diesem Punkt auf Freiwilligkeit, dies habe zu keinem Erfolg geführt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hält sie allerdings für „zu vorsichtig“, da er de facto lediglich 30 Unternehmen in Deutschland betreffe. Zudem würden die konkreten Vorgaben zu einem Frauenanteil von maximal 21 Prozent führen.

„Klar definierte Mindestprozentzahl vorgeben“

Auch Antje Kapinsky vom Verein Spitzenfrauen Gesundheit wünscht sich eine Ausweitung der gesetzlichen Vorgaben für eine Mindestbeteiligung von Frauen auf andere Bereiche. So sei das Gesundheitssystem in weiten Teilen einerseits zwar sehr weiblich geprägt, in den Führungspositionen spiegele sich dies aber nicht wider.

In diesem Sinne argumentierte auch die Managerin und frühere Siemens-Vorständin Janina Kugel. Die Vorgaben des ersten Führungspersonalgesetzes hätten nicht funktioniert, aber auch die Vorgaben des geplanten zweiten Gesetzes würden dazu führen, dass der Frauenanteil in den Vorständen signifikant unter 30 Prozent bleiben werde. Statt einer Mindestbeteiligung in absoluten Zahlen sollte der Gesetzgeber eine klar definierte Mindestprozentzahl vorgeben.

„Wichtiges Signal für gleichberechtigte Teilhabe“

Begrüßt wurde die Gesetzesvorlage zudem von Tanja Demmel als Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände. Sie sei ein wichtiges Signal auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen für Frauen.

Die Rechtsanwältin Daniela Favoccia wies das Argument zurück, dass es nicht ausreichend Frauen mit entsprechender Qualifikation gebe, um einen höheren Anteil in Führungspositionen zu erreichen. Auch wenn Frauen mitunter in technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtungen unterrepräsentiert seien, so würden sich auch männliche Vorstandmitglieder zu einer großen Zahl aus Betriebswirten oder Juristen rekrutieren. Von denen gebe es auch genügend weibliche. Zudem hätten die Unternehmen auch die Möglichkeit, Frauen im Ausland zu rekrutieren, wo der Anteil in technischen Berufen mitunter deutlich höher sei.

„Erheblicher Eingriff in interne Strukturen und Gremien“

Kritisch beurteilten hingegen die Unternehmensjuristin Friederike Rotsch vom Chemie- und Pharmaunternehmen Merck und die Unternehmerin Sarna Röser vom Verein Die Familienunternehmer die gesetzlich vorgegebene Mindestbeteiligung von Frauen. Sie bezeichneten die Vorgaben als einen „erheblichen Eingriff in die internen Strukturen und Gremien privater Unternehmen“. Feste Quoten und Zielgrößen seien aber nicht zielführend, um den Frauenanteil zu erhöhen.

Rotsch sprach sich zudem dagegen aus, dass auch eine Verlängerung einer Vorstandsmitgliedschaft unter die Auflagen fallen. Diese Fälle müssten von den Vorgaben ausgenommen werden. Röser argumentierte, feste Quoten würden nicht die Ursachen beseitigen, warum so wenige Frauen in Führungspositionen vertreten seien. Es müsse vielmehr ein „Kulturwandel“ eingeleitet werden. So müssten beispielsweise die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25317), müsse er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Außerdem müsse die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat begründet werden. Im Handelsbilanzrecht würden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt. Zugleich solle der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert und wirksamer ausgestaltet werden.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll künftig – unabhängig von Börsennotierung oder Mitbestimmung – bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann gelten. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden.

„Regelungen für öffentlichen Dienst weiterentwickeln“

Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst plant die Bundesregierung weiterzuentwickeln. Die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sollen dem Gesetzentwurf zufolge auf Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ausgeweitet werden, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann.

„Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden“, heißt es.

Antrag der FDP

Der Antrag der FDP (19/20780) geht auf die Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaftsunternehmen ein. Es sei eine Tatsache, heißt es darin, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen es Vorstandsmitgliedern nicht ermöglichen, eine längerfristige Abwesenheit wie beispielsweise wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder die Pflege Angehöriger in Anspruch zu nehmen, ohne ihr Mandat niederzulegen oder während ihrer Abwesenheit voll haftungsfähig zu bleiben. Dies ist nach Auffassung der Antragsteller nicht mehr zeitgemäß und mit dem Anspruch einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis in die Führungsetagen nicht vereinbar.

Die Bundesregierung solle daher einen Gesetzentwurf vorlegen, der es Vorstandsmitgliedern in begründeten Fällen ermöglicht, ihr Mandat für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen und zu prüfen, ob vergleichbare Regelungen auch für Mitglieder von Aufsichts- sowie Leitungsorganen anderer Rechtsformen getroffen werden können.

Antrag der Grünen

Die Grünen verlangen in ihrem Antrag mit dem Titel „Frauen den Weg freimachen – Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen“ (19/25317) von der Bundesregierung gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, um den Frauenanteil in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Gefordert wird eine feste Mindestquote für Frauen von 33 Prozent ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Unternehmensvorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. 

Vom Jahr 2025 an solle bei Neubesetzung eine feste Mindestquote für Frauen in Höhe von 40 Prozent für die Vorstände der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen festgeschrieben werden, „wenn ihr Vorstand aus vier oder mehr Personen besteht“.

Konkrete Gleichstellungspläne verlangt

Zudem wird verlangt, Regelungen für die Privatwirtschaft zu erarbeiten und gesetzlich festzuschreiben, die konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auch unterhalb der obersten Führungsebene beinhalten. Aus Sicht der Grünen sollten alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen zur Erstellung von konkreten Gleichstellungsplänen verpflichtet werden, die konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts für jede einzelne Führungskräfteebene enthalten.

Die Zielvorgaben seien mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung zu versehen, „die nach den spezifischen betrieblichen Bedingungen am besten geeignet sind, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern“. Diese Gleichstellungspläne müssten im Lagebericht veröffentlicht werden.(aw/01.03.2021)

Dokumente

  • 19/20780 - Antrag: Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Führungsetagen durch Auszeiten ermöglichen
    PDF | 242 KB — Status: 02.07.2020
  • 19/25317 - Antrag: Frauen den Weg freimachen - Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen
    PDF | 288 KB — Status: 16.12.2020
  • 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
    PDF | 1 MB — Status: 15.02.2021

Tagesordnung

  • 83. Sitzung am Montag, dem 1. März 2021, 14.00 bis ca. 15.45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste aktuell

Stellungnahmen

  • Dr. Philine Erfurt Sandhu
  • Rechtsanwältin Dr. Daniela Favoccia
  • Antje Kapinsky
  • Janina Kugel
  • Dr. Gisela Notz
  • Dr. Friederike Rotsch
  • Sarna Röser
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Bundestag führt Frauen­quote für Vorstände großer Unternehmen ein

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (19/26689, 19/27633, 19/28005 Nr. 6) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (19/30514) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Entwurf, AfD und FDP votierten dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der angenommene Regierungsentwurf sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein muss. Von dieser Regelung sind nach Angaben der Regierung derzeit etwa 70 Unternehmen betroffen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Alle anderen Unternehmen sollen nach der Gesetzesvorlage in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, sollen sanktioniert werden. 

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wird eine feste Frauen- beziehungsweise Männerquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten festgelegt. Zu diesen Unternehmen gehören beispielsweise die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung. In Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern soll zudem mindestens einer Frau vertreten sein. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt.
Ausgeweitet wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz. So fallen zukünftig Gremien bereits ab zwei Mitgliedern des Bundes unter dessen Regelungen. Rund 109 Gremien sollen so zukünftig mit Frauen besetzt werden. 

Änderungen des Familienausschusses

Der Familienausschuss hatte den Regierungsentwurf in einer Reihe von Punkten geändert. Unter anderem muss ein Vorstandsmitglied darlegen, dass Fälle wie Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit vorliegen. Rechtlich handele es sich um die Beendigung der Bestellung durch Widerruf verbunden mit dem Anspruch auf Neubestellung nach Ablauf des einschlägigen Zeitraums. Durch das Recht und die Möglichkeit zum Widerruf der Bestellung werde gewährleistet, dass das Vorstandsmitglied während der „Auszeit“ vollständig von allen Pflichten und Haftungsrisiken befreit ist.

Unzulässig wird es auch sein, den angestrebten Frauenanteil in Form einer Prozentangabe größer als Null festzulegen, die dazu führt, dass keine Frau als Führungskraft berücksichtigt werden muss (etwa eine Zielgröße von fünf Prozent Frauenanteil bei einer zehnköpfigen Führungsebene). Im Gegenzug entfiel die im Regierungsentwurf vorgesehene Verpflichtung für die Unternehmen, in der Zielgröße stets die angestrebte Anzahl weiblicher Führungskräfte anzugeben.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurden drei Oppositionsvorlagen. Zu den Anträgen der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen“ (19/26879), der Linken mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern“ (19/26872) und der Grünen mit dem Titel „Frauen den Weg freimachen – Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen“ (19/25317) lagen Beschlussempfehlungen des Familienausschusses vor (19/30514).

Den FDP-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab, beim Antrag der Linken enthielten sich die Grünen und beim Antrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion. 

Antrag der FDP 

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollten Deutschlands Unternehmen weiblicher und vielfältiger werden. In ihrem abgelehnten Antrag (19/26879) forderte sie die Bundesregierung unter anderem auf, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass in der frühkindlichen Bildung sowie in der Schule Projekte und Kampagnen zur Überwindung veralteter Rollenbilder und zur gezielten Förderung von Mädchen in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik gefördert werden.

Bei den Unternehmen sollte die Regierung dafür werben, „im Wettbewerb um die besten Köpfe“ auf ambitionierte Zielgrößen zu setzen und diese transparent zu kommunizieren. Darüber hinaus setten sich die Liberalen für flexiblere Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf ein, für eine stärkere Förderung von Betriebskindertagesstätten und für steuerliche Entlastungen der Arbeitgeber für erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern ihrer Arbeitnehmer. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/26872) die Bundesregierung dazu auf, Gesetzentwürfe vorzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, die den Mindest-Frauenanteil in Aufsichtsräten und Unternehmensvorständen entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung quotieren und konkrete, zeitliche Maßnahmen zur Zielerreichung sowie abgestufte Sanktionen bei Nichteinhaltung formulieren.

So sollte unter anderem eine Mindestquote für Frauen von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen binnen zweier Wahlperioden der Unternehmensgremien erreicht werden. Ferner sollten eine Mindestquote für Frauen von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen binnen zweier Wahlperioden der Unternehmensgremien eingeführt sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Zielgrößenverpflichtungen festgelegt werden. 

Antrag der Grünen

Die Grünen verlangten in ihrem abgelehnten Antrag (19/25317) von der Bundesregierung gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, um den Frauenanteil in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Gefordert wurde eine feste Mindestquote für Frauen von 33 Prozent ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Unternehmensvorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Vom Jahr 2025 an sollte bei Neubesetzung eine feste Mindestquote für Frauen in Höhe von 40 Prozent für die Vorstände der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen festgeschrieben werden, „wenn ihr Vorstand aus vier oder mehr Personen besteht“. 

Zudem wurde verlangt, Regelungen für die Privatwirtschaft zu erarbeiten und gesetzlich festzuschreiben, die konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auch unterhalb der obersten Führungsebene beinhalten. Aus Sicht der Grünen sollten alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen zur Erstellung von konkreten Gleichstellungsplänen verpflichtet werden, die Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts für jede einzelne Führungskräfteebene enthalten. Die Zielvorgaben seien mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung zu versehen, „die nach den spezifischen betrieblichen Bedingungen am besten geeignet sind, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern“. Diese Gleichstellungspläne müssten im Lagebericht veröffentlicht werden. (hau/aw/mwo/11.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Christine Lambrecht

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© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

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Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

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© Nadine Schön/Tobias Koch

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© Nicole Bauer/Michael Hackl

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© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

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© Ulle Schauws/ Simon Erath

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© Katja Mast/ Photothek Media Lab

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© DBT / Julia Nowak

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Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/25317 - Antrag: Frauen den Weg freimachen - Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen
    PDF | 288 KB — Status: 16.12.2020
  • 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
    PDF | 1 MB — Status: 15.02.2021
  • 19/26872 - Antrag: Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern
    PDF | 277 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26879 - Antrag: Für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen
    PDF | 296 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/27633 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst - Drucksache 19/26689 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 360 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/28005 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. Februar bis 17. März 2021)
    PDF | 257 KB — Status: 26.03.2021
  • 19/30514 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26689, 19/27633, 19/28005 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Bauer, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26879 - Für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26872 - Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25317 - Frauen den Weg freimachen - Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen
    PDF | 461 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26689 und 19/27633 (Beschlussempfehlung 19/30514 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30514 Buchstabe b (Antrag 19/26879 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30514 Buchstabe c (Antrag 19/26872 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30514 Buchstabe d (Antrag 19/25317 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-frauen-fuehrungspositionen-821764

Stand: 23.05.2025