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Arbeit

Zukunft der sogenannten Minijobs kontrovers erörtert

Die Fraktion Die Linke will Minijobs ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig machen. „Diese Beschäftigungsform ist frei von sozialem Schutz, deshalb muss dem Einhalt geboten werden“, begründete Susanne Ferschl den eingebrachten Antrag (19/24003) in der Debatte am Freitag, 20. November 2020. Minijobber würden oft als billige Arbeitskräfte missbraucht, erhielten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Löhne lägen häufig unter denen von regulär Beschäftigten. Minijobs seien keine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt, betonte Ferschl und widersprach damit der FDP, deren Antrag „Minijobs dynamisieren“ (19/24370) ebenfalls erstmals beraten wurde. Beide Anträge soll nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.

„Minijobs sind ein Erfolgsmodell“

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, verwies auf die Rand- und Stoßzeiten in Landwirtschaft, Hotellerie, Gastronomie und Kultur, wo Minijobber gebraucht würden. „Minijobs sind ein Erfolgsmodell“, betonte Kober.

Der CDU-Abgeordnete Torbjörn Kartes warf der Fraktion Die Linke eine „faktische Abschaffung des Minijobs“ vor. Gleichzeitig widersprach er der Forderung nach einer sofortigen Anhebung des Mindestlohns. Damit würden gerade in der aktuellen Krise alle Bemühungen konterkariert, dass möglichst wenige Menschen ihren Job verlieren, sagte er.

„Arbeitsspitzen mit Minijobs abdecken“

Der CSU-Sozialexperte Max Straubinger betonte, das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis müsse immer im Vordergrund stehen. Aber um Arbeitsspitzen in bestimmten Bereichen abzudecken, würden Minijobs gebraucht.

Minijobber gehörten zu den großen Verlierern der aktuellen Krise, sagte die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm. Wenn, wie von der FDP gefordert, die Lohnobergrenze auf 660 Euro hochgeschraubt werde, würden rund 500.000 reguläre Jobs zu Minijobs degradiert werden. Sie betonte: „Auch Minijob und Altersarmut sind zwei Seiten genau derselben Medaille.“ Zudem sei es auch volkswirtschaftlich falsch, Minijobs auszuweiten. „Sie verschärfen den Fachkräftemangel“, sagte Hiller-Ohm.

„Arbeit muss zum Leben passen und sozial absichern“

Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich ebenfalls für die volle Sozialversicherungspflicht bei Minijobs und eine sofortige Erhöhung des Mindestlohnes auf zwölf Euro aus. Allerdings brauche es ein gutes Konzept, und das habe die Fraktion Die Linke nicht vorgelegt, sagte Beate Müller-Gemmeke. Die Obergrenze von 22 Wochenarbeitsstunden lehnte sie jedoch ab. „Arbeit muss zum Leben passen und sozial absichern“, sagte Müller-Gemmeke.

Die AfD-Fraktion verwies ebenfalls darauf, dass Minijobber die ersten seien, die in der Krise ihren Job verloren haben. Menschen, die in Minijobs arbeiteten, seien aber auf das Geld angewiesen, sagte ihr Sozialexperte Jürgen Pohl. Auch Minijobber müssten einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, forderte er. Diese Benachteiligung müsse überwunden werden.

Antrag der Linken

Die Linke verlangt in ihrem Antrag (19/24003), jede abhängige Beschäftigung solle ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ziel sei es, so geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Zudem solle eine Mindeststundenanzahl in Höhe von 22 Stunden pro Woche gelten, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten nach unten abgewichen werden darf, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, den gesetzlichen Mindestlohn umgehend auf mindestens zwölf Euro zu erhöhen. Außerdem solle die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die den Niedriglohnsektor eindämmen, die Tarifbindung erhöhen sowie die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifabschlüssen erleichtern, so die Forderung der Fraktion. 

Als Begründung verweist die Linksfraktion darauf, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse „nicht krisensicher“ seien. Laut Bundesagentur für Arbeit zeigten sich bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijobs) „deutliche Auswirkungen der Corona-Krise“. Betroffen seien vor allem ältere Menschen, die ihre Rente aufbessern, Beschäftigte im Niedriglohnbereich, die auf einen Zweitjob angewiesen sind, oder Studierende, die so ihr Studium finanzierten, schreiben die Abgeordneten. Erschwerend komme hinzu, dass Minijobbende weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch auf Kurzarbeitergeld haben. „Das Versprechen ‚brutto für netto‘ erweist sich für die Mehrheit von ihnen nun als Bumerang, und viele fallen direkt ins Hartz-IV-System oder geraten in existenzielle Nöte.“

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag (19/24370) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festlegt und damit dynamisiert. In den letzten Jahren seien Minijobber von der Politik benachteiligt und von der Lohnentwicklung und Steigerung des Mindestlohns entkoppelt worden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Seit 2013 sei die monatliche Verdienstgrenze unverändert bei 450 Euro festgeschrieben und so sei inflationsbereinigt bei Minijobbern am Ende des Monats immer weniger Geld vorhanden. „Der steigende Mindestlohn führt bei allen Arbeitnehmern zu höheren Monatseinkommen, nur nicht bei den Minijobbern. Steigt der Mindestlohn, müssen diese die Stundenzahl reduzieren“, heißt es in dem Antrag. (sk/20.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

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Torbjörn Kartes

Torbjörn Kartes

© DBT/ Inga Haar

Kartes, Torbjörn

CDU/CSU

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Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

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Gabriele Hiller-Ohm

Gabriele Hiller-Ohm

© Studio Benno Kraehahn / Benno Kraehahn

Hiller-Ohm, Gabriele

SPD

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

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Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

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Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/Steffen Schulte-Lippern

Vogel (Olpe), Johannes

FDP

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Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

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Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

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Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/24003 - Antrag: Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen - Sozialversicherungssysteme stärken
    PDF | 254 KB — Status: 04.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24370 - Antrag: Minijobs dynamisieren
    PDF | 247 KB — Status: 17.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/24003 und 19/24370 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Geteiltes Experten­echo auf Anträge zur Zu­kunft von Minijobs

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 12.30 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 (Videokonferenz)

Kontrovers haben Experten drei Anträge von AfD, FDP und Die Linke beurteilt, die sich mit der Zukunft der „Minijobs“ beschäftigen. Uneinig waren die Sachverständigen dabei nicht nur in ihrer Einschätzung der generellen Stoßrichtung der Anträge, sondern auch in ihrer Kritik in Detailfragen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 22. Februar 2021.

Anträge von AfD, FDP und Die Linke

Während sich die AfD-Fraktion (19/25807) und die FDP-Fraktion (19/24370) in ihren Anträgen für eine Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte sowie eine Dynamisierung aussprechen, fordert die Fraktion Die Linke (19/24003) die Abschaffung von Minijobs in der jetzigen Form. Konkret fordert die AfD-Fraktion, die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte zunächst auf 500 Euro im Monat anzuheben sowie dynamisch an die Inflation zu koppeln.

Die FDP-Fraktion plädiert für eine Festlegung der Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Die Linke wiederum verlangt, dass jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen soll.

„Minijobs sind kein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung“

Diese Forderungen der Fraktion Die Linke unterstützte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ausdrücklich. Das ursprüngliche Ziel bei der Einführung von Minijobs, vor allem nicht erwerbstätige Frauen an den Arbeitsmarkt heranzuführen und ihnen ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung zu schaffen, sei nicht erreicht worden.

Im Gegenteil: Minijobs wirkten eher als eine Beschäftigungsbremse, so der DGB in seiner Stellungnahme. Es bestehe daher klar „Reformbedarf“, betonte Johannes Jakob, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik beim DGB.

„Deutschland hat einen der größten Niedriglohsektoren Europas“

Eine Dynamisierung und Anhebung der Verdienstgrenze, wie die AfD und FDP vorschlagen, sei aber der falsche Weg, sagte Dr. Markus Grabka, Senior Researcher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Deutschland habe bereits einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Eine Dynamisierung würde die Zahl der Minijobber weiter anwachsen lassen – und damit auch die Zahl der Menschen in prekärer Beschäftigung. Minijobber hätten häufig keinen oder nur einen befristeten Arbeitsvertrag, keinen bezahlten Urlaub oder keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unterstrich der Sozialwissenschaftler.

Auch die Rente falle später sehr gering aus – zudem könnten bei geringfügiger Beschäftigung keine Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente erworben werden, darauf wies Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund, hin.

Minijobs mit Übergangsfristen abschaffen

Eine ähnliche Auffassung wie Grabka vertrat auch Dr. Claudia Weinkopf, stellvertretende Geschäftsführende Direktorin am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: Sie plädierte für ein „stimmiges Gesamtkonzept“ mit dem Ziel, Minijobs „abzuschmelzen“ und perspektivisch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen.

Für diesen Prozess solle es Übergangsfristen sowie Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Minijobbern wie Studierende und Rentner geben, sagte die Sachverständige.

„Bagatellgrenze erhalten“

Prof. Ulrich Walwei, Vize-Direktor am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sprach sich in seiner Stellungnahme ebenfalls gegen eine „Erweiterung des Geltungsbereichs der Minijobs“ durch eine Erhöhung der Geringfügigkeitsschwelle aus. Dies würde viele heute bestehende Probleme der Minijobs vergrößern. Eine Abschaffung, wie von der Fraktion Die Linke gefordert, lehnte der Wirtschaftswissenschaftler jedoch ab: „Es scheint nicht praktikabel, auf eine Bagatellgrenze zu verzichten.“

Gleichbehandlung von Minijobbern angemahnt

So sah das auch Heribert Jöris, der betonte, Minijobber „gehörten dazu“. Es brauche diese Beschäftigungsverhältnisse. Allerdings dürften sie nicht zu Ungleichbehandlung führen, mahnte der Rechtsanwalt.

Minijobber müssten genauso vergütet werden wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Auch im Hinblick auf Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürften Minijobber nicht schlechtergestellt werden.

Minijobs sorgen für Flexibilität am Arbeitsmarkt

Dr. Susanne Wagenmann, Leiterin Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), widersprach der Kritik an geringfügen Beschäftigungsverhältnissen: Minijobs sorgten für Flexibilität am Arbeitsmarkt. Gerade kleinen Unternehmen böten sie die Möglichkeit, Beschäftigung passgenau zu organisieren, so Wagenmann, etwa um Auftragsspitzen abzufedern.

Eine Abschaffung widerspräche somit den Interessen der Arbeitgeber – aber auch der geringfügig Beschäftigten selbst. Die BDA-Vertreterin sprach sich klar für eine regelmäßige Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung aus.

„Anpassungen bei der Verdienstgrenze dringend erforderlich“

Diese Forderung unterstützte auch Sandra Warden, Arbeitsmarktexpertin beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband): Sie argumentierte, es brauche dringend Anpassungen bei der gegenwärtigen Geringfügigkeitsgrenze, um die Minijobs nicht schleichend zu entwerten. Bislang führten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns stets dazu, dass Minijobber auf 450-Euro-Basis weniger Stunden arbeiten dürften.

Zudem widersprach die Rechtsanwältin dem Argument, das zuvor auch der DGB vertreten hatte, Minijobs begünstigten eine Aufsplitterung von Arbeitsverhältnissen. Das Gastgewerbe zeige, dass Minijobs sogar dazu beitragen könnten, reguläre Beschäftigung zu sichern, so Warden. „Dort wo Minijobs zunehmen, wächst auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.“

„Arbeitslosigkeit und Schattenwirtschaft zurückgedrängt“

Peggy Horn, stellvertretende Leiterin der Minijob-Zentrale Deutschland, betonte, Minijobs hätten sich bewährt: Ihre Einführung habe zur Senkung von Arbeitslosigkeit und Zurückdrängung von Schwarzarbeit geführt.

Minijobs seien heute eine „akzeptierte, flexible und auch im Umfang konstante Beschäftigungsform“.

„Minijobs sind für Arbeitgeber teuer und unflexibel“

Dem widersprach Johannes Bungart, Geschäftsführer Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Er betonte, Minijobs seien aus Sicht seines Verbands die „teuersten und unflexibelsten Arbeitsverhältnisse“ überhaupt. Sämtliche Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre seien bei vielen Beschäftigten, die an der 450-Euro-Grenze arbeiten, immer nur in Form von Arbeitszeitkürzungen angekommen, so auch seine Kritik.

Deswegen habe sein Verband sich ursprünglich für eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ausgesprochen. Da sich dies aber wohl kaum bald umsetzen lasse, plädierten die Gebäudereiniger nun ebenfalls für eine Dynamisierung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation.

In ihrem Antrag (19/25807) verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Kopplung regelt, aber auch generell die Verdienstgrenze für sogenannte Minijobs auf 500 Euro im Monat anhebt.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/24370) eine Dynamisierung bei den Minijobs. Konkret verlangt sie, die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festzulegen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass durch bessere Zuverdienstmöglichkeiten der Aufstieg innerhalb des Arbeitsmarktes noch besser gelinge. Zuverdienstmöglichkeiten müssten aufstiegs- und chancenorientiert sein, jede einzelne Arbeitsstunde müsse sich für die Beschäftigten lohnen, schreibt die FDP.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke verlangt eine Ende der Minijobs in der jetzigen Form. In ihrem Antrag (19/24003) kritisiert sie, geringfügige Beschäftigung sei nicht krisensicher, Minijobber hätten weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch auf Kurzarbeitergeld. Es stimme nicht, dass diese Beschäftigten Minijobs nicht zur Existenzsicherung bräuchten. „Viele Menschen wählen Minijobs mangels besserer Alternativen“, schreiben die Abgeordneten.

Die Linke will, dass jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegt und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt wird. Es soll ferner eine Mindestzahl in Höhe von 22 Stunden pro Woche gelten, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten nach unten abgewichen werden darf. Die Linke verlangt weiter, den gesetzlichen Mindestlohn umgehend auf mindestens zwölf Euro und zur Eindämmung des Niedriglohnsektors auch die Tarifbindung zu erhöhen. (sas/che/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/24003 - Antrag: Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen - Sozialversicherungssysteme stärken
    PDF | 254 KB — Status: 04.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24370 - Antrag: Minijobs dynamisieren
    PDF | 247 KB — Status: 17.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25807 - Antrag: Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation
    PDF | 276 KB — Status: 13.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 110. Sitzung am Montag, den 22. Februar 2021, 12:30 Uhr - öffentlich via Live-Stream

Protokolle

  • 110. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Minijob-Zentrale / Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Heribert Jöris, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Markus M. Grabka, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Ulrich Walwei, Nürnberg
  • Stellungnahme einer eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Claudia Weinkopf, Duisburg
  • unverlangte Stellungnahme - Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-pa-arbeit-minijobs-820528

Stand: 08.12.2025