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Gesundheit

Abgesetzt: Drei Initiativen der Opposition zur Familienpolitik

Ein kleines Mädchen liegt in einem Kinderzimmer krank in einem Bett und liest ein Kinderbuch.

Die Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder sollte im Mittelpunkt der Debatte stehen. (© picture alliance/dpa-Themendienst)

Abgesetzt von der Tagesordnung am Donnerstag, 8. Oktober 2020, hat der Bundestag drei Initiativen der Opposition zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erstmalig beraten werden sollte zum einen ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur „Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung von Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch bei Erkrankung der Kinder“ (19/22496). Mitberaten werden sollten zwei Anträge: Die FDP will „Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten“ (19/21589). Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen trägt den Titel „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (19/22501).

Linke: Finanzielle Absicherung bei Betreuung

Durch die derzeitigen Regelungen, wann, wer, wie in welchem Umfang ein erkranktes Kind betreuen darf, seien „insbesondere alleinerziehende Eltern in prekärer Beschäftigung betroffen“, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Gesetzentwurf (19/22496). Für viele Eltern könnten erhebliche Nachteile im Arbeitsumfeld entstehen, wenn ihre erkrankten Kinder zuhause Betreuung bräuchten.

Die Fraktion plädiert deshalb dafür, sowohl den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder eigenständig im Entgeltfortzahlungsgesetz zu regeln.

FDP: Familienpolitik an Corona anpassen

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Familienpolitik an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst werden. In einem entsprechenden Antrag (19/21589) fordert sie die Bundesregierung auf, in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Ebenso müsse das Familienministerium bei allen pandemiebedingten Krisensitzungen wie beispielsweise des sogenannten Corona-Kabinetts teilnehmen.

Die Liberalen sprechen sich zudem für Lohnentschädigungen aus, die im Fall von Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas, Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen an die betroffenen Eltern für entfallenen Lohn gezahlt werden. Während der Corona-Krise sollen diese Lohnentschädigungen auch während der Kita- und Schulschließungen in der Ferienzeit gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Beschränkung von Krankentagen pro Kind für Eltern während Epidemien von nationaler Tragweite ausgesetzt werden.

Grüne: Kinderkrankengeldanspruch erhöhen

Bis zum Ende der Corona-Epidemie solle der Kinderkrankengeldanspruch von Eltern auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil angehoben werden, schreiben die Grünen in ihrem Antrag (19/22501). Für Alleinerziehende sollte entsprechend eine Anhebung auf 40 Tage pro Kind gelten.

Eine weitere Forderung der Fraktion bezieht sich auf Eltern mit chronisch kranken und behinderten Kindern. Deren Anspruch auf Kinderkrankengeld solle zusätzlich erhöht werden. In Deutschland mangele es an Unterstützung von Eltern bei der Pflege ihrer kranken Kinder, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. (ste/aw/sas/07.10.2020)

Dokumente

  • 19/21589 - Antrag: Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten
    PDF | 232 KB — Status: 11.08.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder
    PDF | 348 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22501 - Antrag: Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen - Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren
    PDF | 261 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Oppositionsinitiativen zu Lohn­fort­zah­lung und Kin­der­kranken­geld beraten

Über die Familienpolitik hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, debattiert. Den Abgeordneten lag dazu ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (19/22496) vor. Des Weiteren berieten die Parlamentarier einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten“ (19/21589) und einen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mit „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ überschrieben ist (19/22501). Ein ursprünglich von der AfD angekündigter Gesetzentwurf zur Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion und der Antrag der Grünen wurden zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen, obwohl die Antragsteller jeweils den Familienausschuss bevorzugt hätten. In der Abstimmung konnten sie sich aber nicht gegen die Mehrheit durchsetzen. Die Federführung beim FDP-Antrag übernimmt der Familienausschuss. 

Linke: Finanzielle Absicherung bei Betreuung

Durch die derzeitigen Regelungen, wann, wer, wie in welchem Umfang ein erkranktes Kind betreuen darf, seien „insbesondere alleinerziehende Eltern in prekärer Beschäftigung betroffen“, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Gesetzentwurf (19/22496). Für viele Eltern könnten erhebliche Nachteile im Arbeitsumfeld entstehen, wenn ihre erkrankten Kinder zuhause Betreuung bräuchten.

Die Fraktion plädiert deshalb dafür, sowohl den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder eigenständig im Entgeltfortzahlungsgesetz zu regeln.

FDP: Familienpolitik an Corona anpassen

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Familienpolitik an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst werden. In einem entsprechenden Antrag (19/21589) fordert sie die Bundesregierung auf, in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Ebenso müsse das Familienministerium bei allen pandemiebedingten Krisensitzungen wie beispielsweise des sogenannten Corona-Kabinetts teilnehmen.

Die Liberalen sprechen sich zudem für Lohnentschädigungen aus, die im Fall von Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas, Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen an die betroffenen Eltern für entfallenen Lohn gezahlt werden. Für die Dauer der Corona-Krise sollen diese Lohnentschädigungen auch während der Kita- und Schulschließungen in der Ferienzeit gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Beschränkung von Krankentagen pro Kind für Eltern während Epidemien von nationaler Tragweite ausgesetzt werden.

Grüne: Kinderkrankengeldanspruch erhöhen

Bis zum Ende der Corona-Epidemie solle der Kinderkrankengeldanspruch von Eltern auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil angehoben werden, schreiben die Grünen in ihrem Antrag (19/22501). Für Alleinerziehende solle entsprechend eine Anhebung auf 40 Tage pro Kind gelten.

Eine weitere Forderung der Fraktion bezieht sich auf Eltern mit chronisch kranken und behinderten Kindern. Deren Anspruch auf Kinderkrankengeld solle zusätzlich erhöht werden. In Deutschland mangele es an Unterstützung von Eltern bei der Pflege ihrer kranken Kinder, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. (aw/hau/28.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Katrin Werner, Die Linke

Katrin Werner, Die Linke

© Katrin Werner/Foto Friedrich

Werner, Katrin

Die Linke

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Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

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Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

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Grigorios Aggelidis

Grigorios Aggelidis

© Julia Deptala Photography

Aggelidis, Grigorios

FDP

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Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

()
Torbjörn Kartes

Torbjörn Kartes

© DBT/ Inga Haar

Kartes, Torbjörn

CDU/CSU

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Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/21589 - Antrag: Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten
    PDF | 232 KB — Status: 11.08.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder
    PDF | 348 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22501 - Antrag: Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen - Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren
    PDF | 261 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/22496 beschlossen
  • Überweisung 19/21589 beschlossen
  • Überweisung 19/22501 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten kritisieren büro­kratische Hilfs­angebote beim Kinder­krankengeld

Zeit: Mittwoch, 24. Februar 2021, 14 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Sozialverbände und Tarifpartner fordern einfache und faire Lösungen für die Ansprüche auf Kinderkrankengeld und Verdienstausfallentschädigung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Die in der Corona-Krise veränderten Regelungen seien teilweise zu bürokratisch oder entsprächen nicht der Lebenswirklichkeit, kritisierten die Experten am Mittwoch, 24. Februar 2021, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über Reformvorschläge der Linken und der Grünen. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Sitzung wird am Donnerstag, 25. Februar, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gesetzentwurf der Linken

In dem Gesetzentwurf der Linksfraktion (19/22496) heißt es, die jetzigen Regelungen seien insbesondere für alleinerziehende Eltern in prekärer Beschäftigung problematisch. Für sie greife häufig keine besondere tarifliche Regelung, die zeitliche Begrenzung des Krankengeldersatzanspruchs im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sei bei kleineren Kindern schnell erreicht.

Nach Ansicht der Linken sollten der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz eigenständig geregelt werden. Der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sollte entfristet werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/22501) vor, den Kinderkrankengeldanspruch von Eltern bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil und nach Ende der Pandemie auf jährlich 15 Tage pro Kind und Elternteil anzuheben. Bei Alleinerziehenden sollte der Anspruch auf 40 beziehungsweise 30 Tage pro Kind erhöht werden. Die Altersgrenze der Kinder sollte ferner von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden. Zudem fordern die Grünen einen rechtlich bindenden Anspruch für Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern, zur Betreuung eines kranken Kindes mit Lohnfortzahlung freigestellt zu werden.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen und deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Das gilt aber nur für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Die Arbeitgeber übermitteln der Krankenkasse die Daten zur Berechnung des Kinderkrankengeldes, die Kasse zahlt dann den Ausgleich. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist pro Kalenderjahr je Kind und Elternteil normalerweise auf zehn Arbeitstage begrenzt, bei Alleinerziehenden auf 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 25 Arbeitstage pro Elternteil, bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage.

Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet

In der Corona-Pandemie wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet. 2020 lag der Anspruch je Elternteil bei 15 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei 30 Arbeitstagen. Mit mehreren Kindern lag der Anspruch bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei 70 Arbeitstagen. Rückwirkend zum 5. Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld nochmals ausgeweitet worden (19/25868) und gilt auch dann, wenn die Betreuung des Kindes pandemiebedingt erforderlich ist, also etwa Kita oder Schule geschlossen sind.

Für das Kalenderjahr 2021 liegt der Anspruch je Elternteil und Kind nun bei bis zu 20 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei bis zu 40 Arbeitstagen. Mit mehreren Kindern verlängert sich der Anspruch je Elternteil auf 45 Arbeitstage, für alleinerziehende auf längstens 90 Arbeitstage. Zur Refinanzierung der erweiterten Ansprüche ist ein ergänzender Bundeszuschuss von 300 Millionen Euro für 2021 vorgesehen.

„Lebensrealität von Familien unzureichend berücksichtigt“

Der Verband alleinerziehender Müller und Väter erklärte, der Zweck, Familien mit kranken Kindern finanziell zu unterstützen, werde für Alleinerziehende mit dem Kinderkrankengeld häufig nicht ausreichend erreicht. Mit den Anspruchsvoraussetzungen werde die Lebensrealität vieler Familien nur unzureichend berücksichtigt. Daher werde die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre, eine Staffelung des Anspruchs auf Kinderkrankentage nach Kindesalter und die Einführung einer Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Kindes im Entgeltfortzahlungsgesetz ausdrücklich unterstützt.

Der Verband habe begründete Zweifel daran, ob das ausgeweitete Kinderkrankengeld ein geeignetes Instrument zur Absicherung von Familien im Lockdown sei. Viele Alleinerziehende nähmen die Leistung nicht in Anspruch, weil sie finanzielle Einbußen befürchteten, aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder aus Verantwortung für den Job. In anderen Fällen sei das Kind schon zu alt für die Ausgleichszahlung.

„Einem Teil der Familien wird Unterstützung vorenthalten“

Nach Ansicht des Verbandes der Gründer und Selbstständigen sind in der Pandemie alle Familien gleichermaßen durch geschlossene Schulen und Kitas betroffen. Erwerbstätige Eltern sollten daher im gleichen Maße unterstützt werden, zumal das Corona-Kinderkrankengeld aus Steuermitteln finanziert werde. Tatsächlich werde aber einem Teil der Familien die Unterstützung vorenthalten. Besonders betroffen seien Familien von Freiberuflern und Selbstständigen.

Für gesetzlich Versicherte gebe es eine unbürokratische und großzügige Entschädigung, anderen erwerbstätigen Eltern ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld bleibe nur der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Die Entschädigung sei mit 67 Prozent des Nettoeinkommens gegenüber der Kinderkrankengeldregelung mit 90 Prozent des Nettoeinkommens aber deutlich nachteiliger. Viele selbstständige Familien scheiterten zudem an den bürokratischen Hürden, um den Anspruch geltend zu machen. Die Vergabepraxis sei restriktiv, erscheine lebensfremd und willkürlich. Allen erwerbstätigen Eltern sollte der gleiche Anspruch auf finanzielle Entschädigung für Kinderbetreuungstage in der Pandemie zugestanden werden.

„Gesetzliche Regelungen besser handhaben“

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) forderte eine bessere Handhabung der gesetzlichen Regelungen. Entschädigungsansprüche nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes müssten ebenso praktikabel und unbürokratisch einsetzbar sein wie die Vorgaben für das Kinderkrankengeld. Daran mangele es jedoch.

Das Infektionsschutzgesetz passe insoweit nicht zur Lebenswirklichkeit der Pandemie und sollte so weiterentwickelt werden, dass der Arbeitnehmer wie beim Kinderkrankengeld selbst den Antrag stellt. Bislang müsse der Arbeitgeber die Anspruchsberechtigung seines Mitarbeiters im Erstattungsverfahren darlegen. Viele Firmen kämpften anschließend um die Rückerstattung der Vorausleistungen.

„Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält eine inhaltliche Aufwertung der geltenden Bestimmungen zum Freistellungsanspruch und der Entstehung von Entgeltfortzahlungsansprüchen bei kranken Kindern für richtig und erforderlich. Der DGB warnte aber zugleich vor den finanziellen Auswirkungen einer Leistungsausweitung und empfahl, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung über das Jahr 2021 hinaus zu berücksichtigen.

Teil einer Reform sollte die Altersbegrenzung von zwölf Jahren sein, die mehr oder minder willkürlich gewählt worden sei und nicht den tatsächlichen Erkrankungsprävalenzen und möglichen Belastungssituationen für Eltern entspreche. (pk/24.02.2021)

Dokumente

  • 19/22496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder
    PDF | 348 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22501 - Antrag: Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen - Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren
    PDF | 261 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25868 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23492, 19/24439, 19/24795 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23688 - Für ein selbstbewusstes und wachstumsorientiertes Wettbewerbsrecht auf digitalen Märkten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23698 - Wettbewerbsrecht 4.0 - Digitales Monopoly beenden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Dr. Konstantin von Notz, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23701 - Internetgiganten zähmen - Fairen Wettbewerb für digitale Plattformen herstellen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Tabea Rößner, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23705 - Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb stärken
    PDF | 3 MB — Status: 13.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • 139. öffentliche Anhörung "Kinderkrankengeld"

Sachverständigenliste

  • Kinderkrankengeld

Stellungnahmen

  • Deutscher Caritasverband
  • Deutscher Beamtenbund
  • Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland
  • GKV Spitzenverband
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Zukunftsforum Familie
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband
  • Verband der privaten Krankenversicherungen
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Thüsing

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-pa-gesundheit-kinderkrankengeld-820604

Stand: 17.01.2026