Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. März 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Allergien: Der Bundestag hat Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Allergien abgelehnt. Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und AfD lehnte er den Antrag der FDP-Fraktion ab (19/24373), in dem diese eine wirksame Vorbeugung gegen Allergien und Unverträglichkeiten gefordert hatte. Im Laufe des Lebens erkrankten laut einer Studie rund 30 Prozent der Menschen in Deutschland an einer Allergie. Die Abgeordneten hatten unter anderem eine bessere Aufklärung und Prävention, eine frühzeitige Allergiediagnostik bei Kindern sowie die Kostenübernahme für ärztlich begleitete Ernährungstherapien bei Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten gefordert. Die Linksfraktion enthielt sich. Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag außerdem einen Antrag der Grünen-Fraktion (19/19865) ab, in dem diese ein Aktionsprogramm gegen die Volkskrankheit der Allergien gefordert hatte. FDP- und Linksfraktion enthielten sich. Die Grünen hatten auf die aktuelle Ausgabe des Weißbuchs „Allergie in Deutschland“ verwiesen, wonach der Anteil der Bevölkerung, der unter allergischem Asthma, Heuschnupfen, Kontaktallergien, Nahrungsmittelallergien, Pollen-, Insektengift- oder Hausstaubmittelallergien leide, auf 20 bis 30 Prozent beziffert wird. Die Abgeordneten forderten unter anderem ein Aktionsprogramm zum Schutz der Bevölkerung vor Allergien, eine bessere Versorgung der Allergiker und eine Anpassung der Finanzierung der Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Forschung an den Bedarf der Allergiker. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/27036) vor.

Streitsachen: Einstimmig hat der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses über die in der Übersicht 10 dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (19/27247) zugestimmt. Demnach soll der Bundestag von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der Übersicht aufgeführten Streitsachen absehen. Dabei geht es um fünf Verfassungsbeschwerden und je zwei Organstreitverfahren, Aussetzungs- und Vorlagenbeschlüsse und Einstweilige Anordnungen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat die 16 Beschlussempfehlungen zu den Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelte sich um die Sammelübersichten 806 bis 821 (19/26946, 19/26947, 19/26948, 19/26949, 19/26950, 19/26951, 19/26952, 19/26953, 19/26954, 19/26955, 19/26956, 19/26957, 19/26958, 19/26959, 19/26960, 19/26961). 

Unterstützung von Musikern und Kleinkünstlern gefordert

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach konkreten Hilfen sowie finanzieller Unterstützung für Musiker und Kleinkünstler aufgrund der Corona-Krise. Zur Begründung des Anliegens wurde unter anderem angeführt, dass die aktuellen Hilfspakete der Bundesregierung in Form finanzieller Unterstützung für Kleinunternehmen den betroffenen Künstlern lediglich helfen würden, etwaige Fixkosten in Verbindung mit der Selbstständigkeit zu decken.

Dies betreffe etwa Miet- oder Energiekosten. Da aufgrund der notwendigen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz derzeit keine kulturellen Events stattfänden, seien die Künstler und Musiker jedoch in ihrer Existenz bedroht, schrieben die Petenten. Zwar hätten einige Bundesländer diese Problematik bereits erkannt und auch Künstlern Unterstützung angeboten. „Aber nur eine zentrale Unterstützung durch den Bund kann nachhaltig die Zukunft dieser Künstler auch bundesweit sichern“, hieß es in der Eingabe, die aus dem April 2020 stammt.

„Dem Anliegen ist teilweise entsprochen worden“

Die durch den Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU-, SPD- und AfD-Fraktion verabschiedete Beschlussempfehlung sah vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. In der Begründung wurde auf die „weitreichenden Maßnahmen“ der Bundesregierung verwiesen, die helfen sollen, laufende Kosten trotz des coronabedingten plötzlichen Wegbrechens eines Einkommens zu decken.

„Damit die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens jeder und jedes Einzelnen, der durch die Corona-Krise in Not geraten ist, abgedeckt werden können, wurde der Zugang zur sozialen Grundsicherung befristet deutlich erleichtert“, hieß es in der Vorlage. Vermögen stehe der Inanspruchnahme von Grundsicherung aktuell nur dann entgegen, „wenn es erheblich und verwertbar ist“ – es also bei einer Einzelperson 60.000 Euro sowie für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 30.000 Euro (bei Familien mit zwei Kindern also 150.000 Euro) überschreitet. „Wichtig dabei ist, dass selbstgenutztes Wohneigentum und Vermögen, das der Altersvorsorge dient, nicht berücksichtigt werden“, wurde mitgeteilt.

Darüber hinaus plane die Bundesregierung einen Sonderfonds für die Kulturbranche. Unter anderem sollen damit Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen ermöglicht und das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie abgefedert werden.

Zusätzliche Haushaltsmittel zur Milderung der Corona-Auswirkungen

Weiterhin machte der Ausschuss darauf aufmerksam, dass bereits 2020 im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine Milliarde Euro zusätzlich zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich zur Verfügung gestellt worden sei. Im Rahmen des hieraus finanzierten Programms „Neustart Kultur“ würden mehr als 150 Millionen Euro für den Bereich Musik eingesetzt, unter anderem zur Unterstützung von Livemusikstätten, Musik-Festivals und -Veranstaltern sowie für Stipendien.

Von den Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und den Nothilfen könnten auch freiberuflich Tätige und Solo-Selbstständige profitieren, „denen im Rahmen dieser Programme die Möglichkeit eröffnet wird, neue Projekte zu entwickeln, künstlerisch zu arbeiten und auch auftreten zu können“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/eis/irs/04.03.2021)

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