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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:  

Ernährung

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (19/25319) vorgelegt, der federführend in Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden. Zudem regele der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen sein. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungs-Behörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Finanzen

Verbrauchsteuern: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) vorgelegt, der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Dadurch sollen das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz, das Energiesteuergesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Stromsteuergesetz sowie das Alkopopsteuergesetz geändert werden. Die Umstellung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr von einem papiergebundenen Verfahren zu einem elektronischen Verfahren diene dem Bürokratieabbau und erfolge auch unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit.

Gesundheit

Aligner-Behandlungen: Die FDP möchte „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ (19/25668). Ein entsprechender Antrag soll im federführenden Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach fordert die Fraktion mehr Sicherheit für Patienten bei bestimmten Zahnbehandlungen. Durch eine sogenannte Aligner-Behandlung würden Zahnfehlstellungen korrigiert, heißt es. Solche Behandlungen müssten von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie.

Recht

Änderung des Handelsgesetzbuches: Die Fraktion der AfD hat einen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuches eingebracht, der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Gesetzentwurf zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (19/25809) zielt darauf ab, die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach dem genannten Paragrafen abweichend von Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) von aktuell zwei Jahren auf vier Jahre zu verlängern. Dadurch werde dem Bundesamt für Justiz genügend Zeit eingeräumt, um die Ordnungsgeldforderungen fristgerecht einzutreiben. Erläuternd heißt es, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft seien nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, unter anderem ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte offenzulegen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müsse das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchführen. Auf diese Weise habe das Bundesamt allein 2019 Einnahmen aus Ordnungsgeldern in Höhe von 100,2 Millionen Euro erzielt. Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung des Ordnungsgeldes betrage zwei Jahre, wobei die Verjährung mit der Vollstreckbarkeit des Ordnungsmittels beginnt.

Verteidigung

Abgesetzt: Drohnen: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag gegen die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr (19/25344) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Demnach sollte eine Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen (RPAS/UAV) sowohl in Form der Beschaffung von bewaffneten Drohnen und auch der Beschaffung von Munition für von ihr momentan genutzte Drohnen abgelehnt werden. 

Arbeit und Soziales

Aufhebung der Verdienstgrenze: Die Fraktion der AfD will mit einem Antrag die „Aufhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation“ erwirken (19/25807). Die Vorlage soll im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die AfD will, dass die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (sogenannte Minijobs) im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf einen Betrag in Höhe von 450 auf 500 Euro im Monat angehoben wird. Zukünftig solle die Verdienstgrenze an die Inflationsrate gekoppelt werden. Zum 1. Januar jedes Jahres sollen dynamische Erhöhungen vorgesehen werden.

Mindestlohn: Die FDP fordert mit einem Antrag „Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten“ (19/25793). Die Vorlage soll federführend im Arbeitsausschuss weiterberaten werden. Die Liberalen fürchten eine „Politisierung des Mindestlohns“. Die Bundesregierung solle deshalb der Richtlinie für einen europäischen Mindestlohnrahmen nicht zuzustimmen, wenn diese die Subsidiarität verletze, die Kompetenzen der EU überschreite oder in die nationale Tarifautonomie eingreife, heißt es.

Auswärtiges

Westsahara I: „Eskalation in der Westsahara vermeiden – UN-Vermittlung möglich machen“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/25797) überschrieben, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Neben der Thematisierung des Westsahara-Konflikts im UN-Sicherheitsrat soll sich die Bundesregierung laut Vorlage schnellstmöglich um die Wiederbesetzung des Postens des UN-Sondergesandten für die Westsahara einsetzen. Auch gelte es, unverzüglich das Gespräch mit den europäischen Partnerländern, mit den USA und der Afrikanischen Union zu suchen, um Wege zu sondieren, den Konflikt zu deeskalieren.

Westsahara II: „Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25784), der ebenfalls zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss ging. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara durch das Königreich Marokko“ zu verurteilen. Außerdem solle sie die Anerkennung dieser Besatzung durch US-Präsident Trump als Völkerrechtsbruch verurteilen und den Fall vor den Internationalen Gerichtshof bringen. Weitere Forderungen zielen auf einen Stopp von deutschen Rüstungsexporten nach Marokko und auf das Fischerei- und das Agrarabkommen zwischen der EU und dem nordwestafrikanischem Land. Diese sollten aus Sicht der Abgeordneten dahingehend geändert werden, dass die Gewässer und Landesgebiete der Westsahara ausdrücklich ausgenommen werden, bis ihr völkerrechtlicher Status durch ein Referendum geklärt ist.

(eis/ste/14.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 16.12.2020
  • 19/25344 - Antrag: Keine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr
    PDF | 238 KB — Status: 16.12.2020
  • 19/25668 - Antrag: Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen
    PDF | 241 KB — Status: 05.01.2021
  • 19/25697 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 06.01.2021
  • 19/25784 - Antrag: Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen
    PDF | 284 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25793 - Antrag: Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten
    PDF | 248 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25797 - Antrag: Eskalation in der Westsahara vermeiden - UN-Vermittlung möglich machen
    PDF | 241 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25807 - Antrag: Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation
    PDF | 276 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/25809 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuches)
    PDF | 270 KB — Status: 13.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Kritik im Detail an geplanter Änderung von Verbrauch­steuer­gesetzen

Zigaretten liegen auf einem Tisch.

Zu den Verbrauchsteuern zählt auch die Tabaksteuer. (© picture alliance/dpa | Henning Kaiser)

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 11.30 bis 13 Uhr
Ort: Berlin

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) ist am Montag, 22. Februar 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Albrecht Glaser (AfD) auf Kritik im Detail gestoßen. Mit der Neuregelung sollen Richtlinien der Europäischen Union, die den Handel mit verbrauchssteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU erleichtern sollen, in nationales Recht umgesetzt werden.

Umstellung auf ein elektronisches Kontrollsystem

Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für solche Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchsteuern zu vereinheitlichen und Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte anzugleichen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem.

Dabei geht es um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zum Endverkäufer, der erst die Verbrauchsteuer abführen muss. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

„Elektronisches Kontrollsystem weniger missbrauchsanfällig“

Für die Generalzolldirektion begrüßte Prof. Dr. Sabine Schröer-Schallenberg, dass mit den EU-Richtlinien und dem Gesetzentwurf bestehende Regelungen zu den Energiesteuern nun auf alle Verbrauchsteuerarten übertragen werden sollen. Zudem sei das einzuführende elektronische Kontrollsystem weniger missbrauchsanfällig, und Entlastungen von der Steuerpflicht könnten schneller gewährt werden.

Zu der schon vorab in mehreren schriftlichen Stellungnahmen geäußerten Kritik an unklaren Rechtsbegriffen in dem Gesetzentwurf erklärte sie, dass diese nach Verabschiedung des Gesetzes in Verwaltungsvorschriften näher ausgeführt werden werden müssten.

„Zollverwaltung bereits jetzt unterbesetzt“

Thomas Liebel von der Zoll-und Finanzgewerkschaft BDZ drang darauf, solche Unklarheiten „schnellstmöglich“ zu beseitigen, schon um finanzgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vor allem aber war es Liebel wichtig darauf hinzuweisen, dass der Verbrauchsteuerbereich in der Zollverwaltung bereits jetzt unterbesetzt sei.

Er komme mit der Umsetzung zahlreicher in dieser Legislaturperiode beschlossener Änderungen von Gesetzen und Verordnungen kaum hinterher, und mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kämen zahlreiche weitere Umstellungen auf die Verwaltung zu. Die Erfüllung anderer Aufgaben käme dadurch zum Erliegen.

„Externe Experten einsetzen statt intern umstrukturieren“

In dieselbe Kerbe hieb auch Judith Stader von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Angaben im Gesetzentwurf zum Personalbedarf seien nicht nachvollziehbar. Für die Umsetzung des Gesetzentwurfs forderte sie, externe Experten einzusetzen statt intern umzustrukturieren. „Löcher aufreißen, um andere Löcher zu stopfen, ist die falsche Lösung“, sagte Stader.

Für den Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure begrüßte Thomas Peterka das Vorhaben, verbauchsteuerpflichtige Produkte, die für wissenschaftliche Zwecke, etwa Laboruntersuchungen, verwendet werden, von der Steuer zu befreien, wie dies für Tabakprodukte bereits der Fall sei. Er bemängelte aber teilweise kaum zu erfüllende Nachweispflichten.

„Abgelaufener Kaffee wird eher vernichtet als gespendet“

Der Deutsche Kaffeeverband schlug vor, Kaffee, der an karitative Einrichtungen wie Tafeln gespendet wird, von der Kaffeesteuer zu befreien. Sein Geschäftsführer Dr. Johannes Hielscher erläuterte, dass für Kaffee eine Mindesthaltbarkeitsfrist von 18 Monaten gelte, er danach aber immer noch gut sei. Bei einer Spende würden pro Kilogramm 2,19 Euro Kaffeesteuer zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Deshalb werde abgelaufener Kaffee kaum gespendet, sondern vernichtet.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie, Michael von Foerster, begrüßte im Wesentlichen den Inhalt des Gesetzentwurfs, insbesondere die Umstellung auf elektronische Verfahren. Er bemängelte lediglich Details, etwa dass es, im Gegensatz zur Regelung für Zigaretten, Unklarheiten über Verfahren bei der Steuererhebung auf Feinschnitt gebe.

„Ersatzweise sollte es immer auch Papierverfahren geben“

Grit Köthe von der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begrüßte die Umstellung auf elektronische Verfahren, wies aber darauf hin, dass IT-Systeme immer ausfallen könnten. Ersatzweise solle es daher immer auch Papierverfahren geben.

Außerdem wies Köthe darauf hin, dass es im Bereich der verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel viele Kleinhersteller gebe. Ihnen sollte es ermöglicht werden, die erforderlichen Unterlagen durch Dritte, also Berater oder Bevollmächtigte, einreichen zu lassen.

„Gefahr persönlicher Haftbarkeit ehrenamtlicher Vorstände“ 

Zu einer sachfremden Frage, die aber im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens mitgeregelt werden soll, nahm Marko Uhl von der awb Rechtsanwaltsgesellschaft Stellung. Sebastian Brehm (CDU/CSU) hatte in einer Frage ausgeführt, dass bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale mit dem letzten Jahressteuergesetz versäumt wurde, das Haftungsprivileg für Vereinsvorstände entsprechend anzuheben. Uhl sieht hierin eine Gefahr, dass ehrenamtliche Vorstände persönlich haftbar gemacht werden können.

Gerade im Verbrauchsteuerbereich gehe die Zollverwaltung erfahrungsgemäß sehr schnell auf Geschäftsführungen zu. Bis April, wenn der Gesetzentwurf in Kraft treten soll, bestehe eine „Haftungslücke“, erläuterte Uhl und äußerte den Wunsch, dass die Zollverwaltung davon „keinen Gebrauch macht“.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für solche Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchsteuern zu vereinheitlichen und Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte anzugleichen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem.

Der 135-seitige Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst eine Vielzahl von Detailregelungen dazu. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden. (pst/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/25697 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 06.01.2021

Tagesordnung

  • Tagesordnung

Protokolle

  • Protokoll "... Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
  • Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI)
  • Deutscher Kaffeeverband e. V.
  • Uhl, Marko, awb Rechtanwaltsgesellschaft mbH

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

EU-weiter Handel bei ver­brauchs­steuer­pflichtigen Produkten erleichtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, einen Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung von Verbrauchsteuern (19/25697) gestimmt. Die Vorlage wurde in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der der AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/27274) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz soll Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen, deren Ziel es ist, den Handel mit verbrauchssteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU zu erleichtern. Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für diese Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchsteuern zu vereinheitlichen.

Ebenso sollen Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte angeglichen werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem. Der 135-seitige Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von Detailregelungen dazu. Dabei geht es um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zum Endverkäufer, der erst die Verbrauchsteuer abführen muss.

Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

Änderungen im Finanzausschuss

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Finanzausschuss am 3. März 2021 Änderungen an dem Gesetzentwurf vor. Zum einen handelt es sich um Korrekturen und redaktionelle Änderungen bestehender Regelungen. Zum anderen ist die Ehrenamtspauschale betroffen. Bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale mit dem letzten Jahressteuergesetz war versäumt worden, das Haftungsprivileg auszuweiten. Künftig sollen die Paragrafen 31a und 31b des Bürgerlichen Gesetzbuches auf alle Organmitglieder eines Vereins sowie auf Vereinsmitglieder angewendet werden, die für ihre Tätigkeit für den Verein eine jährlich Vergütung von den Vereinen erhalten, die 840 Euro nicht übersteigt. 

Eine weitere Änderung betrifft die Umwandlung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in eine eigene Direktion der Generalzolldirektion. Die Umwandlung macht eine Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes erforderlich. (ab/pst/sas/03.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Franziska Gminder

Franziska Gminder

© Franziska Gminder/ Fotostudio Akzente

Gminder, Franziska

AfD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

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Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Dorothee Martin

Dorothee Martin

© photothek

Martin, Dorothee

SPD

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/25697 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 06.01.2021
  • 19/27274 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25697 - Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
    PDF | 4 MB — Status: 03.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Mansmann, Till (FDP), Cezanne, Jörg (Die Linke), Müller, Sepp (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 19/25697 (Beschlussempfehlung 19/27274: Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-verbrauchsteuergesetz-824826

Stand: 16.07.2025