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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Reform des Vormund­schafts- und Betreuungs­rechts

Die Bundesregierung will das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformieren. Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/24445) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Liberalen fordern, die „selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten“ zu stärken (19/24638).

Modernisierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Ziel des Reformvorhabens ist es der Bundesregierung zufolge, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend zu modernisieren und neu zu strukturieren. Das vorgelegte Gesetzespaket sehe einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor. Unter anderem ist vorgesehen, im Vormundschaftsrecht den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt in Zentrum zu stellen und die Personensorge zu stärken. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zudem zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind. Nur ehrenamtliche Vormünder sollen vorrangig zu bestellen sein.

Im Betreuungsrecht sind die Änderungen laut Regierung darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Es soll zudem klarer geregelt werden, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist.

Antrag der FDP

Ähnlich wie bei der Organspende müssten die Instrumente der Vorsorgeverfügungen verstärkt im Rahmen von Aufklärungskampagnen beworben werden, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Vorsorgeverfügungen seien schließlich ein wirksames Instrument der Vorsorge und ermöglichten ein hohes Maß an Selbstbestimmung, heißt es.

Darüber hinaus solle im Bürgerlichen Gesetzbuch ermöglicht werden, „sich – niederschwellig, aber bewusst – für ein Ehegatten-Notvertretungsrecht zu entscheiden“, schreiben die Abgeordneten. Viele Eheleute scheuten bisher den Weg der Abfassung einer umfassenden Vorsorgevollmacht. (sas/ste/26.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Rita Hagl-Kehl

Rita Hagl-Kehl

© Photothek

Hagl-Kehl, Rita

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Rawert, Mechthild

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Rawert, Mechthild

SPD

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
    PDF | 6 MB — Status: 18.11.2020
  • 19/24638 - Antrag: Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken
    PDF | 237 KB — Status: 24.11.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/24445, 19/24638 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Unterstützung für Re­form des Vormund­schafts- und Betreu­ungs­rechts

Ein Kind läuft an den Händen von Erwachsenen.

Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht soll reformiert werden. (© picture alliance/dpa-Themendienst)

Zeit: Mittwoch, 16. Dezember 2020, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Saal 2.600

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/24445) und ein Antrag der FDP-Fraktion, mit dem die selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten gestärkt werden soll (19/24638), standen auf der Tagesordnung der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung. Die eingeladenen neun Sachverständigen setzten sich in ihren Stellungnahmen detailliert mit dem komplexen Entwurf auseinander und bewerteten ihn überwiegend positiv. 

„Weitreichendster Reformprozess seit 1990“

Laut Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), markiert das aktuelle Gesetzesvorhaben den bisher weitreichendsten Reformprozess seit dem Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige von 1990.

Die Vorschläge brächten für alle Betreuer und Betreuerinnen, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte zum Teil weitreichende Änderungen mit sich. Trotz Kritik an mehreren Punkten begrüße der BdB die vorgeschlagenen Änderungen, die die Rechte der Menschen im Betreuungsverfahren und in der Betreuung stärkten, in weiten Teilen. 

Strenge menschenrechtliche Vorgaben

Dr. Sabine Bernot von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte erklärte, das Gesetzesvorhaben sei ein wichtiger Schritt in Richtung der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Den strengen menschenrechtlichen Vorgaben nähere man sich damit weiter an.

Die Monitoring-Stelle begrüße die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen vor und während einer rechtlichen Betreuung im Sinne der Konvention. Wille und Wünsche der betreuten Person als Maßstab für die Unterstützung würden deutlicher herausgestellt.

Freie Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer

Dies hoben auch Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin des Hamburger Elternvereins Leben mit Behinderung, und der Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka, hervor. Stumpf schlug zudem eine Reihe von Änderungen bei Schwerpunkten wie dem Recht der Betroffenen auf eigene Entscheidungsfindung, dem Verbot der Sterilisation und der Sicherung der Betreuungsvereine vor.

Klitschka betonte die Notwendigkeit der Anerkennung des Berufs neben der ehrenamtlichen Tätigkeit. Es wäre wünschenswert gewesen, den Beruf einschließlich eines Ausbildungsganges im Gesetz zu verankern. Zudem erschließe sich dem Verband die Ungleichbehandlung von freien Berufsbetreuern und Vereinsbetreuern nicht. 

„Entmündigung von Betreuten abgeschafft“

Hülya Özkan, Leiterin eines Betreuungsbüros in Bielefeld, erklärte, der Entwurf zum Betreuungsrecht sei im Großen und Ganzen gelungen und regele Punkte, die schon seit langem überfällig gewesen seien. So werde klargestellt, dass ein Betreuer einen Betreuten nur vertritt, wenn dies erforderlich ist.

Mit dem Wegfall des Aufgabenkreises „Alle Angelegenheiten“ werde die Entmündigung von Betreuten abgeschafft. Wünschenswert wäre eine weitere Eingrenzung der einzelnen  Aufgabenkreise gewesen. Anzumerken sei, dass die Betreuer durch den Entwurf mit Mehrarbeit überhäuft würden, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. 

Zurückhaltung beim Ehegatten-Vertretungsrecht

Das in dem Entwurf ebenfalls vorgesehene Ehegatten-Vertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge sieht Özkan zwiespältig. Es sei grundsätzlich gut, dass ein Ehepartner das Recht bekommt, für den anderen zu entscheiden. Dies sollte aber über eine Vorsorgevollmacht oder einer Bestellung des Partners als rechtlicher Betreuer geschehen.

Auch Brigitte Meyer-Wehage vom Deutscher Juristinnenbund nahm Stellung zu diesem Punkt des Entwurfs, der unabhängig von der Reform sei und an dieser Stelle überrasche. Auf die Einführung der gegenseitigen gesetzlichen Vertretung durch Ehepartner- und Ehepartnerinnen im Bereich der Gesundheitssorge sei ihrer Meinung nach zu verzichten, da ausreichend Möglichkeiten und Instrumentarien zur Verfügung stünden. Ein Bedarf sei nicht erkennbar. „Zweifelhaften Einsparungsmodellen“ könne in diesem Zusammenhang keine Priorität zukommen. 

Schwächung der Vormundschaftsvereine befürchtet

Dr. Heike Berger vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) bezog sich in ihrer Stellungnahme ausschließlich auf die Vormundschaft für Minderjährige. Der SkF begrüße den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschaftsrechts als wichtigen Schritt, die Rechte der Kinder und Jugendlichen unter Vormundschaft zu stärken und die Verbesserung und Gewährleistung der unabhängigen Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen durch Vormunde beziehungsweise Pfleger und Pflegerinnen voranzutreiben.

Eine Ersetzung des Begriffs Mündels hätte dies noch bestärken können. Der SkF halte es für dringend notwendig, mittelfristig eine auskömmliche Finanzierung der durch Vereine geführten Vormundschaften zu schaffen. Sie kritisierte eine ihrer Ansicht nach mit dem Entwurf verbundene Schwächung der Vormundschaftsvereine. 

Höhere personelle Belastung erwartet

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag, die die Kommunalen Spitzenverbände vertrat, verwies darauf, dass die Reform des Vormundschaftsrechts in jedem Fall einen höheren Aufwand für die für das Vormundschaftswesen zuständigen Mitarbeitenden in den Landkreisen und Städten mit sich bringen werde.

Die zu erwartende höhere personelle Belastung wie auch zusätzliche Verfahrensschritte würden auch finanzielle Auswirkungen haben. Die Mehrbelastungen müssten durch die Länder ausgeglichen werden.

„Eine solide juristische Arbeitsgrundlage“

Tim Otto, Richter am Amtsgericht Kiel, erklärte, die Regelungen des Entwurfs seien aus Sicht des Praktikers eine solide juristische Arbeitsgrundlage, auch wenn hinsichtlich einzelner Normen abzuwarten sein werde, wie ihre konkrete Anwendung in der Praxis erfolgt.

Sorge bereite eine mehr oder minder offenkundig unrealistische Beschreibung des Erfüllungsaufwandes der Verwaltung. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt, ist im Wesentlichen eine neue Struktur vorgesehen. Im Vormundschaftsrecht soll der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen. Die Rechte der Pflegeperson sollen gestärkt werden. Die Reform der materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts sei auf das zentrale Ziel ausgerichtet, eine an der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungspraxis zu gestalten, die sie im Wege der Unterstützung zur Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigt.

Zur Begründung schreibt die Regierung, das Vormundschaftsrecht stamme in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen sei es unübersichtlich geworden und bilde die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Zum Betreuungsrecht heißt es, die Ergebnisse zweier Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesjustizministeriums hätten gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung nicht durchgängig zufriedenstellend verwirklicht ist und es zudem Qualitätsmängel bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gebe, die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich machten.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag (19/24638) die selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken. Der Bundestag soll nach dem Willen der Antragsteller die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Ehegatten-Notvertretungsrecht vorsieht.

Darüber hinaus soll sie darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger – analog zur Aufklärung über die Organspende – regelmäßig über die Möglichkeiten von Vorsorgeverfügungen und des Ehegatten-Notvertretungsrechts informiert werden. (mwo/16.12.2020)

Dokumente

  • 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
    PDF | 6 MB — Status: 18.11.2020
  • 19/24638 - Antrag: Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken
    PDF | 237 KB — Status: 24.11.2020

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
  • Stellungnahme Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • Stellungnahme Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
  • Stellungnahme Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Stellungnahme Hülya Özkan
  • Stellungnahme Tim Otto
  • Stellungnahme Leben mit Behinderung Hamburg e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag stimmt für mehr Selbstbestimmung im Vormundschaftsrecht

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Freitag, 5. März 2021, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (19/24445) angenommen. Die Vorlage wurde in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der der FDP bei Stimmenthaltung der AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein zu dem Tagesordnungspunkt vorgelegter Antrag der FDP mit dem Titel  „Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken“ (19/24638) wurde vom Plenum mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Grüne gegen die Stimmen der Liberalen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion zurückgewiesen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung (19/27287) des Rechtsausschusses zugrunde, in der umfangreiche Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen wurden. Ein von den Grünen zum Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (19/27293), der eine Betreuung gegen den Willen der betroffenen Personen vermeiden will, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD gegen das Votum der Grünen und der Linksfraktion bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Modernisierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Ziel des Reformvorhabens ist es der Bundesregierung zufolge, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend zu modernisieren und neu zu strukturieren. Das vorgelegte Gesetzespaket sehe einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor. Unter anderem ist vorgesehen, im Vormundschaftsrecht den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt in Zentrum zu stellen und die Personensorge zu stärken. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zudem zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind. Nur ehrenamtliche Vormünder sollen vorrangig zu bestellen sein.

Im Betreuungsrecht sind die Änderungen laut Regierung darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Es soll zudem klarer geregelt werden, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist.

Antrag der FDP

Ähnlich wie bei der Organspende müssten die Instrumente der Vorsorgeverfügungen verstärkt im Rahmen von Aufklärungskampagnen beworben werden, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Vorsorgeverfügungen seien schließlich ein wirksames Instrument der Vorsorge und ermöglichten ein hohes Maß an Selbstbestimmung, heißt es.

Darüber hinaus solle im Bürgerlichen Gesetzbuch ermöglicht werden, „sich – niederschwellig, aber bewusst – für ein Ehegatten-Notvertretungsrecht zu entscheiden“, schreiben die Abgeordneten. Viele Eheleute scheuten bisher den Weg der Abfassung einer umfassenden Vorsorgevollmacht. (sas/ste/03.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Rawert, Mechthild

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Rawert, Mechthild

SPD

Jens Maier

Jens Maier

© Jens Maier/ Privat

Maier, Jens

AfD

Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Katja Keul

Katja Keul

© DBT/Thomas Koehler

Keul, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

Ulla Schmidt

Ulla Schmidt

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Schmidt (Aachen), Ulla

SPD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
    PDF | 6 MB — Status: 18.11.2020
  • 19/24638 - Antrag: Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken
    PDF | 237 KB — Status: 24.11.2020
  • 19/27287 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24445 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24638 - Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken
    PDF | 574 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27293 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24445, 19/27287 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
    PDF | 282 KB — Status: 03.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/24445 (Beschlussempfehlung 19/27287 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/27293 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/27287 Buchstabe b (Antrag 19/24638 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-vormundschaft-betreuung-825830

Stand: 08.07.2025