Margrethe Vestager: Digitale Technologien eröffnen nie dagewesene Chancen
Der Ausschuss Digitale Agenda hat in einem öffentlichen Gespräch mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch, 3. März 2021, über zwei Kernelemente der EU-Digitalstrategie diskutiert. Gegenstand war unter Vorsitz von Manuel Höferlin (FDP) das Gesetz über digitale Dienste (EU Digital Services Act) und das Gesetz über digitale Märkte (EU Digital Market Act).
Gesetze über digitale Dienste und über digitale Märkte
Das Gesetz über digitale Dienste zielt darauf ab, Innovationen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und eine Expansion von kleineren Plattformen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups zu erleichtern. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit von Nutzern neu austariert werden und der Verbraucherschutz im Internet verbessert werden.
Das Gesetz über digitale Märkte zielt auf Anbieter von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Clouddiensten, Videoplattformen und Betriebssystemen ab, die bereits eine Marktmacht haben. Damit sichergestellt ist, dass es auf Online-Plattformen fair zugeht, legt es etwa eine Reihe von Kriterien für die Einstufung solcher Plattformen als „Gatekeeper“ fest.
„Direkter Nutzen für europäische Verbraucher und Unternehmen“
Vestager betonte, digitale Technologien eröffneten „nie dagewesene Chancen“. Man habe aber auch die Risiken kennengelernt, etwa beim Online-Shopping oder bei Ereignissen wie dem Sturm auf das US-Kapitol. Dinge die offline illegal seien, müsste es auch online sein. Sie hoffe, dass beide Gesetzesvorhaben bald verabschiedet werden können, denn es sei wichtig, voranzugehen in Richtung eines einheitlichen Marktes.
Die Anwendung der Regeln werde einen „direkten Nutzen für europäische Verbraucher und Unternehmen“ haben, sagte sie weiter. Ziel sei ein fairer, offener und von Wettbewerb geprägter Raum, sodass die Vorhaben als Paket eine grundlegende Reform des digitalen Raumes bildeten. Gemeinsam sei beiden Vorhaben ein „System verhältnismäßiger, progressiver, aber auch abschreckender Strafen“.
„Flickenteppich nationaler Regelungen vermeiden“
Deutschland habe mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und den Wettbewerbsregelungen eine wichtige Vorreiterrolle gespielt. Mit dem Gesetz über digitale Dienste solle ein „Flickenteppich nationaler Regelungen“ vermieden werden. Die Herangehensweise sei, das beizubehalten, was in der E-Commerce-Richtlinie schon gut funktioniert habe, wie etwa das Herkunftslandprinzip, und nur dann einzuschreiten, wenn es tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sei.
Weiter sollen über ein abgestuftes System Sorgfaltspflichten eingeführt werden, die „asymmetrisch anwendbar“ sein sollen – je nach Größe, Art und Reichweite der Onlinedienste, sagte Vestager. Neu sei eine Verpflichtung zur Analyse und eine jährliche Bewertung „signifikanter systemischer Risiken“ der Nutzung eines Dienstes oder einer Plattform, berichtete sie weiter.
„Vollumfänglicher Werkzeugkasten für Europa“
Mit dem Gesetz über digitale Märkte solle Europa einen „vollumfänglichen Werkzeugkasten“ an der Hand haben, um schneller voranzuschreiten und Rechtssicherheit zu schaffen und letztlich unfaires Verhalten von Gatekeepern einzudämmen, sagte die EU-Kommissarin weiter.
Abgeordnete der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gingen in ihren Nachfragen auf bereits bestehende nationale Gesetzesinitiativen ein und wollten erfahren, wie etwa sichergestellt werden soll, dass das Herkunftslandprinzip nicht geschwächt werde. Eine Vertreterin der AfD-Fraktion interessierte, wie die Löschung rechtswidriger Inhalte in der Praxis umgesetzt werden solle und was dies für kleinere Plattformen sowie für die Meinungsfreiheit bedeute.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Einen Vertreter der FDP-Fraktion interessierten die Rückmeldungen aus den EU-Mitgliedstaaten über die Digital-Services-Koordinatoren. Nach Bedrohungen für die Meinungsfreiheit und dem Schutz von Betroffenen digitaler Gewalt fragte eine Vertreterin der Linksfraktion.
Ein Grünen-Vertreter fragte, ob Taktiken, wie sie zuletzt von Google und Facebook in Australien angewandt worden seien, auch in Europa zu erwarten seien und wer über die Sperrung von Accounts entscheiden solle. (lbr/03.03.20201)