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Frauen

Oppo­si­tions­anträge zur Krimi­nalität gegen Frauen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 19. November 2020, fünf Anträge der Opposition erstmals beraten, die sich mit dem Thema Kriminalität gegen Frauen beschäftigen. Erörtert wurden der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ (19/23999), Anträge der AfD mit den Titeln „Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei Zwangsheiraten von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland“ (19/24397) und „Häusliche Gewalt – Hilfe auch in der Corona-Zeit gewährleisten“ (19/24395), der FDP-Fraktion mit dem Titel „Infrastruktur für Betroffene häuslicher Gewalt in Deutschland krisenfest aufstellen“ (19/19726) sowie der Antrag „Hasskriminalität gegen Frauen endlich erfassen und wirksam bekämpfen“ von Bündnis 90/Die Grünen (19/24382).  Die Vorlagen der Linken, der AfD und der FDP wurden an den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen und der Grünen-Antrag an den Innenausschuss.

Antrag der Linken

In ihrem Antrag (19/23999) verlangt die Fraktion Die Linke, Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die „aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses“ begangen werden, als Femizide anzuerkennen. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, eine unabhängige „Femicide Watch“-Beobachtungsstelle einzurichten. Diese solle „jegliche Tötung, jeglichen tödlichen Unfall und vermeintlichen Suizid“ einer Frau in Deutschland erfassen, die Daten tagesaktuell veröffentlichen, jährlich einen Lagebericht zu „Femiziden in Deutschland“ erstellen und umfassend Forschung zu Femiziden, deren Ursachen und der Bedeutung von Risikofaktoren betreiben, heißt es im Antrag.

Ferner solle das Lagebild „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik erweitert und ein jährliches Lagebild zu sämtlichen Gewalttaten an Frauen, inklusive Partnerschaftsgewalt, erstellt werden. Weitere Forderungen zielen auf den Ausbau eines Hilfesystems entsprechend der Istanbul-Konvention, verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz sowie ein Bundesprogramm ab, das Frauen finanzielle Starthilfe gibt, die sich aus Gewaltsituationen befreien wollen.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (19/24397) verlangt die AfD von der Bundesregierung, für Aufklärung und Beratung über Zwangsverheiratung neue Beratungsstellen zu schaffen oder vorhandene Beratungsstellen zu erweitern. Auch sollten Hilfsprogramme für Betroffene zur Verfügung gestellt werden.

Um die Arbeit der Beratungsstellen koordinieren zu können, sollten zuständige Behörden (wie zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Melde- und Standesämter und alle sonstigen staatlichen. Erfassungsstellen) eng zusammenarbeiten. Daraus soll nach dem Willen der AfD neben der Beratung und Hilfe ab dem 1. Dezember 2020 auch eine bundesweite Datenerhebung entstehen, aus der hervorgeht, wie viele Frauen einer Zwangsverheiratung zum Opfer fielen und wo Schwerpunkte der Prävention bestehen.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem zweiten Antrag (19/24395) einen Bericht, in dem für das gesamte Bundesgebiet abgebildet wird, wie in den einzelnen Bundesländern auf „häusliche Gewalt durch die Corona-Einschränkungen“ reagiert wurde. In der Folge sollten die getroffenen Maßnahmen dann auf ihre Wirksamkeit untersucht werden, schreiben die Abgeordneten.

Zudem solle die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Konzept entwickeln, „wie Opfer im Falle eines erneuten Lockdowns besser vor Gewalt geschützt werden können“.

Antrag der FDP

Die FDP verlangt in ihrem Antrag (19/19726), alles zu tun, um von häuslicher Gewalt betroffene Menschen kurzfristig in Schutzeinrichtungen unterzubringen und mittelfristig die Anzahl der Plätze in Schutzeinrichtungen auszubauen. Dafür sollten die Förderrichtlinien des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erweitert werden, damit die Einrichtungen auch bei steigenden Personal- und Sachkosten unterstützt werden können.

Ferner solle die Regierung auf die Einführung eines länderübergreifenden Online-Registers zur Registrierung und Abfrage von freien Plätzen in Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen hinwirken, das einen besseren Überblick über die Auslastung der Kapazitäten geben und auch länderübergreifende Kooperationen ermöglichen oder erleichtern soll.

Antrag der Grünen

Jede dritte Frau, so steht es im Antrag der Grünen (19/24382), sei Studien zufolge einmal im Leben von Gewalt betroffen. Und obwohl die Zahlen derart frappierend seien, habe die Bundesregierung bisher zu wenig gehandelt, befindet die Fraktion. So würden etwa Gewaltverbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, bislang nicht als Hassverbrechen gezählt.

Die Regierung solle deshalb Reformen etwa im Bereich der Gewaltprävention, im Bereich der polizeilichen Meldedienste oder im Bereich der statistischen Auswertung von Gewaltverbrechen anstoßen. Ferner solle, neben einer Reihe weiterer Forderungen, die sich teils auch auf Gewaltanwendungen im digitalen Raum beziehen, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe wie Meldestellen für digitale Gewalt ausgebaut werden. (sas/ste/vom/19.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Cornelia Möhring

Cornelia Möhring

© Cornelia Möhring/ Christiane Münster

Möhring, Cornelia

Die Linke

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Sylvia Pantel

Sylvia Pantel

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Pantel, Sylvia

CDU/CSU

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Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

© Mariana Harder-Kühnel

Harder-Kühnel, Mariana Iris

AfD

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

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Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

© Mariana Harder-Kühnel

Harder-Kühnel, Mariana Iris

AfD

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Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

© DBT/Inga Haar

Yüksel, Gülistan

SPD

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Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

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Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/19726 - Antrag: Infrastruktur für Betroffene häuslicher Gewalt in Deutschland krisenfest aufstellen
    PDF | 255 KB — Status: 03.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23999 - Antrag: Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern
    PDF | 251 KB — Status: 04.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24382 - Antrag: Hasskriminalität und andere Formen von Gewalt gegen Frauen endlich erfassen und wirksam bekämpfen
    PDF | 257 KB — Status: 17.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24395 - Antrag: Häusliche Gewalt - Hilfe auch in der Corona-Zeit gewährleisten
    PDF | 247 KB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24397 - Antrag: Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei Zwangsheiraten von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland
    PDF | 249 KB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/23999, 19/24397, 19/24395, 19/19726 und 19/24382 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Frauen

Lob und Kritik der Experten für Linken-Antrag zu Femiziden

Zeit: Montag, 1. März 2021, 16 bis 17.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die Forderung der Fraktion Die Linke, Femizide in Deutschland zu untersuchen und zu bekämpfen, ist bei Experten grundsätzlich auf viel Zustimmung, aber auch auf Kritik im Detail gestoßen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 1. März 2021. Uneins waren sich die Sachverständigen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Oberbegriffs Femizid für tödliche, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen.

Antrag der Linken

Das Kernanliegen des Antrags der Fraktion „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ (19/23999) unterstützten sie jedoch mehrheitlich: Darin plädiert Die Linke für die Einrichtung einer Beobachtungsstelle, die jede Tötung, jeden tödlichen und vermeintlichen Suizid einer Frau in Deutschland erfasst, die Daten tagesaktuell veröffentlicht, jährlich einen Lagebericht zu „Femiziden in Deutschland“ erstellt und eine umfassende Erforschung einleitet.

Darüber hinaus fordert die Fraktion, das Hilfesystem bei Gewalt an Frauen entsprechend der Istanbul-Konvention auszubauen. Staatsanwaltschaften und die Polizei sollten zudem bei Tötungen von Frauen zunächst stets prüfen, ob ein Femizid vorliege. Verpflichtende Fortbildungen müssten dementsprechend bei Polizei und Justiz etabliert werden. Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, müssten als Femizide anerkannt werden.

„Geschlechtsspezifische Gewalt wird bagatellisiert“

Diese Forderung unterstützte die Berliner Rechtsanwältin Christina Clemm ausdrücklich: Sie erlebe in ihrer Arbeit fast täglich, wie Politik, Ermittlungsbehörden und Rechtsprechung „geschlechtsspezifische, sexualisierte und sogenannte Partnerschaftsgewalt“ bagatellisierten und nicht strukturell begriffen.

Die Einführung des Begriffs „Femizid“ und die systematische Auswertung und Dokumentation von Femiziden könnten helfen, solche Tötungsdelikte künftig besser zu verstehen und zu verhindern. Das bestehende Datenmaterial sei zu dünn, auch die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bringe nur „unzureichenden Erkenntnisgewinn“, monierte die Expertin.

Beobachtungsstelle wäre „weder erforderlich noch nützlich“

Ganz anderer Meinung war Prof. Dr. Thomas Fischer, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof: Er stellte grundsätzlich infrage, dass die Einführung einer „Fallgruppe Femizid“ zu einer „besseren Analyse und Aufklärung“ führe. Das Gegenteil sei sogar der Fall.

Auch die Auffassung, es fehle an Daten, teilte der Sachverständige nicht: Es gebe bereits eine Vielzahl von Forschungsprojekten – und -ergebnissen. Eine geschlechtsspezifisch organisierte Beobachtungsstelle sei daher weder erforderlich noch der Sache nützlich.

Begriff „Femizid“ ist zu ungenau

Ähnlich kritisch argumentierte auch die Ethnologin Prof. Dr. Susanne Schröter von der Goethe-Universität Frankfurt: Aus ihrer Sicht sei vor allem der Begriff des Femizids nicht passgenau genug. Teils werde er zu weit gefasst, sagte sie mit Blick auf Fälle von Hasskriminalität gegen Frauen.

Morde durch Frauenhasser wie Marc Lépine etwa seien zwar Femizide, hätten aber wenig mit den im Antrag der Linken genannten Fällen zu tun. Gleichzeitig wirke der Begriff zu eng, da er sowohl männliche Opfer als auch nicht tödliche Formen von Gewalt ausschließe, so Schröter.

„Istanbul-Konvention umsetzen“

Prof. Dr. Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität, sprach sich im Gegenteil klar für die Verwendung des Begriffs „Femizid“ für tödliche, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen aus. Die Zusammenfassung unter einem Oberbegriff könne zum einen helfen, Femizide besser zu verstehen und zu bekämpfen. Zum anderen habe die rechtliche Benennung eine hohe Signalwirkung, betonte die Rechtswissenschaftlerin.

Einen dringenden Handlungsbedarf sah sie sowohl in den Bereichen Unterstützung und Aufklärung als auch bei der Prävention von Femiziden. „Eigentlich würde es genügen, die Istanbul-Konvention umzusetzen“, forderte Lembke. „Da steht schon alles drin.“

„Debatte um Femizid-Begriff ähnelt der um häusliche Gewalt“

Aus diesem Grund begrüßte auch Heike Herold, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung, die Initiative der Fraktion Die Linke. Femizide seien keine „bedauerlichen Einzelschicksale“, sondern Tötungen von Frauen, die eingebettet seien in die ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern, stellte Herold klar.

Die Debatte gegen den Begriff Femizid, gegen eine systematische Erfassung und das damit verbundene Verschieben auf die individuelle Ebene erinnere sie an die Debatte um häusliche Gewalt in den 90er-Jahren: Damals habe es ähnlichen Widerstand gegeben, so die Expertin. Doch die Einführung des Begriffs „häusliche Gewalt“ habe das Problembewusstsein erhöht und den Schutz für Frauen verbessert. Die Benennung von Femiziden könnte einen ebensolchen Prozess in Gang setzen.

Patriarchalischer Besitzanspruch als Motiv

Die Benennung von Femiziden als solche sah auch Prof. Dr. Monika Schröttle, Leiterin der Forschungs- und Beobachtungsstelle Geschlecht, Gewalt, Menschenrechte am Institut für empirische Soziologie (IfeS) in Nürnberg, als zentral an: „Dinge, die wir nicht benennen, werden auch nicht als solche gesehen“, gab die Sozialwissenschaftlerin zu bedenken.

Motivhintergrund von Femiziden seien „patriarchalische Kontrolle, Dominanz und Besitzansprüche“. Diesen Motivhintergrund gelte es zu erkennen und als „niederen Beweggrund“ zu qualifizieren.

„Femizide sind ein strukturelles Problem“

Dr. Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teilte diese Sichtweise und bezeichnete in ihrer Stellungnahme Femizide als „strukturelles Problem“, das einen grundlegenden Bewusstseinswandel erforderlich mache.

Der Juristinnenbund kritisiere besonders den strafrechtlichen Umgang mit „Trennungsmorden“: „Noch immer wird der Umstand, dass die Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, als gegen die Niedrigkeit des Beweggrunds sprechend beurteilt“, erklärte Steinl. Das sei ein „zweifelhaftes Signal“ und stehe aus Sicht des Juristinnenbundes in einer „Tradition der Privilegierung von Partnerschaftsgewalt“. (sas/01.03.2021)

Dokumente

  • 19/23999 - Antrag: Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern
    PDF | 251 KB — Status: 04.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 84. Sitzung am Montag, dem 1. März 2021, 16.00 bis ca. 17.45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste aktuell

Stellungnahmen

  • Rechtsanwältin Christina Clemm
  • Prof. Dr. Thomas Fischer
  • Heike Herold
  • Prof. Dr. Ulrike Lembke
  • Prof. Dr. Susanne Schröter
  • Prof. Dr. Monika Schröttle
  • Dr. Leonie Steinl, LL. M.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-pa-familie-femizide-822324

Stand: 28.12.2025