Parlament

Datenschutzbeauftragter: Zahl der gemeldeten Beschwerden gestiegen

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sitzen nebeneinander mit Masken vor einer Deutschlandfahne und unterhalten sich.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (links) übergab seinen Tätigkeitsbericht an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. (© DBT/Simone M. Neumann)

Datenschutzfragen während der Pandemie sind das beherrschende Thema des Berichtsjahres 2020 gewesen, etwa im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Neufassung der Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst, aber auch dem Schrems II-Urteil. Das geht aus dem 29. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hervor, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber (SPD), am Donnerstag, 25. März 2021, an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben hat.

88 Kontrollen durchgeführt

„Selbst ohne die Pandemie hätte meine Behörde alle Hände voll zu tun gehabt“, sagte Kelber bei der Vorstellung des Berichts in der Bundespressekonferenz. Seine Behörde habe es geschafft, neue Mitarbeiter zu gewinnen, es habe aber auch eine Reihe neuer Aufgaben, wie etwa durch das Registermodernisierungsgesetz oder die Neuregelungen im Telekommunikations- und Telemedienbereich, gegeben.

Während die Zahl der Datenschutzverstöße mit 10.024 im vergangenen Jahr zurückgegangen sei, sei die Zahl der gemeldeten Beschwerden von Bürgern auf 7.878 gestiegen. Besonders viele Meldungen seien von Finanzämtern, Jobcentern und Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Und auch bei der Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben habe es mit 423 (2019: 273) einen starken Anstieg gegeben. Es seien 88 Kontrollen durchgeführt werden, coronabedingt oft durch alternative Methoden wie etwa schriftliche Kontrollen.

Plädoyer für frühzeitige Einbindung des BfDI

Kelber verwies mit Blick auf Gesetzentwürfe im vergangenen Frühjahr auf „die sehr hohe Schlagzahl mit oft unnötig kurzer Frist“, die umfassende Prüfungen unmöglich machten, sodass handwerkliche Fehler oftmals unentdeckt blieben. Er plädiere daher für eine Beratung parallel zur Erstellung der Gesetzentwürfe beziehungsweise eine frühzeitige Einbindung des BfDI.

Er empfehle, Gesetze, Projekte und Maßnahmen, die in der Pandemie innerhalb kürzester Fristen entwickelt und umgesetzt wurden, nach Ende der Pandemielage sorgfältig zu evaluieren.

„Erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“

Auf die Kritik an der Rolle des Datenschutzes in der Corona-Pandemie erwiderte Kelber, der Datenschutz sei nicht das einzige Grundrecht in der Pandemie, das nicht angetastet wurde. Vielmehr stellten ausgeweitete Meldepflichten und Vorgaben wie etwa im Veranstaltungssektor „oft erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ dar.

Weiter sagte Kelber, die Corona-Warn-App sei nur „ein Baustein in der Pandemiebekämpfung“. Am Datenschutz sei noch keine Erweiterung der Warn-App gescheitert. Er wies auch darauf hin, dass bei einem anderen App-Projekt, der Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts, die datenschutzkonforme Erhebung von Daten „weder rechtlich noch technisch unproblematisch“ sei.

„Ein Tätigkeitsbericht lebt von Negativbeispielen“

„Ein Tätigkeitsbericht lebt von Negativbeispielen“, sagte Kelber weiter, es gebe aber auch positive Entwicklungen. So nutze die Bundesverwaltung ein gutes Muster für die Auftragsverarbeitung und im Fall der Corona-Überbrückungshilfen konnten datenschutzrechtliche Fragen gut umgesetzt werden.

Seit diesem Jahr gibt es für die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit einen gemeinsamen Tätigkeitsbericht. Noch nicht enthalten sei die Erweiterung der Aufgaben der Behörde durch die Novelle des Umweltinformationsgesetzes, durch die Bürger nun Zugang zur Informationen des Bundes erhalten können, sagte Kelber. (lbr/25.03.2021)
 

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