Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Deutsche Bahn I: Einstimmig nahmen die Abgeordneten einen Gesetzentwurf für Anpassungen der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (19/26824) an. Durch die Neuregelung soll unter anderem eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) künftig auch von anderen Unternehmen als der Deutschen Bahn AG (DB AG) Zahlungen (Arbeitgeberbeiträge) in Höhe der Aufwendungen verlangen kann, die das jeweilige Unternehmen für eine betriebliche Altersversorgung leistet, „wenn das BEV trotz Übergangs des Beschäftigungsverhältnisses die Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Renten-Zusatzversicherung – fortführen muss“. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/27436) vor.

Deutsche Bahn II: Mit Ausnahme der Linksfraktion stimmten alle Fraktionen für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten“ (19/26825) ab. Bei Gründung der Deutschen Bahn AG (DB AG) vor 25 Jahren seien auf das Unternehmen auch unkündbare Arbeitsverhältnisse übergegangen, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus seien Beamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) der DB AG zugewiesen worden. Das Deutsche-Bahn-Gründungsgesetz regle daher, dass für unkündbare Arbeitsverhältnisse, die einer Rationalisierungsmaßnahme unterliegen und daher nicht mehr wertschöpfend (und somit anderweitig im Unternehmen) eingesetzt werden können, das BEV die Personalkosten an die DB AG erstattet. Gleiches gelte im Grundsatz für Beamte. Allerdings würden die zugewiesenen Beamten ihre Besoldung vom BEV erhalten, sodass die DB AG eine Personalkostenerstattung für diese an das BEV vornehme, um nicht wettbewerbliche Vorteile zu erhalten, teilt die Bundesregierung mit. Die Personalkostenerstattung richte sich nach den Aufwendungen für vergleichbare Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern, heißt es weiter. Dieser Leistungsausgleich könne im Fall von Rationalisierungsmaßnahmen entfallen. „Mit dem Regelungsvorhaben soll die Personalkostenerstattung auf Rationalisierungsmaßnahmen beschränkt werden, die vor 2020 vollzogen wurde“, schreibt die Regierung. Betroffen seien davon nur noch Beamte, denn alle unkündbaren Tarifbeschäftigten seien aufgrund der Altersregelung bereits ausgeschieden. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/27437) vor sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/27443) zur Finanzierbarkeit. 

Seearbeitsgesetz: Einstimmig hat der Bundestag den Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes“ (19/26826) angenommen. Damit soll dem erhöhten Betreuungsbedarf für Seeleute auf Schiffen der deutschen Handelsflotte im Ausland Rechnung getragen werden. Die Regelung sieht eine bundesseitige Förderung deutscher Einrichtungen vor, deren Aufgabe es ist, Seeleute durch den Betrieb von Sozialeinrichtungen in ausländischen Häfen zu unterstützen. Mit den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln soll laut Bundesregierung das bestehende Netzwerk der deutschen Seemannsheime und -clubs in ausländischen Häfen, die psychosoziale Vorsorge und das beratende Angebot für Seeleute unter anderem bei Besuchen an Bord, gefördert werden. Die Höhe der Förderung von 1,025 Millionen Euro durch den Bund entspreche einem Anerkennungsbeitrag für die geleistete Arbeit und decke nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten, heißt es. Die Förderung solle in Form eines Leistungsanspruchs deutscher Körperschaften gegen den Bund begründet werden. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/27691) vor.

Abgesetzt: Seefischerei: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über eine Aktualisierung des Seefischereigesetzes (19/26840). Der Gesetzentwurf sieht vor, die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des deutschen Küstenmeeres ganz oder teilweise der Bundespolizei und der Zollverwaltung zu übertragen und die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Damit personenbezogene Daten verarbeitet werden können, bedürfe es einer datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Seefischereigesetz. Ferner ist laut Regierung eine Änderung erforderlich, um der europarechtlichen Verpflichtung zur Durchsetzung des dynamischen europäischen Fischereirechts nachzukommen. Die bereits geregelten Ordnungswidrigkeitstatbestände einschließlich der derzeit bestehenden sogenannten Blankettnorm reichten für eine Durchsetzung des europäischen Fischereirechts nicht aus. 

Deutsch-dänisches Steuerabkommen: Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP hat der Bundestag eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Dänemark beschlossen. Die AfD-Fraktion und die Linksfraktion hatten sich bei der Abstimmung enthalten. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen die Inhalte des Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Mulilaterales Instrument) umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/26833). Das Protokoll vom 1. Oktober 2020 ändert das deutsch-dänische Steuerabkommen von 1995. Darüber hinaus sollen mit diesem Protokoll weitere Anpassungen des Steuerabkommen an den derzeitigen internationalen Standard vorgenommen werden. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/27887).

Zeitumstellung: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung von AfD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Ende der Zeitumstellung“ (19/8469) abgelehnt. Darin forderte die Fraktion die  Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat für eine unverzügliche Beratung und Beschlussfassung eines entsprechenden Richtlinienentwurfs einzusetzen. Außerdem solle sie ankündigen, dass Deutschland mit Ende der Zeitumstellung von einer dauerhaften Anwendung der Sommerzeit Gebrauch machen möchte. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, es gebe Anzeichen dafür, dass die Sommerzeit Vorteile gegenüber der in Deutschland in den Wintermonaten verwendeten und astronomisch zutreffenden Standardzeit habe. So verspreche die Verschiebung der Uhrzeit vom astronomischen Mittel um eine Stunde nach vorn „eher den in die zweite Tageshälfte hinein verschobenen Aktivphasen der soziokulturell geprägten Tagesrhythmen des größten Teils der Bevölkerung“. Der Wirtschaftsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/17673).

Geschäftsordnung des Bundestages: Bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Zustimmung aller anderen Fraktionen hat der Bundestag die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19 vom 31. März 2021 auf den 30. Juni 2021 beschlossen. In der Geschäftsordnung des Bundestages ist die Befristung des Paragrafen 126a geregelt, der eine besondere Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages unter den allgemeinen Beeinträchtigungen durch Covid-19 ermöglichen soll. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vor (19/27529). 

Teilhabe von Behinderten am Arbeitsleben: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linksfraktion sowie bei Enthaltung der AfD hat der Bundestag einen Antrag (19/10636) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Wege bahnen statt Hürden bauen – Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern“ abgelehnt. Darin kritisierte die Fraktion, dass Menschen mit Schwerbehinderung zu einem höheren Prozentsatz arbeitslos seien als andere Erwerbspersonen, auch bei besserer Qualifikation und trotz anhaltend guter Konjunktur. Als Gründe würden Arbeitgeber häufig die mangelnde Unterstützung angeben, die sie für die Einstellung behinderter Menschen bräuchten, auch seien die verschiedenen Zuständigkeiten und Förderprogramme für Arbeitgeber undurchschaubar. Die Grünen verlangen deshalb zum einen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Behinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu gehöre unter anderem, die Deckelung des Budgets für Arbeit aufzuheben und die Beschäftigtenquote auf sechs Prozent zu erhöhen. Außerdem soll die Bundesagentur für Arbeit zu beschäftigungspolitischen und operativen Leitlinien verpflichtet werden, um die Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, hieß es in dem Antrag. Darüber hinaus lehnte der Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU und bei Enthaltung der FDP einen weiteren von den Grünen vorgelegten Antrag (19/20593) ab, in dem die Fraktion forderte, die Gesellschaft zu einer inklusiven Gesellschaft umzubauen und Lehren aus der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Zur Begründung schrieb sie, dass die Pandemie und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen deutlich zeigten, dass behinderte Menschen sowohl gesundheitlich als auch sozial höheren Risiken ausgesetzt seien. Ein wesentlicher Grund dafür seien traditionelle Formen der Unterstützung, die vielfach darauf basierten, Menschen mit ähnlichen Bedarfen in gemeinsamen Einrichtungen zu versorgen. Diese Praxis werde seit Jahren von den meisten Verbänden behinderter Menschen und der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert, so die Grünen. Sie forderten die Bundesregierung auf, unter Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine Umgestaltung des Unterstützungssystems in Angriff zu nehmen. Ziele der Umgestaltung müssten die bestmögliche Unterstützung und Befähigung zur gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, der bestmögliche Schutz vor Pandemien und die Gewährung des Rechts auf selbstbestimmte Lebensführung sein. Unter anderem forderten die Grünen, Sondereinrichtungen für behinderte Menschen abzubauen, einen inklusiven Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen und das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen umzugestalten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zu beiden Anträgen eine Beschlussempfehlung (19/27334) vorgelegt.

Frauen im Gesundheitswesen: Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und AfD und bei Enthaltung der FDP lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“ (19/4855) ab. Frauen seien in Führungspositionen der Krankenkassen und ihrer Verbände, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert, heißt es darin. Dies stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen. Die Abgeordneten forderten eine angemessene Repräsentanz in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen und den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene. Für die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene müsse eine verbindliche Frauenquote eingeführt werden. Nötig seien auch verbindliche Vorgaben für die Dokumentation der Nominierungs-, Auswahl- und Wahlverfahren zu den entsprechenden Gremien. Die Selbstverwaltungskörperschaften müssten verpflichtet werden, eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen zu fördern. Auf Länderebene sollten verbindliche Vorgaben für die Kammern der Heilberufe geschaffen werden. Bei Verbänden und Zusammenschlüssen im Gesundheitswesen, die vom Gesetzgeber mit Normsetzungen oder quasi hoheitlichen Aufgaben betraut seien, müsse auch auf eine entsprechende Repräsentanz und Förderung von Frauen hingewirkt werden. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/27753).

Biologische Vielfalt: Mit den Stimmen von Linksfraktion, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU sowie bei Enthaltung der AfD- und der FDP-Fraktion hat der Bundestag eine Entschließung gefasst. Darin heißt es, mit dem Anwachsen des Wolfsbestands steige dessen Ausbreitung in der Fläche, was zu zunehmenden Konflikten mit der Weidetierhaltung führe, vor allem in Bundesländern, wo noch wenig Erfahrung mit Herdenschutz bestehe. Zwar hätten sich für den Herdenschutz Maßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde etabliert. Diese Maßnahmen leisteten bei korrekter Anwendung einen wichtigen Beitrag, um Wolfsübergriffe auf Nutztiere zu reduzieren. Allerdings sei die Umsetzung derartiger Herdenschutzmaßnahmen nicht in allen Gebieten Deutschlands problemlos möglich. So könne zum Beispiel an Deichen und dem angrenzenden Vorland nicht immer der gleiche Herdenschutz geleistet werden wie im Binnenland. Das Aufstellen von stromführenden Zäunen sei im Schwemmland, welches regelmäßig überflutet werde, zum Teil nicht in dem für einen wirksamen Schutz notwendigen Maße möglich. Vor diesem Hintergrund habe der Haushaltsausschuss am 26. November 2020 einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der Forschungsbedarf beim Herdenschutz sehe. Der Umweltausschuss hatte die Entschließung in einer Beschlussempfehlung (19/27920) zum Indikatorenbericht 2019 der Bundesregierung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (19/23910, 19/24535 Nr. 5) vorgeschlagen. In dem Bericht heißt es, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gesetzten Ziele in allen Teilaspekten zu erreichen. Zwar seien viele Maßnahmen bereits in Angriff genommen worden; die daraus resultierenden positiven Wirkungen ließen aber häufig noch auf sich warten. Relativ nah am Zielbereich liegen demnach die Indikatoren „Landschaftszerschneidung“ und „Nachhaltige Forstwirtschaft“. Mit einem Zielerreichungsgrad von weniger als 50 Prozent sehr weit entfernt von Zielbereich sind hingegen die Indikatoren „Gefährdete Arten“, „Ökologischer Gewässerzustand“, „Flächeninanspruchnahme“, „Ökologischer Landbau“ und „Bewusstsein für biologische Vielfalt“. Der Bericht kommt der Verpflichtung aus der im Jahr 2007 beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nach, fortlaufend zu erfassen und zu bewerten, ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Zu diesem Zweck wurden 18 Indikatoren entwickelt, die sich auf fünf Themenfelder verteilen: Komponenten der biologischen Vielfalt, Siedlung und Verkehr, wirtschaftliche Nutzungen, Klimawandel und gesellschaftliches Bewusstsein. Damit stelle der Indikatorenbericht wichtige Entwicklungstrends dar und bilanziere, wo Deutschland im Hinblick auf das Ziel stehe, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, hält die Bundesregierung fest.

Wissenschaft während Corona: Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Grünen „zur weiteren Unterstützung der Wissenschaft aufgrund anhaltender Covid-19-Pandemie“ (19/27188) abgelehnt. Darin setzte sich die Fraktion für die Möglichkeit einer Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer für befristetet Arbeitsverhältnisse nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz um weitere sechs Monate ein. Außerdem forderte sie, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt werde, die zulässige Befristungsdauer um weitere sechs Monate zu verlängern, wenn die Pandemielage dies notwendig macht. Der Bildungs- und Forschungsausschuss (19/27927) hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte über 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 822 bis 835 (19/27254, 19/27255, 19/27256, 19/27257, 19/27258, 19/27259, 19/27260, 19/27261, 19/27262, 19/27263, 19/27264, 19/27265, 19/27266, 19/27267).

Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Kindern gefordert

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Verbot des Rauchens in Autos, wenn Kinder Mitfahrer sind. Kinder könnten sich nicht gegen das Rauchverhalten ihrer Mitfahrer wehren und seien daher dem Rauch und damit den giftigen Stoffen schutzlos ausgeliefert, so die Begründung.

Nur an das Gewissen der Insassen zu appellieren, funktioniere nicht, schrieben die Petenten. Lediglich mit erhöhten Verwarn- beziehungsweise Bußgeldern ließen sich viele Mitbürger „überzeugen“, was für eine entsprechende Bußgeldvorschrift spreche.

Bundesregierung will Eltern sensibilisieren

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen, sowie sie den Landesparlamenten zuzuleiten. In der Begründung wird unter anderem auf eine Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen, die nach eigener Aussage die Gefahren, die von Tabakrauch in Autos insbesondere für Kinder ausgehen, „sehr ernst nimmt“.

Daher sei bereits 2016 die gemeinsame Aktion „Rauchfrei unterwegs“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Deutschen Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft (DKFZ) und weiteren Beteiligten initiiert worden, um Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Passivrauchens im Auto zu schützen und Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Seit diesem Zeitpunkt würden bundesweit Informationsmaterialien verteilt und es gebe breite Berichterstattung. Ziel der Aktion sei es, über die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu informieren, um auf diesem Weg einen Verzicht auf das Rauchen im Auto in Gegenwart von Kindern zu erreichen.

Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Wie der Petitionsausschuss schreibt, wirft ein Rauchverbot in Autos in der Gegenwart von Kindern „eine Reihe von Fragen auf“. Der Bund verfüge nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes über keine umfassende Gesetzgebungszuständigkeit für den Bereich des Gesundheitsrechts. Da die vom Petenten vorgeschlagene Einführung eines Rauchverbotes dem Schutz der Gesundheit von Kindern und nicht der Vermeidung von Gefahren für den Straßenverkehr dienen soll, „dürfte eine solche Maßnahme auch nicht auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Straßenverkehrsrecht gestützt werden können“.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als klassische Materie des Gefahrenabwehrrechts könne keine Regelungen treffen, die zur Förderung der Gesundheit der Insassen von Pkw beitragen, „jedoch keinen gesicherten Bezug zu spezifischen Gefahren des Straßenverkehrs aufweisen“.

Auch Jugendschutzgesetz bietet keine Handhabe

Auch das Jugendschutzgesetz gibt der Vorlage zufolge hierzu keine Handhabe. Es regle unter anderem den Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit.

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor den Gefährdungen durch den Konsum von Tabakwaren zu schützen, seien Abgabe- und Konsumverbote für Minderjährige vorgesehen, die insbesondere von Veranstaltern und Gewerbetreibenden zu beachten seien. (hau/eis/25.03.2021)

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