Anträge zu Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. März 2021, erstmals über zwei Anträge der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur europäischen Asylpolitik debattiert: So fordern die Grünen, „menschenwürdige Unterbringung an den europäischen Außengrenzen und faire Asylverfahren sicherzustellen“ (19/27869). Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Keine Asylverfahren an den Außengrenzen – Faire Asylprüfungen in der Europäischen Union sicherstellen“ (19/27831). Der Bundestag überwies im Anschluss beide Anträge zur federführenden Beratung in den Innenausschuss.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern unter anderem in ihrer Vorlage (19/27869), die Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen von den griechischen Inseln und von in Griechenland schon anerkannten Flüchtlingen über den April 2021 hinaus mindestens in Höhe der von den Bundesländern und Kommunen angegebenen freien Kapazitäten fortzuführen. Außerdem soll denjenigen Schutzsuchenden, die einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland besitzen, schnellstmöglich die Einreise und damit die Familienzusammenführung ermöglicht werden.
Zudem soll in Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen und der griechischen Regierung sichergestellt werden, dass Schutzsuchende eine menschenwürdige Unterbringung, angemessene medizinische Versorgung sowie ein faires Asylverfahren mit kostenloser Rechtsberatung erhalten.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung, sich auf der EU-Ebene „für eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik einzusetzen, die Schutzsuchenden legale und sichere Einreisewege eröffnet und rechtswidrigen Pushbacks und Misshandlungen von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen konsequent entgegenwirkt“ (19/27831). Hierfür, so die Fraktion, bedürfe es eines wirksamen Überwachungsmechanismus durch unabhängige Akteure an den Außengrenzen.
Außerdem solle die Bundesregierung auf die Auflösung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex dringen und sich stattdessen für „die Schaffung einer staatlich-zivilen EU-Seenotrettungsmission“ stark machen. Das Sterben an den EU-Außengrenzen sei beschämend, heißt es nicht zuletzt zur Begründung. (sas/23.03.2021)