Parlament

Bundestag weist Ein­spruch von Ste­phan Brand­ner gegen Ordnungsruf zurück

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, einen von dem AfD-Abgeordneten Stephan Brandner eingelegten Einspruch über einen Ordnungsruf, den er in der Plenarsitzung am Donnerstag, 25. März, vom amtierenden Präsidenten Wolfgang Kubicki erhielt, zurückgewiesen. Für die Zurückweisung stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD.

Kubicki hatte Brandner während der Debatte über die Meinungsfreiheit in Sozialen Medien mit der Begründung, er habe die Fraktion Die Linke als „sozialistische Mörderbande“ bezeichnet, zur Ordnung gerufen. Der AfD-Abgeordnete wies den Vorwurf zurück. Dies sei nicht seine Wortwahl gewesen, so Brandner. (ste/26.03.2021)

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