3. Untersuchungsausschuss

Ausschuss: Strukturelle Unzulänglichkeiten bei der BaFin wurden offengelegt

Blick auf die Fensterfassade eines großen Hauses.

Felix Hufeld, zum Zeitpunkt seiner Vernehmung am 26. März noch Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf dem Zeugenstuhl im Sitzungssaal des Wirecard-Untersuchungsausschusses (picture alliance/dpa)

Der 3. Untersuchungsausschuss („Wirecard“) des Deutschen Bundestages hat am Freitag, 26. März 2021, seine öffentliche Zeugenbefragung unter Leitung von Kay Gottschalk (AfD) zum Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard fortgesetzt. Das Gremium nahm in dieser Sitzung die Entscheidungen der Führungsspitze der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Strukturen dieser Behörde im Zusammenhang mit dem im Februar 2019 von der BaFin erlassenen sogenannten Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien unter die Lupe, nachdem am Vortag bereits Abteilungs- und Referatsleiter verhört worden waren.

Einigkeit zwischen Ausschussmitgliedern und Zeugen bestand darin, dass es sich bei den Vorgängen Mitte Februar 2019 rund um die Aufsichtsbehörde, die schließlich zum Erlass des Leerverkaufsverbots führten, um ein bisher nicht dagewesenes und ziemlich einmaliges Ereignis gehandelt habe. Der Neu-Effekt und die Koppelung der Ereignisse vor zwei Jahren rund um das Leerverkaufsverbot hat nach Ansicht der Abgeordneten zahlreiche strukturelle Unzulänglichkeiten bei der BaFin und im Zusammenspiel von BaFin und anderen Institutionen offengelegt sowie Fehler der damaligen Handlungsträger nach sich gezogen und wirft noch viele Fragen auf.

Leerverkaufsverbot zur Abwehr vor Angriffen

Geladen war am Freitag zunächst die Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Elisabeth Roegele. Sie stand den Angeordneten etwa sechs Stunden Rede und Antwort. Die Fragerunden der Ausschussmitglieder kreisten vor allem darum, inwieweit sich die BaFin von der Staatsanwaltschaft München bedrängt sah, von ihrem Instrument des Leerverkaufsverbots zur Abwehr der vermeintlich bevorstehenden Angriffe auf Wirecard Gebrauch zu machen, wie sehr sich die Akteure bei der BaFin ohne weitere eigene Nachprüfungen auf die Hinweise der Staatsanwaltschaft verlassen haben.

Und zudem, wie die Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der BaFin funktionierte, wie sehr sich die BaFin veranlasst sah, mit anderen Stellen, vor allem der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), aber auch dem Bundesministerium für Finanzen, zu dessen Geschäftsbereich sie gehört, zusammenzuarbeiten und wie intensiv sie den gegen Wirecard gerichteten Vorwürfen investigativer Medienberichte nachging.

Hinweise auf eine „Short Attacke“

An jenem Freitag, 15. Februar 2019, als sich die Staatsanwaltschaft München bei der BaFin mit Hinweisen des Wirecard-Anwalts gemeldet habe, Wirecard werde erpresst und eine „Short Attacke“ stehe möglicherweise bevor, sei alles anders gewesen. „Erstmals in der Geschichte der BaFin haben wir von einer bevorstehenden Short Attack erfahren“, berichtete Roegele, während man ja sonst Fälle aufkläre, in denen es bereits zu Rechtsverstößen gekommen sei.

In den Fragerunden erhärtete sich der Eindruck, die BaFin sei in einer bisher nicht dagewesenen Weise von der Staatsanwaltschaft dazu gedrängt worden, präventiv von dem Instrument des Leerverkaufsverbots Gebrauch zu machen. Den von der Staatsanwaltschaft übermittelten Informationen sei die BaFin nicht weiter nachgegangen, so Roegele, sondern habe diese sehr ernst genommen und sich einem hohen Erwartungsdruck ausgesetzt gesehen. Die Entscheidung für das Leerverkaufsverbot habe sie getroffen, und zuvor das Finanzministerium und die Bundesbank in Kenntnis gesetzt sowie die Meinung der europäischen ESMA abgewartet.

„Anlegerschutz und Marktvertrauen Ziel der BaFin“

Die scheidende Exekutivdirektorin widersprach vor dem Ausschuss vehement dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Eindruck, mit dem Leerverkaufsverbot habe die BaFin das Unternehmen Wirecard schützen wollen. Ziel ihres Hauses und der Maßnahme sei allein gewesen, den Anlegerschutz und das Marktvertrauen zu gewährleisten. Um das sicherzustellen, sei es darum gegangen, eine Marktmanipulation abzuwenden. Auf die Ebene, ob im Fall Wirecard etwa die Finanzmarktstabilität gefährdet sei, ein Thema, für das die Bundesbank zuständig sei, habe sie sich gar nicht bewegen wollen. Eine Stellungnahme zu dieser Frage habe man nicht benötigt.

Die kritische Medienberichterstattung über Wirecard habe man in der BaFin seinerzeit sehr ernst genommen. Diese habe einerseits glaubhaft das Bild komplettiert, dass es im Marktumfeld und am Markt gegen Wirecard gerichtete Aktivitäten gab, so die Zeugin. Andererseits habe ihr Haus bereits vor dem Leerverkaufsverbot eine Bilanzprüfung der Wirecard AG bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragt. Die beiden Tatorte – kriminelle Energie gegen Wirecard und kriminelle Energie bei Wirecard – schlössen einander ja nicht aus.

Hufeld: Nicht auf Zuruf der Strafverfolgungsbehörde gehandelt

Als zweiter Zeuge wurde auch der scheidende BaFin-Präsident, Felix Hufeld, verhört. Das Gremium interessierte dabei die Rolle des Behördenchefs im Zusammenhang mit dem im Februar 2019 von der BaFin erlassenen sogenannten Leerverkaufsverbots für Wirecard-Aktien. Unter den damals gegeben Umständen und unter Berücksichtigung der damals verfügbaren Informationen sei die Entscheidung, zu der er seine Zustimmung gegeben habe, richtig gewesen, so der Behördenchef.

Man habe sich dabei keinesfalls nur auf die Hinweise der Staatsanwaltschaft München gestützt, und schon gar nicht auf Zuruf der Strafverfolgungsbehörde gehandelt, sondern sich ein Gesamtbild gemacht und auch die Kursbewegungen der Wirecard-Aktie beobachtet, eine hohe Volatilität, einen starken Anstieg von Short-Positionen im Vorfeld gesehen sowie schließlich eine zustimmende Meinung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einholen können.

Aggressive Short-Attacken und glaubhafte Hinweise

Im Lichte all dieser Faktoren sei es richtig gewesen, diese Entscheidung zu treffen. Und: „Hundertprozent ja: Wir hatten es mit aggressiven Short-Attacken zu tun.“ „In den Wochen vor unserer Maßnahme haben sich Short-Positionen in dramatischer Weise aufgebaut.“ Die mit einem Grundton der Seriosität und Dringlichkeit übermittelten Hinweise der Staatsanwaltschaft habe man als absolut glaubhaft entgegengenommen.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft schwinge man sich nicht als auch als Ermittler auf, der den zugestellten Hinweisen noch nachspüre. Das sei eine Frage des Umgangs zwischen Behörden in Deutschland. Man müsse sich aufeinander verlassen können.

Operative Hast angesichts der situativen Neuartigkeit

Der sich teilweise in dem Sinne, aus den Vorgängen vom Februar 2019 gelernt zu haben, selbstkritisch gebende Hufeld gestand angesichts der Neuartigkeit der damaligen Situation und der Kürze der Zeit eine gewisse operative Hast in seiner Behörde an jenem Februar-Wochenende vom 16. und 17. Februar 2019 zu. Zudem hätte man in der Verfügung der Maßnahme besser kommunizieren müssen, dass die BaFin mit dem Leerverkaufsverbot keinesfalls das Unternehmen Wirecard habe schützen wollen und dass dies keine Parteinahme war. Vielmehr habe die Gewährleistung des Marktvertrauens und des Anlegerschutzes für seine Behörde im Mittelpunkt gestanden.

Nicht zuletzt die Politik habe ja von der BaFin immer wieder einen „Kulturwandel“ verlangt, in dem Sinne, bei Verstößen, die das Marktvertrauen gefährdeten, energischer, aggressiver und couragierter vorzugehen. Und dann habe sich plötzlich im Februar 2019 die Chance aufgetan, eine kriminelle Handlung sogar im Vorfeld vereiteln zu können. Man habe also gehandelt, um auf diese Weise einer Straftat im Bereich des Short Selling vorzubeugen. „Aber das hat uns nicht blind gemacht. Die Kollegen haben sich Mühe gemacht, die Sache in alle Richtungen abzuklopfen.“ Das ganze Wochenende sei in der BaFin an dieser Entscheidung gearbeitet worden

Ermittlungen gegen Wirecard seit Anfang 2019

Die BaFin habe das Leerverkaufsverbot im Übrigen auch nur als eine Maßnahme in der Causa Wirecard betrachtet. Gleichzeitig habe sein Haus ja kurz zuvor einen Bilanzprüfungsauftrag an die Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gegeben. Dies sei „der Schlüssel“ dafür gewesen, um gegebenenfalls „auch mal eine Marktmanipulationsanzeige gegen Wirecard selbst stellen zu können“.

An die Erzählung, die Wirecard in der Opferrolle gesehen hat, habe er bereits spätestens seit Anfang 2019 nicht mehr geglaubt. Seitdem habe die BaFin in alle Richtungen, auch gegen Wirecard, ermittelt. Es gehöre leider zur Tragik des Falls Wirecard, dass bestimmte Verfahren wie die gegen Insider und zwei Journalisten im April 2019 schneller vorwärts gekommen seien als die Verfahren gegen Kriminelle bei Wirecard selbst. Von Gesetzes wegen habe die BaFin da Strafanzeige stellen müssen, während in anderen Fällen damals noch entscheidende rechtliche Bausteine gefehlt hätten.

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Der Bundestag hat am 1. Oktober 2020 auf Antrag der Fraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der neunköpfige Ausschuss soll das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard untersuchen.

Insbesondere für die nachrichtendienstlichen Aspekte des Untersuchungsauftrags hat der Ausschuss den ehemaligen Berliner Justizsenator und Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland als Ermittlungsbeauftragten nach Paragraf 10 des Untersuchungsausschussgesetzes eingesetzt. Darüber hinaus steht er mit Blick auf den gesamten Untersuchungsauftrag potenziellen Hinweisgebern als Ansprechpartner zur Verfügung (ermittlungsbeauftragter.pa30@bundestag.de). (ll/26.03.2021)

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