• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung (Grüne, Linke)
  • 2./3. Lesung (Grüne), 1 Lesung (Regierung)
  • Anhörung
Recht

Kontroverse Debatte über Gesetz­entwürfe zu Kinder­rech­ten im Grund­gesetz

Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention haben die Fraktionen Die Linke (19/10622) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10552) Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag, 6. Juni 2019, in erster Lesung debattierte und die zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurden. Nach Ansicht der beiden Fraktionen reicht die gesetzliche Umsetzung der zentralen Forderungen der Konvention nicht aus, weshalb die Kinderrechte entsprechend den beiden Entwürfen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten.

Bund-Länder-Gruppe berät über Grundgesetz-Änderung

In der Debatte verwiesen Abgeordnete von CDU/CSU und SPD auf den Koalitionsvertrag, in dem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben ist. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll.

Die Redner und Rednerinnen der Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten und luden die Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ein, gemeinsam einen übergreifenden Entwurf zu erarbeiten.

CDU/CSU: Kinderrechte vom Grundgesetz geschützt 

Ohnehin seien die Rechte der Kinder in der Verfassungsrealität keine Leerstelle, sondern seien durch das Grundgesetz geschützt, sagte der Abgeordnete Thorsten Frei (CDU/CSU). Es gelte für alle Menschen, egal ob jung oder alt, und Artikel 6 garantiere den besonderen Schutz im Rahmen der Familie.

Deshalb dürfe bei einer möglichen Konkretisierung das gut austarierte Verhältnis von Familie, Staat und Kind nicht durcheinander gebracht werden, und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse berücksichtigt werden. An erster Stelle stehe die Aufgabe, die Familien zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Dabei habe der Staat eine Wächterfunktion.

SPD will UN-Kinderrechtskonvention umsetzen

Die UN-Kinderrechtskonvention sei bis heute nicht vollständig umgesetzt, sagte Esther Dilcher (SPD). Das Kinderrechte Menschenrechte und damit Grundrechte sind, sei Teil des sozialdemokratischen Verständnisses. Daher müssten diese Rechte im Grundgesetz weiter verankert werden, sagte Dilcher mit Blick auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

An die Adresse der Linken und Grünen sagte sie, diese würden den Eindruck vermitteln, die Bundesregierung habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Dilcher sagte, Kinder seien keine Grundrechtsträger und könnten ihre Rechte daher nicht einfordern, was unbedingt geändert werden müsse. Der Vorrang des Kindeswohls setze voraus, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sind. Dies werde nicht umfassend genug berücksichtigt, sagte Dilcher.

FDP hält gute Familienpolitik für gebotener

Dr. Marco Buschmann (FDP) bemängelte an den Entwürfen, dass sie über Grundgesetzänderungen die Rolle des Staates zulasten der Rechte der Eltern und Kinder stärken würde.  Der erste Zugang zu einer Verbesserung der Situation von Kindern sei jedoch das einfache Recht, eine gute Familienpolitik, eine gute Bildungspolitik und eine gute Sozialpolitik. Dies wolle auch die UN-Kinderrechtskonvention, der egal sei, auf welcher Normstufe ihre Anliegen umgesetzt werden.

Trotzdem könne man über Artikel 6  mit dem Hauptziel eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels reden. Durch eine Änderung dieses Artikels dürfe jedoch kein Schaden entstehen. Den Linken warf Buschmann vor,  das bisher Erreichte auf den „Müllhaufen der Geschichte“ befördern zu wollen und damit einen verfassungsrechtlichen Schaden anzurichten.

AfD-Fraktion lehnt Gesetzentwürfe ab

Für die AfD lehnte Mariana Harder-Kühnel die Entwürfe ab. Die Forderungen hörten sich gut an, sagte sie, Kinder seien jedoch bereits Träger von Grundrechten und durch das Grundgesetz umfassend geschützt. Offenbar gehe es bei den Gesetzentwürfen um etwas anderes. Hintergrund der „populistischen Forderung“ seien Bestrebungen, den Staat zum Erzieher machen zu wollen.

Diesem Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern erteile die AfD eine Absage. Der CDU/CSU warf sie in diesem Zusammenhang eine Kehrtwende in Richtung linke Ideologie vor. Die AfD fordere, eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.

Grüne: Meilenstein für ein kindergerechtes Deutschland

Für Bündnis 90/Die Grünen begründete Katja Dörner den Gesetzentwurf ihrer Fraktion. Die Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention bezüglich Schutz, Förderung der Entwicklung,  Beteiligung  und der Verpflichtung zur vordringlichen Berücksichtigung des Kindeswohls habe man anlässlich von deren 30. Jahrestag aufgegriffen. Die Aufnahme in das Grundgesetz wäre ein Meilenstein für ein kindergerechtes Deutschland.

Das Argument, dies würde den Kindern nichts bringen, halte sie für falsch, sagte Dörner. So werde der Staat beispielsweise dazu verpflichtet, konsequent gegen Kinderarmut vorzugehen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt, und trotzdem sei jedes fünfte Kind arm oder von Armut bedroht. Dieses Problem wäre lösbar, wenn die Weichen in der Politik anders gestellt würden. Auch die Elternrechte würden mit dem Gesetzentwurf nicht beschnitten.

Linke: Kinder mit besonderem Anspruch auf Schutz

Norbert Müller (Die Linke) verwies darauf, dass die Kinderrechtskonvention keinen Verfassungsrang habe, aber bereits geltendes einfaches Bundesrecht sei. Dies genüge aber nicht. Dem Vorwurf, der Entwurf schränke die Rechte der Eltern ein, entgegnete Müller, Kinder seien nicht deren Eigentum. Dies sei ein verqueres Familienbild. Die Realität sei, das auch die Elternrechte gestärkt würden, wenn man die Rechte der Kinder stärkt.

Zudem seien Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat. Kinderrechte im Grundgesetz bedeuteten eine Stärkung der Abwehrrechte der Kinder gegenüber dem Staat und nicht gegenüber den Eltern, sagte Müller. Zudem verdränge das Argument, Menschenrechte würden auch für Kinder gelten, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien, sondern besonderen Anspruch auf Schutz hätten.

Gesetzentwurf der Grünen

Kinder haben Rechte, seien Grundrechtsträger, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Der in Artikel 6 festgelegte besondere Schutz der staatlichen Ordnung beziehe sich zwar auf Ehe und Familie, nenne aber Kinder nicht ausdrücklich. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung und diene dazu, die primäre Elternverantwortung vom Wächteramt des Staates abzugrenzen.

Nach Ansicht der Grünen fehlt auch eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist. Und es fehle ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz hinter den Standards der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe die Bundesregierung bereits dreimal aufgefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Es sei daher Zeit, dass im Grundgesetz eine starke Subjektstellung von Kindern verankert wird, um aufgrund der Bindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an das Grundgesetz eine stärkere Kindeswohlorientierung und entsprechende Reformen zu befördern, schreiben die Abgeordneten.

Gesetzentwurf der Linken

Auch der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz) verfolgt dieses Ziel. In Artikel 6 des Grundgesetzes soll nach dem Willen der Abgeordneten ein neuer Absatz zwei eingefügt werden, der lautet: „Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Ihr Wohl ist bei allem staatlichen Handeln, das sie betrifft, zu berücksichtigen. Die staatliche Gemeinschaft trägt Sorge für altersgerechte Lebensbedingungen, beteiligt Kinder und Jugendliche bei allen staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, und berücksichtigt ihre Ansichten angemessen.“

Damit werde ein eigenständiges Kindergrundrecht mit den Elementen Kindeswohlprinzip, Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche und Recht auf Entwicklung und Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen in das Grundgesetz aufgenommen, heißt es weiter. (mwo/vom/hau/06.06.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Thomas Oppermann

Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Oppermann, Thomas

Bundestagsvizepräsident

Katja Dörner

Katja Dörner

© Katja Dörner/Beatrice Treydel

Dörner, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

© Mariana Harder-Kühnel

Harder-Kühnel, Mariana Iris

AfD

Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

Sabine Zimmermann

Sabine Zimmermann

© DBT/Inga Haar

Zimmermann (Zwickau), Sabine

Die Linke

Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Jung, Ingmar

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/10552 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte)
    PDF | 262 KB — Status: 03.06.2019
  • 19/10622 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung von Kinderrechten)
    PDF | 246 KB — Status: 05.06.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/10552 und 19/10622 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Verankerung der Kinder­rechte im Grund­gesetz debattiert

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat den Bundestag am Donnerstag, 15. April 2021, beschäftigt. In erster Lesung befassten sich die Abgeordneten mit dem dazu von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (19/28138). Im Anschluss an die 30-minütige Beratung wurde die Vorlage gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der FDP zum Thema (19/28440) an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung soll die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen, wie es in ihrem Entwurf heißt. So sollen kindesspezifische Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes im Verfassungstext betont und dadurch die Rechtsstellung von Kindern und Familien unterstrichen werden. Dabei sei aber stets zu beachten, dass Kinder nicht die einzigen Grundrechtsträger seien.

Wenn deren Grundrechte nunmehr ausdrücklich im Verfassungstext Erwähnung fänden, heißt es weiter in dem Entwurf, sollen dadurch die grundrechtlichen Interessen anderer Personen nicht geringer veranschlagt werden. Insbesondere sei es ein Kernanliegen dieser Grundgesetzänderung, das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht zu beschränken.

Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat

Das bestehende, wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle durch die Änderung bewusst nicht angetastet werden. Unberührt bleibe damit auch der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens, wie er in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung seine Ausprägung gefunden hat.

In dem Entwurf wird darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahr 1968 ausdrücklich betont habe, dass Kinder selbst Grundrechtsträger seien und Anspruch auf den Schutz des Staates hätten. In der Folge habe eine ständige Rechtsprechung die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit anerkannt. Der Text des Grundgesetzes erwähne die Grundrechte von Kindern dagegen nicht ausdrücklich.

Gesetzentwurf der FDP

Auch die Liberalen wollen die Bedeutung und Bedürfnisse von Kindern stärker im Grundgesetz hervorheben, ohne dabei „das austarierte Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern“ (19/28440). Die FDP schlägt deshalb vor, Artikel 6 GG um einen Absatz 1a zu ergänzen. Im Wortlaut: „Jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, besonders zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Außerdem schlagen die Liberalen eine Neufassung des Artikel 5 vor, der die Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern regelt. Ziel sei es, auch andere Ungleichbehandlungen mit einzubeziehen, heißt es in dem Entwurf. Künftig solle der Artikel deshalb wie folgt lauten: „Kinder dürfen nicht aufgrund der rechtlichen Beziehungen ihrer Eltern zueinander unterschiedlich behandelt werden“.

Gesetzentwurf der Grünen

Kinder seien Grundrechtsträger, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (19/10552). Der in Artikel 6 festgelegte besondere Schutz der staatlichen Ordnung beziehe sich zwar auf Ehe und Familie, nenne aber Kinder nicht ausdrücklich. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung und diene dazu, die primäre Elternverantwortung vom Wächteramt des Staates abzugrenzen.

Nach Ansicht der Grünen fehlt auch eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist. Und es fehle ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz hinter den Standards der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe die Bundesregierung bereits dreimal aufgefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Es sei daher Zeit, dass im Grundgesetz eine starke Subjektstellung von Kindern verankert wird, um aufgrund der Bindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an das Grundgesetz eine stärkere Kindeswohlorientierung und entsprechende Reformen zu befördern, schreiben die Abgeordneten.

Bericht des Rechtsausschusses

Zur Debatte stand außerdem ein Bericht nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages, den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Grünen vorgelegt hat (19/27883). Die Grünen schlagen darin die „Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte“ vor (19/10552).

Der Bericht informiert über den Beratungsstand des Entwurfs im Ausschuss. Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung berechtigt eine Fraktion – oder auch ein Fünftel der Abgeordneten –, einen solchen Bericht beim federführenden Ausschuss einzufordern, wenn nach der ersten Lesung mindestens zehn Sitzungswochen vergangen sind. Die Initiative der Grünen wurde erstmals am 6. Juni 2019 im Plenum beraten. (ste/15.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

© Ekin Deligöz / Martin Ebert

Deligöz, Ekin

Bündnis 90/Die Grünen

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Dr. Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

© Dr. Frauke Petry/ Stefan Pick

Petry, Dr. Frauke

fraktionslos

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/10552 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte)
    PDF | 262 KB — Status: 03.06.2019
  • 19/27883 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Dörner, Katja Keul, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10552 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte)
    PDF | 255 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/28138 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
    PDF | 374 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Artikel 6
    PDF | 352 KB — Status: 13.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28138 und 19/28440 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Experten für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 17. Mai 2021. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung wurde die Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (19/28138) überwiegend begrüßt, gleichzeitig machten die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam. Neben dem Regierungsentwurf lagen den sieben Experten und einer Expertin Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP (19/28440),  Die Linke (19/10622) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10552) zu dem Thema vor.

Verfassungsrang für Einzelaspekte der Kinderrechtskonvention

Prof. Dr. Florian Becker vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ausdrücklich festgestellt habe, dass diese als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes herangezogen werden kann.

Allerdings werde die völkerrechtskonforme Auslegung der Verfassung und des einfachen Rechts der Bedeutung der Kinderrechte bisweilen nicht gerecht. Einzelne besonders wichtige Aspekte der Kinderrechtskonvention könne man daher auch in den Rang von Verfassungsrecht heben.

Kinderrechtskonvention und Verfassungsrecht

Auch nach Ansicht von Dr. jur. Philipp Donath von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main werden die Kernprinzipien der Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht in allen Rechtsbereichen umgesetzt. Daher sollten die Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar gemacht werden, die entsprechende Zielsetzung der Bundesregierung sei daher sinnvoll.

Der vorgelegte Gesetzentwurf werde dem allerdings nicht gerecht und sei aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive teilweise bedenklich. So könnte durch die Aufnahme des ausdrücklichen Kindergrundrechts in das staatliche Wächteramt ein rechtssystematischer Fehler begangen werden.

„Reformvorschlag dient dem Kinderswohl“

Prof. Dr. Gregor Kirchhof vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg verwies auf die Entwurfsbegründung, wonach das „bestehende, wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ nicht zu verändern und die „Elternverantwortung nicht zu beschränken“ sei. Der Reformvorschlag diene so dem Kindeswohl.

Er sei deshalb der beste Gesetzentwurf zu den Kinderrechten, der bisher in den Bundestag eingebracht worden sei. Er erfülle den heiklen verfassungspolitischen Auftrag, die Kinderrechte des Grundgesetzes „besser sichtbar“ zu machen, ohne dabei das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern.

Kritik an Verortung der Kinderrechte

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, begrüßte, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode in Umsetzung des Koalitionsvertrags einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten vorgelegt hat. Auch Krüger kritisierte die gewählte Verortung der Kinderrechte im Regierungsentwurf inmitten des staatlichen Wächteramts und der Elternrechte.

Dies sei „misslungen und gefährlich“ und könnte ein argumentativer Anknüpfungspunkt dafür sein, die Kinderrechte in unangemessener und gar nicht beabsichtigter Weise gegen die Eltern zu richten. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ungeeignet, die Stellung von Kindern in der Praxis zu verbessern.

„Regierungsentwurf bleibt hinter Rechten Minderjähriger zurück“

Prof. Dr. Thomas Mayen, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, befürwortete ausdrücklich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, jedoch nicht in der von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Formulierung. Diese bleibe deutlich hinter den völkerrechtlich und europarechtlich verbürgten Rechten Minderjähriger zurück.

Der Entwurf suggeriere zudem durch die Verwendung des Begriffs der elterlichen „Erstverantwortung“ einen Vorrang der Elternrechte nicht nur gegenüber dem staatlichen Wächteramt, sondern auch gegenüber dem Kindeswohl, was hinter der bestehenden Verfassungsrechtslage zurückbliebe.

Verhältnis von Kinderrechten und Familie

Dr. Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für Unicef erklärte, der Regierungsentwurf sei in seinen Grundzügen geeignet, die Kinderrechte zu stärken, sollte aber insgesamt prägnanter und kompakter sein. Unverzichtbar sei eine Formulierung zum Kindeswohl beziehungsweise den Interessen des Kindes, welche nicht hinter die Maßgaben und den Geist der Kinderrechtskonvention zurückfalle.

Die Verortung der Kinderrechte in den Grundrechtsartikeln des Grundgesetzes sollte nochmals eingehend geprüft werden. Offensichtlich sei, dass eine Engführung der Kinderrechte auf das Verhältnis zu den Eltern dem kinderrechtlichen Rahmen nicht gerecht wird. Das Wesen der Kinderrechte gehe über das innerfamiliäre Verhältnis hinaus.

„Vorlagen der Fraktionen sind substanzieller“

Dr. Robert Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, urteilte in seiner Stellungnahme, der Regierungsentwurf sei darum bemüht, lediglich die bisherige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betreffend die Kinderrechte sichtbar zu machen. Größere inhaltliche Änderungen strebe er nicht an.

Die Vorlagen der Fraktionen seien hier substanzieller. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die gewählten Formulierungen Ausgangspunkt für einen zukünftigen Verfassungswandel sein können, der das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt aus seiner derzeitigen Balance bringt.

„Regelungsziele werden nicht erreicht“

Prof. Dr. Friederike Wapler vom Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz vertrat die Meinung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet werden sollte. Er sei der schlechteste Vorschlag von allen. Er löse die selbstgesetzten Regelungsziele nicht ein, werfe mehr Fragen auf als er beantworte und bleibe hinter dem Stand der Diskussion zurück.

Er scheine das bewährte verfassungsrechtliche Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zwar vordergründig zu bewahren, gefährde es in der Sache aber stärker als jede der alternativ vorgeschlagenen Formulierungen. Es könne durchaus auch eine Lösung sein, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es im Entwurf der Bundesregierung (19/28138) heißt, sind Kinder Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Aus dem Verfassungstext gehe das bislang aber nicht explizit hervor. Um zu verdeutlichen, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in der Gesellschaft zukommt, sollen ihre Rechte ausdrücklich im Verfassungstext verankert und dadurch besser sichtbar gemacht werden.

Verwiesen wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1968 und die folgende ständige Rechtsprechung, die die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit anerkannt hätten.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Konkret sollen im Verfassungstext kindesspezifische Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes betont und dadurch die Rechtsstellung von Kindern und Familien unterstrichen werden. Dabei sei aber stets zu beachten, dass Kinder nicht die einzigen Grundrechtsträger sind.

Insbesondere sei es ein Kernanliegen der Grundgesetzänderung, das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht zu beschränken. Unberührt bleibe damit auch der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens, wie er in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung seine Ausprägung gefunden habe.

Gesetzentwürfe der Fraktionen

Der Entwurf der FDP (19/28440) sieht vor, den entsprechenden Grundgesetzartikel um einen neuen Absatz zu ergänzen, der die Rechtsstellung der Kinder auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ausdrücklich im Grundgesetz verankert, ohne das austarierte Verhältnis zwischen  Kindern, Eltern und Staat zu verändern. Zudem solle er eine zeitgemäße Regelung enthalten, die nicht nur nichteheliche Kinder erfasst.

Im Entwurf der Linksfraktion (19/10622) heißt es, junge Menschen hätten eine Stimme. Damit diese auch Gehör finde, sei eine Grundgesetzänderung unabdinglich. Ein in das Grundgesetz aufzunehmendes Kindergrundrecht solle folgende Elemente enthalten: Kindeswohlprinzip, ein Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche, das Recht der Entwicklung beziehungsweise Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen.

Bündnis 90/Die Grünen erklären in ihrem Entwurf (19/10552), es sei an der Zeit, dass – über den Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des deutschen Rechts hinaus – im Grundgesetz selbst eine starke Subjektstellung von Kindern verankert wird, um aufgrund der Bindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an das Grundgesetz eine stärkere Kindeswohlorientierung und entsprechende Reformen zu befördern. (mwo/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/10552 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte)
    PDF | 262 KB — Status: 03.06.2019
  • 19/10622 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung von Kinderrechten)
    PDF | 246 KB — Status: 05.06.2019
  • 19/28138 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
    PDF | 374 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Artikel 6
    PDF | 352 KB — Status: 13.04.2021

Tagesordnung

  • 152. Sitzung am Montag, den 17. Mai 2021, 10.00 Uhr - öffentlich
  • 152. Sitzung - 1. Ergänzungs-/Änderungsmitteilung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M.
  • Stellungnahme Dr. jur. Philipp B. Donath
  • Stellungnahme Prof. Dr. Gregor Kirchhof
  • Stellungnahme Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Thomas Mayen
  • Stellungnahme Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
  • Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller
  • Stellungnahme Prof. Dr. Friederike Wapler

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-kinderrechte-833256

Stand: 24.06.2025