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Soziales

Lösungswege zur Alters­sicherung jü­discher Kon­tingentflüchtlinge

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, erstmalig über einen gemeinsam von FDP, Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag (19/7854) debattiert, mit dem die Oppositionsfraktionen die „Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge verbessern“ wollen. Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Linke: Lösen Sie das Problem – egal wie

Matthias W. Birkwald (Die Linke) sagte während der Debatte, zwischen 1991 und 2006 seien 216.000 sogenannte „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion in Deutschland aufgenommen worden. Die Mehrzahl von ihnen sei damals schon zwischen 40 und 79 Jahre alt gewesen und habe eine akademische Bildung gehabt. Im Rentenalter seien nun viele auf Grundsicherung angewiesen, weil ihnen aufgrund eines fehlenden Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ihre dort erworbenen Rentenansprüche nicht anerkannt würden, sagte Birkwald. 

Hier gebe es Handlungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Spätaussiedlern aus der Sowjetunion, die Renten nach dem Fremdrentengesetz erhielten, bei dem Arbeitszeiten im Herkunftsland in deutsche Rentenansprüche umgewandelt würden. Der Linken-Abgeordnete sagte weiter, FDP, Linke und Grüne seien sich einig, dass etwas für die jüdischen Kontingentflüchtlinge getan werden müsse. Ob dies nun durch Anwendung des Fremdrentengesetzes oder über einen Härtefonds geschehe, sei egal. „Lösen Sie das Problem – egal wie“, rief Birkwald der Bundesregierung zu.

CDU/CSU: Ziel des Antrags nachvollziehbar

Für Max Straubinger (CDU/CSU) ist die Zielstellung des Antrags nachvollziehbar. Allein die unterschiedlichen Lösungsvorschläge machten deutlich, „dass das Thema sehr komplex ist“. Es dürfe nicht nur aus der Sicht dieser Betroffenen betrachtet werden, sondern aller, die möglicherweise eine weitere Unterstützung bräuchten. 

Straubinger verwies auf die Bootsflüchtlinge aus Vietnam, die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien oder die Botschaftsflüchtlinge aus Albanien. Union und SPD, so der CSU-Politiker, hätten im Koalitionsvertrag die Schaffung eines Fonds für Härtefälle vereinbart. Was das Fremdrentengesetz angehe, so reicht dies seiner Auffassung nach auch nicht für eine Besserstellung aus. Im Übrigen sei das Fremdrentenrecht deutschen Volkszugehörigen zugedacht.

AfD: Hilfen aus Steuermitteln bezahlen

Dringenden Handlungsbedarf erkannte auch Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) angesichts der rentenrechtlichen Schlechterstellung jüdischer Kontingentflüchtlinge im Vergleich zu Spätaussiedlern. Die Aufnahme in das Fremdrentengesetz ist aus Sicht der AfD-Abgeordneten „eine naheliegende Lösung“. Es gehe um 15.000 Kontingentflüchtlinge, die unterstützt werden müssten. „Hier ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, zu handeln“, sagte Schielke-Ziesing. 

Klar müsse dabei sein, dass die Hilfen aus Steuermitteln und nicht aus den Rentenkassen bezahlt werden müssten. Kritik übte Schielke-Ziesing aber auch an den Antragstellern. Sowohl die FDP als auch die Grünen seien schon in Regierungsverantwortung gewesen. „Warum sind Sie damals nicht tätig geworden?“, fragte die AfD-Abgeordnete.

Regierung: Weg über das Fremdrentengesetz geht nicht

Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, machte deutlich, dass die Bundesregierung bestrebt sei, den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu erreichen. „Das wäre die beste Lösung“, befand sie. 

Gleichzeitig arbeite die Regierung aber auch an einem Härtefallfonds. Den Weg über das Fremdrentengesetz lehnte die Staatssekretärin ab. Diese Regelung sei eine absolute Ausnahme, die nicht verlängert werden sollte.

FDP: Nicht zu handeln ist keine Option

Aus Sicht von Johannes Vogel (FDP) braucht es klare politische Bekenntnisse für das jüdische Leben in Deutschland. Wenn bei Menschen, die im hohen Alter nach Deutschland eingeladen worden seien, trotz eines langen Arbeitslebens am Ende nur die Grundsicherung stehe, müsse etwas passieren, sagte er. 

Dass die Bundesregierung selber im Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag für eine Fondslösung vorgesehen habe, zeige, dass es offenbar keine grundlegenden Bedenken dagegen gebe, befand der FDP-Abgeordnete. Am Ende sei egal, welche Lösung es gebe. „Nicht zu handeln darf aber keine Option sein“, betonte Vogel.

Grüne: Historische Verantwortung wird ignoriert

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) nannten den Vergleich der jüdischen Kontingentflüchtlinge mit den Bootsflüchtlingen „beschämend“. Damit ignoriere man die historische Verantwortung, die Deutschland habe. 

Ihm dränge sich der Verdacht auf, dass die Bootsflüchtlinge wie auch die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge und andere Flüchtlingsgruppen lediglich instrumentalisiert werden, „um das Anliegen auf die lange Bank zu schieben oder ganz wegzudrängen“, sagte Kurth.

SPD: Es läuft auf eine Härtefallregelung hinaus

Ralf Kapschack (SPD) warnte davor, Erwartungen zu wecken, „die nicht haltbar sind“. Das Fremdrechtenrecht sei nicht nutzbar, weil es eine absolute Ausnahme darstelle und seine Kriterien bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen nicht greifen würden. 

Eine gesetzliche Rente könne es aber nur geben, wenn auch Beiträge eingezahlt wurden. Insofern kann es aus seiner Sicht nur auf eine Härtefallregelung hinauslaufen. Die Bundesregierung arbeite daran und werde auch entsprechende Vorschläge vorlegen, sagte Kapschack.

„Alterssicherung so schnell wie möglich verbessern“

Die drei Oppositionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, die Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge so schnell wie möglich zu verbessern oder dem Bundestag bis dahin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Als Lösung wird empfohlen, die Zusage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, für Härtefälle in der Grundsicherung einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen zu wollen. 

Auch könnten Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion abgeschlossen werden, mit denen ein rückwirkender Ausgleich über Alterssicherungsleistungen erzielt wird. Darüber hinaus könnten jüdische Kontingentflüchtlinge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden. Dazu müsste das Fremdrentengesetz geändert werden, heißt es in dem Antrag.

Jüdische Zuwanderung seit 1991 

Seit 1991 habe Deutschland über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen, heißt es in dem Antrag. Diese seien im Hinblick auf ihre materielle Situation im Alter häufig in einer schwierigen Lage. 

Die Tatsache, dass es eine nennenswerte jüdische Zuwanderung gegeben hat, sei ein großes Glück und eine große Bereicherung für Deutschland, schreiben die Fraktionen. Auch die jüdischen Gemeinden in Deutschland profitierten bis heute von dieser Zuwanderung. (hau/sas/vst/21.02.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

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Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

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Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

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Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/Steffen Schulte-Lippern

Vogel (Olpe), Johannes

FDP

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Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Ralf Kapschack

Ralf Kapschack

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Kapschack, Ralf

SPD

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Frank Heinrich

Frank Heinrich

© Frank Heinrich/ Susanne Domaratius-Enders

Heinrich (Chemnitz), Frank

CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/7854 - Antrag: Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge verbessern
    PDF | 153 KB — Status: 18.02.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Uwe Witt (AfD) gibt Rede zu Protokoll
  • Überweisung 19/7854 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Verbesserung der Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge

Die Vorschläge von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für eine bessere Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge stoßen bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 12. April 2021, unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) deutlich, bei dem ein entsprechender Antrag der drei Fraktionen (19/7854) zur Diskussion stand.

Die Fraktionen weisen darin auf die schwierige finanzielle Lage vieler der 200.000 jüdischen Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hin und verlangen von der Bundesregierung deshalb, einen Härtefallfonds nicht nur für jene Menschen einzurichten, die vom Rentenüberleitungsprozess nach 1991 benachteiligt worden seien, sondern auch für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. Ferner soll ein Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion geschlossen werden, um einen rückwirkenden Ausgleich von Alterssicherungsleistungen zu erzielen. Auch sollen jüdische Kontingentflüchtlinge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden.

Fondslösung wird begrüßt

Begrüßt wurde die Fondslösung unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland, der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Der Zentralrat betont in seiner Stellungnahme, die Fondslösung müsse so ausgestaltet sein, dass sie der Lebenslage der Betroffenen angemessen sei. 30 Jahre nach Beginn der jüdischen Zuwanderung sei eine zeitnahe Lösung nötig, fordert der Verband.

Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrations- und Sozialrecht, sprach sich für eine Erweiterung des Fremdrentengesetzes (FRG) aus. Dabei würde es sich „auch um keinen Systembruch im Zuwanderungsrecht handeln, da die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die Gruppe der jüdischen Zuwanderer historisch miteinander vergleichbar sind“, führt er aus.

Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum, betont in seiner Stellungnahme, die Differenzierung von Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern beim FRG sei weder durch das Grundgesetz noch durch andere, hinreichend gewichtige Sachgründe gerechtfertigt.

Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rente

Kritisch bewertet wurde der Antrag dagegen von Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Professor am Institut für Ökonometrie und Statistik der Universität zu Köln. Wenn das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rente ernst genommen werde, sei keine der angestrebten Leistungen aus der Rentenversicherung heraus zu finanzieren. Jüdische Kontingentflüchtlinge nach FRG zu behandeln, sei nicht systemkompatibel umsetzbar, heißt es in seiner Stellungnahme.

Auch Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, bis 2017 Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bezeichnet alle drei Lösungswege als „problematisch“. Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Universität Jena, betont in seiner Stellungnahme, der Härtefallfonds führe zu einem einmaligen Geldersatz, verändere aber nicht substanziell die prekäre sozialversicherungsrechtliche Lage der jüdischen Zuwanderer. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält eine Lösung über das FRG ebenfalls für unrealistisch: „Das FRG mit dem ihm zugrunde liegenden Eingliederungsprinzip hat Ausnahmecharakter und wurde vom Gesetzgeber zur rentenrechtlichen Bewältigung der Kriegs- und Nachkriegsfolgen konzipiert“, schreibt die Rentenversicherung.

Antrag von FDP, Linksfraktion und Grünen

Die drei Fraktionen weisen in ihrem gemeinsamen Antrag auf die schwierige finanzielle Lage vieler der 200.000 jüdischen Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hin. Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, einen Härtefallfonds nicht nur für jene Menschen einzurichten, die vom Rentenüberleitungsprozess nach 1991 benachteiligt worden seien, sondern auch für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. Dies hätten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auch angekündigt, schreiben die Fraktionen.

Ferner soll ein Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion abgeschlossen werden, um einen rückwirkenden Ausgleich von Alterssicherungsleistungen zu erzielen. Auch sollen jüdische Kontingentflüchtlinge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden, fordern die FDP, Linksfraktion und Grüne. (che/12.04.2021)

Dokumente

  • 19/7854 - Antrag: Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge verbessern
    PDF | 153 KB — Status: 18.02.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 116. Sitzung am Montag, den 12. April 2021, 13:30 Uhr - öffentlich via Live-Stream

Protokolle

  • 116. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
  • Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Zentralrat der Juden in Deutschland
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Thomas Puhe, Frankfurt am Main
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Volker Beck, Bochum
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 08.12.2025